11.06.1976

Bundestag - Drucksache 7/5373

Bericht und Antrag, Urheber: Ausschuss für Wirtschaft

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 2483   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,7374
BGBl. I 1976 S. 2483 (https://dejure.org/1976,7374)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 110, ausgegeben am 01.09.1976, Seite 2483
  • Gesetz über Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt
  • vom 24.08.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Die Aufgabe der Kommission, eine pharmakologisch-therapeutische und preisliche Transparenz für Fertigarzneimittel herbeizuführen (§ 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung), ist als Teil verschiedener Maßnahmen des Gesetzgebers und der Bundesregierung mit dem Ziel der Kostensenkung im Gesundheitswesen eine Aufgabe öffentlich-rechtlicher Verwaltung (vgl. Eckwertebeschluß der Bundesregierung vom 15. Oktober 1975, Amtliche Begründung und Ausschußbericht zum Entwurf eines Gesetzes über Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt, BT-Drucks. 7/4557 und 7/5373).
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 10.09

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Auflage; Anfechtung; Dosierung;

    Das gilt nicht nur in Bezug auf die frühere Aufbereitungskommission (vgl. § 25 Abs. 7 AMG in der Fassung des Gesetzes vom 24. August 1976, BGBl I S. 2483, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 1983, BGBl I S. 169), sondern auch für die seit der Änderung des § 25 Abs. 7 AMG durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 9. August 1994 (BGBl I S. 2071) tätige Zulassungskommission (so bereits Urteil vom 16. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2012 - 4 U 62/11

    Private Krankenversicherung: Inanspruchnahme eines Apothekers aus übergegangenem

    Ergänzend ist den Gesetzesmaterien zu entnehmen, das die Preis- und Preisspannenregelung dazu dient, eine Senkung des Arzneimittelpreisniveaus zu erreichen (BT-Drucksache 7/4557; S. 5; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.9.2002 - 1 BvR 1385/01, NJW 2002, 3693).
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

    Als weitere gesetzgeberische Ziele sind angegeben, zur Senkung der Arzneimittelpreise die Apothekenspannen zu kürzen und eine preisliche Transparenz herzustellen (BT-Drucks. 7/4557 S. 5 ff.).
  • LG Köln, 06.06.2013 - 81 O 118/12

    Gewährung von Boni bei der Einlösung rezeptpflichtiger Arzneimittel einer

    aa) Neben dem Ziel, das Niveau der Arzneimittelpreise zu senken, dient die Regelung in § 78 AMG der gesetzlichen Absicherung eines einheitlichen Apothekenabgabepreises (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes über Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt, BTDrucks. 7/4557, S. 1 und 5 zu der Vorgängernorm des § 37 AMG 1961, zum Rechtszustand vor der späteren, zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen gesetzlichen Zulassung von Arzneimittelimporten im Wege des Versandhandels).
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