29.08.1997

Bundestag - Drucksache 13/8445

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 1588   

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BGBl. I 1998 S. 1588 (https://dejure.org/1998,31652)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 29.06.1998, Seite 1588
  • Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz - TRG)
  • vom 25.06.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Fälle der Drittschadensliquidation im Transportrecht denkbar sind, da er diese in der Begründung des Transportrechtsreformgesetzes ausdrücklich erwähnt hat (BT-Drucks. 13/8445, S. 75).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 207/04

    Rechtsnatur der Verpackung des Transportgutes durch den Spediteur; Haftung für

    Von einer Vereinbarung i.S. des § 454 Abs. 2 HGB ist jedoch nur auszugehen, wenn die Verpackungsleistung als beförderungsbezogene, speditionelle Nebenpflicht im Rahmen eines Speditionsvertrags (§ 453 Abs. 1 HGB) und nicht unabhängig davon übernommen wird (vgl. Regierungsentwurf zum TRG, BT-Drucks. 13/8445, S. 107; Koller aaO § 454 HGB Rdn. 21).

    In einem solchen Fall ist die Frage, welche Rechtsnormen auf die aufgrund selbständiger Verpflichtungen erbrachten Leistungen anzuwenden sind, nach den Grundsätzen für gemischte oder zusammengesetzte Verträge zu beurteilen (vgl. auch BT-Drucks. 13/8445, S. 107).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    a) Die aufgrund des Transportrechtsreformgesetzes vom 25. Juni 1998 (BGBl. I S. 1588) mit Wirkung vom 1. Juli 1998 in Kraft getretene Neufassung des § 435 HGB ist Ausdruck des schon bis dahin im gesamten Transportrecht geltenden Prinzips, daß dem Frachtführer die ihm wegen vertragstypischer Risiken eingeräumten Haftungsprivilegien nicht zugute kommen sollen, wenn ihn oder eine Person, deren er sich bei der Ausführung der Beförderung bedient, ein qualifiziertes Verschulden, also ein über die einfache Fahrlässigkeit hinausgehender Verschuldensvorwurf, trifft (vgl. § 430 Abs. 3 HGB a.F.; § 607a Abs. 4, § 660 Abs. 3 HGB, Art. 29 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 CMR, Art. 44 CIM, Art. 25 WA 1955; s. auch die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 13/8445, S. 71).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Diese Darlegungs- und Beweislastgrundsätze hat der Bundesgerichtshof auch im Bereich des internationalen Luftverkehrs hinsichtlich der verschärften Haftung des Luftfrachtführers nach Art. 25 des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag 1955 (WA 1955) anerkannt (vgl. BGHZ 145, 170, 183 ff.), dessen Umschreibung qualifizierten Verschuldens in der deutschen Übersetzung in § 435 HGB übernommen worden ist (vgl. Begr. z. Gesetzentwurf d. Bundesregierung, BT-Drucks. 13/8445, S. 71).

    Danach trägt der Anspruchsteller die Beweislast dafür, daß der Fixkostenspediteur oder seine "Leute" i.S. von § 428 HGB leichtfertig und in dem Bewußtsein gehandelt haben, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. Begr. z. Gesetzentwurf d. Bundesregierung, BT-Drucks. 13/8445, S. 72).

    Diese Bestimmungen, die den Rechtsgedanken des § 254 BGB aufgreifen und an Art. 17 Abs. 2 und 5 CMR angelehnt sind, fassen alle Fälle mitwirkenden Verhaltens des Ersatzberechtigten in einer Vorschrift zusammen (vgl. Begr. z. Gesetzentwurf d. Bundesregierung, BT-Drucks. 13/8445, S. 60; MünchKomm. HGB/Dubischar, Aktualisierungsband zum Transportrecht, § 425 Rdn. 4; Fremuth aaO § 425 HGB Rdn. 2, 63; Gass aaO § 425 Rdn. 44 f.).

  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 128/15

    Haftung bei multimodalem Transport: Eintritt des Transportgutverlusts; Zuordnung

    aa) Tritt bei einem Vertrag über einen multimodalen Transport der Verlust nicht während der Beförderung, sondern während einer beförderungsnahen Leistungsphase ein, ist für die Haftung darauf abzustellen, welchem der hypothetisch geschlossenen Einzelverträge diese Phase typischerweise unterfällt (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Transportrechtsreformgesetzes, BT-Drucks. 13/8445, S. 101).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 13/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung des Transportguts im

    Ist von einer solchen Beförderung auszugehen, weil ein wirksamer Frachtvertrag i.S. von § 407 HGB zustande gekommen ist, so unterfallen alle Ansprüche, die mit dieser Beförderung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, der Verjährungsregelung des § 439 HGB, unabhängig davon, von welcher Seite sie geltend gemacht werden und auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Transportrechtsreformgesetzes, BT-Drucks. 13/8445, S. 77; BGH, Urt. v. 20.10.2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75).

    Die in Anlehnung an Art. 32 CMR durch das Transportrechtsreformgesetz neu geschaffene eigenständige Verjährungsregelung des § 439 HGB erfasst nicht nur sämtliche vertragliche Ansprüche, sondern wie Art. 32 CMR auch außervertragliche, insbesondere auch deliktische Ansprüche aus §§ 823 ff. BGB (vgl. BT-Drucks. 13/8445, S. 77; BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182 Tz. 33 = TranspR 2006, 451; Koller, Transportrecht, 6. Aufl., § 439 HGB Rdn. 3; Merkt in Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 439 HGB Rdn. 1; Gass in Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 439 HGB Rdn. 6; zu Art. 32 CMR vgl. Koller aaO Art. 32 CMR Rdn. 1 m.w.N.).

    Mit diesem Anwendungskriterium sollen in bewusster Anlehnung an das Vorbild des Art. 32 CMR alle - vertraglichen wie außervertraglichen - Ansprüche erfasst werden, die sich aus der Beförderungssituation ergeben (BT-Drucks. 13/8445, S. 77).

    Mit der besonderen frachtrechtlichen Verjährungsregelung soll ein Gleichlauf aller unmittelbar mit der Beförderung zusammenhängenden Ansprüche erreicht werden, um einerseits dem Interesse des Gläubigers an der Verfolgung seiner Rechte, andererseits dem Interesse des Schuldners an rascher Abwicklung des Schadensfalls, aber auch dem Interesse des Rechtsverkehrs an einer Berechenbarkeit und Voraussehbarkeit der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten Rechnung zu tragen (BT-Drucks. 13/8445, S. 77).

    Die Neuregelung der Verjährung durch das Transportrechtsreformgesetz hatte zum Ziel, die Verjährungsbestimmungen zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten und insbesondere die bis dahin geltenden vielfältigen Differenzierungen hinsichtlich unterschiedlicher Anspruchsarten (zur Anwendbarkeit von § 852 BGB a.F. neben § 439 HGB a.F. nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes vgl. BGHZ 116, 297, 299 f.; 123, 394, 399; BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 75/95, TranspR 1998, 106 = NJW-RR 1998, 543) zu beseitigen (BT-Drucks. 13/8445, S. 77; vgl. auch BGH TranspR 2006, 74, 76).

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZR 61/19

    AGB-rechtliche Kontrolle einer vorformulierten Vertragsbestimmung in einem

    Sie entspricht der Mindestlagerfrist nach § 422 Abs. 1 Satz 1 HGB in der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Fassung, mag der Gesetzgeber diese Frist mit Blick auf die Gegebenheiten der modernen Lagerpraxis auch nicht mehr für zweckmäßig gehalten haben (vgl. BT-Drucks. 13/8445 S. 121).
  • BGH, 30.10.2008 - I ZR 12/06

    Eingreifen der Vorschrift des § 437 Handelsgesetzbuch ( HGB ) bei Anwendbarkeit

    Die Ersatzpflicht des ausführenden Frachtführers nach § 437 HGB orientiert sich jedoch stets am Verhältnis zwischen dem Absender und dem vertraglichen (Haupt-)Frachtführer und nicht an den vertraglichen Beziehungen des Letzteren zum ausführenden Frachtführer (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Transportsrechtsreformgesetzes, BT-Drucks. 13/8445, S. 75; Fremuth in: Fremuth/Thume, Transportrecht, § 437 HGB Rdn. 32; Koller, Transportrecht, 6. Aufl., § 437 HGB Rdn. 16; Seyffert, Die Haftung des ausführenden Frachtführers im neuen deutschen Frachtrecht, 2000, S. 165 f.; Ramming, TranspR 2000, 277, 279 f.).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Die Vorschrift des § 452b Abs. 2 Satz 2 HGB soll klarstellen, dass die allgemeine frachtrechtliche Verjährungsregelung des § 439 HGB - unabhängig davon, ob und wann der Schadensort bekannt wird - zur Gewährleistung einer Mindestverjährung im Interesse des Anspruchsberechtigten herangezogen wird (Begründung zum Regierungsentwurf des TRG, BT-Drs. 13/8445, S. 102).

    Der Begriff der Verjährung in § 452b Abs. 2 HGB ist weit zu verstehen und erfasst auch Ausschluss- und Erlöschensregelungen, die in dem nach den §§ 452 ff. HGB anwendbaren Teilstreckenrecht funktional an die Stelle einer Verjährungsregelung treten (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des TRG, BT-Drs. 13/8445, S. 103).

    Die Vorschrift des § 452b Abs. 2 HGB ist auch anwendbar, wenn die haftungsrelevante Teilstrecke einem internationalen Übereinkommen unterliegt; im Verhältnis zu den völkerrechtlichen Regelungen soll gleichfalls eine Mindestverjährung nach Maßgabe des § 439 HGB gewährleistet werden (Begründung zum Regierungsentwurf des TRG, BT-Drs. 13/8445, S. 102).

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz

    Aus der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz - TRG; BT-Drucks. 13/8445, S. 80 f.) ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Reformgesetzgeber die Erstreckung des gesetzlichen Pfandrechts auf die Absicherung inkonnexer Forderungen auch insoweit gewollt hat, dass Dritteigentum wegen solcher Forderungen verhaftet sein solle.

    Damit werde vermieden, dass der mit dem Absender nicht identische dritte Eigentümer des Gutes zu stark belastet werde, insbesondere bei Einschaltung von Unterfrachtführern durch den Frachtführer letztlich für sämtliche Schulden einer ihm oft nicht bekannten Person mit seinem Eigentum haften müsse (BT-Drucks. 13/8445, S. 80 f.).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 181/05

    Anwendungsbereich der CMR

  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 48/08

    Anspruch eines bei einer Havarie geschädigten Schiffseigners auf Ersatz des durch

  • AG Mannheim, 05.06.2013 - 10 C 65/13

    Frachtvertrag: Wirksamkeit einer Frachtführerklausel zur Standgeldfreiheit

  • OLG Schleswig, 05.06.2008 - 5 U 24/08

    Verjährung beim Umzugsvertrag

  • OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01

    Stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06

    Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

  • OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 182/09

    Frachtführerhaftpflichtversicherung: Haftungshöchstbetrag bei teilweiser

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 23/05

    Frachtführerhaftung; Verschulden; Leichtfertigkeit, Haftungshöchstbetrag

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 282/98

    Umfang der Haftung des Frachtführers

  • OLG München, 23.07.2008 - 7 U 2446/08

    Frachtführerhaftung: Verjährungshemmung durch schriftliche Erklärung

  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 6 U 178/03

    Rechtsnatur des Umschlags von Gütern von Seeschiffen auf den LKW; Ersatz von

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 29/07

    Ausschluss der vertraglichen Haftung aufgrund eines Haftungsausschlusses eines

  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 95/96

    Berufung des Auftraggebers auf grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs

  • OLG Köln, 19.06.2001 - 3 U 35/01

    Transportrecht - Zu den Begriffen der "Leichtfertigkeit" und "in dem Bewusstsein,

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 167/04

    Geltendmachung des Rechts auf Ablieferung durch bloße Übernahme des Frachtguts

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2006 - 18 U 18/05
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2000 - 12 K 1303/99

    Flughafen; Flughafenplanung; Lärmbelastung; Lärmschutz; Prognose; Präklusion;

  • LG Hamburg, 12.02.2009 - 409 O 90/08

    Frachtführerhaftung: Hemmung der Verjährung durch Telefax

  • OLG Naumburg, 10.07.2003 - 7 U (Hs) 12/03

    Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz

  • LG Aschaffenburg, 01.12.2015 - 2 HKO 65/14

    Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verunreinigung von Sojaschrot durch

  • OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 726/03

    CMR-Vertrag: Verjährung von Ansprüchen wegen Doppelzahlung von Frachtlohn

  • OLG Bremen, 15.04.2004 - 2 U 109/03

    Anwendung des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 90/02
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 18 U 29/03
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