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   BGBl. I 1980 S. 905   

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BGBl. I 1980 S. 905 (https://dejure.org/1980,11919)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 16.07.1980, Seite 905
  • Zweites Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 2. ASEG)
  • vom 09.07.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Über die Beitragspflicht in der landwirtschaftlichen Altershilfe und über Möglichkeiten zur Befreiung von der Beitragspflicht bei gleichzeitiger Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitiger sozialer Absicherung bestimmt die für das Ausgangsverfahren maßgebende Vorschrift in der Fassung des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes - 2. ASEG - vom 9. Juli 1980 (BGBl. I S. 905) folgendes:.
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Demzufolge können, wie der 11. Senat zu § 2 GAL idF vom 27.7.1957 (BGBl I 1063) bereits entschieden (Urteile vom 6.3. 1972, SozR Nr. 6 zu § 2 GAL aF, vom 6.7. 1972 - 11 RLw 8/71 -, GVLAK RdSchr AH 17/72 = VdKMitt 1972, 409, 410, und vom 19.3. 1976 - 11 RLw 7/75 -, GVLAK RdSchr AH 22/76) und der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 5 S 3 GAL idF des 2. Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (2. Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 2. ASEG) vom 9.7.1980 (BGBl I 905) klargestellt hat, allein der Besitz von oder das Nutzungsrecht an nicht nur vorübergehend brachliegenden, dh nachhaltig nicht genutzten Flächen, die Unternehmereigenschaft nicht begründen.
  • BSG, 21.03.1991 - 4 RK 1/90

    Beitragszuschuß zum privaten Krankenversicherungsbeitrag

    Nach alledem geht die Auffassung der Revision fehl, der Klägerin müsse der begehrte Beitragszuschuß schon deswegen zuerkannt werden, weil sie aufgrund der von der AOK Hannover ausgesprochenen Befreiung von der Krankenversicherung der Rentner nach § 173a RVO gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 KVLG 1989 (entspricht im wesentlichen § 3 Abs. 2 KVLG 1972 idF durch Art. 4 Nr. 2b des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes - 2. ASEG - vom 9. Juli 1980 - BGBl I S 905) von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 befreit sei (als befreit "gelte" - so § 3 Abs. 2 KVLG 1972); denn das Gesetz sieht - wie ausgeführt - einen Anspruch auf Beitragszuschuß nur in den ausdrücklich geregelten Fällen, nicht aber für jeden von der Versicherungspflicht befreiten Altenteiler vor.

    § 3 Abs. 3 Nr. 2 KVLG 1989 (entspricht § 3 Abs. 2 KVLG 1972 idF durch Art. 4 Nr. 2b des 2. ASEG) soll gerade von vornherein verhindern, daß Rentner oder Rentenantragsteller, die sich wegen ihrer Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen, gleichwohl in der Krankenversicherung der Landwirte als Altenteiler pflichtversichert und geschützt sind (BT-Drucks 8/2844 S 23).

  • LSG Bayern, 13.06.2018 - L 1 LW 2/16

    Betriebshilfe nach dem Tod eines Landwirts - Erforderlichkeit

    Weil die Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch auf die beantragte Leistung der Betriebshilfe (so schon die Gesetzesbegründung zur Vorgängernorm in Art. 8 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte - GAL; BT-Drs. 8/2844, Seite 18; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.12.1989 - 5 RJ 76/88 -, juris mwN).

    So war zunächst vorgesehen, die Gewährung von Betriebs- oder Haushaltshilfe davon abhängig zu machen, dass in dieser Zeit im Haushalt ein waisengeldberechtigtes Kind lebt, das das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (Gesetzesbegründung zu § 8 GAL, BT-Drs. 8/2844, S. 18).

  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 60/79

    Landwirtschaftlicher Unternehmer - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Anspruch

    Diese Rechtsprechung ist im übrigen durch Art. 4 Nr. 2 Buchst a des 2. Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft vom 9. Juli 4980 (BGBl I 905) Rechnung getragen worden, indem in EUR 3 Satz 4 KVLGdie Vorrangigkeit der Versicherung nach 5 344 RVGausdrücklich geregelt worden ist.

    Aus der Begründung dieser Gesetzesänderung, daß der Krankengeldanspruch eines landwirtschaftlichen Unternehmers erhalten werden soll, der während eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt ist (BT-Drucks 8/2844 S 23 zu Nr. 2 Buchst a), ergibt sich zudem, daß der Erhalt des Krankengeldan9pruchs nach dem Willen des Gesetzgebers auf den vor Beendigung des versicherungspflichtigen Beachäftigungsverhältnisses erworbenen Krankengeldanspruch, der die Mitgliedschaft nach 5 544 Satz 4 Nr. 2 RVO erhält, beschränkt bleiben sollte.

  • BSG, 29.08.1984 - 11 RLw 6/83

    Landwirtschaftliches Unternehmen - Arbeitsmarktverhältnis - Mitarbeit - Witwe -

    Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin Hinterbliebenengeld aufgrund von 5 3b Abs. 2 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) idF des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (2. ASEG) vom 9. Juli 1980 (BGBl I 905) zusteht.

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 8/2844 S 15 bis 18) wollte der Gesetzgeber mit dem Hinterbliebenengeld die Lage (die soziale Sicherung) der jüngeren Witwen für "bestimmte Bedarfssituationen" verbessern; er ging davon aus, daß der Witwe, die ein noch nicht 16-jähriges oder gebrechliches Kind betreut, eine volle Erwerbstätigkeit vielfach nicht möglich ist; die "Grundsicherung" sollten aber auch Witwen "in vorgerücktem Alter" erhalten, wenn für sie "Verdienstmöglichkeiten" nur noch bis zum Grenzbetrag bestünden; entscheidend sei allein, ob eine solche Beschäftigung - unabhängig von der bisherigen Tätigkeit - insbesondere nach dem Alter, den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen sowie dem Gesundheitszustand erwartet werden könne.

  • BSG, 10.09.1980 - 11 RK 1/80

    Berücksichtigung der Grundrente - Besondere Zweckbestimmung - Festlegung anderer

    Die Vorschrift des 5 2 Abs. 15 Nr. 2 KVIG hat der Gesetzgeber ua wegen ihrer unbilligen Ergebnisse bei Rentnern geändert (BT-Drucks 8/2844, Begr 5.22)- Ungereimtheiten ergeben sich auch im vorliegenden Zusammenhang, gleich bei.
  • BSG, 31.08.1993 - 4 RK 3/92

    Höhe der für einen mitarbeitenden Familienangehörigen (Mifa) in die

    Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10. August 1972 (KVLG 1972, BGBl I S 1434) in der mit Wirkung vom 1. Januar 1981 durch Art. 4 Nr. 18a des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (2. Agrarsoziales Ergänzungsgesetz vom 9. Juli 1980, BGBl I S 905) eingefügten Änderung i.V.m. § 38 der 1986 geltenden Satzung der Beklagten.
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RLw 3/90

    Anspruch auf Landabgaberente - Vollendung des 55. Lebensjahrs -

    Es kommt somit, wovon LSG und Beteiligte übereinstimmend ausgehen, darauf an, ob die Klägerin auch die Voraussetzungen des § 41 Abs. 2 Satz 4 GAL (angefügt mit Wirkung vom 17. Juli 1980 durch Art. 1 Nr. 31 des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes vom 9. Juli 1980, BGBl I S 905) erfüllt.
  • BSG, 07.12.1989 - 4 RLw 11/88
    Ob der Kläger Anspruch auf höheres Altersgeld hat, beurteilt sich nach § 4 Abs. 1 Satz 4 GAL idF des Art. 1 Nr. 6a des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (2. ASEG) vom 9. Juli 1980 (BGBl I S 905).
  • BSG, 29.10.1985 - 11a RLw 9/84

    Übergangshilfe - Witwe eines landwirtschaftlichen Unternehmers - Tod des

  • BSG, 22.11.1979 - 8b/3 RK 72/77

    Leistungspflichtig für die Zeit nach dem Ende der Lohnfortzahlung -

  • BSG, 19.05.1982 - 11 RK 8/80

    Ende der Versicherungspflicht; Landwirtschaftliche Krankenkasse; Löschung aus dem

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1999 - 12 L 3558/99

    Keine Nichtigkeit bei fehlender Unterschrift; Computergestüzte Textverarbeitung;

  • BSG, 10.07.1986 - 11a RLw 4/85

    Befreiungsmöglichkeit - Landwirtschaftliches Unternehmen -

  • BSG, 18.03.1983 - 11 RLw 1/82

    Hinterbliebenengeld - Wartezeit - Staffelung - Altershilfe für Landwirte

  • BSG, 04.10.1988 - 4 RLw 3/88
  • LSG Niedersachsen, 13.05.1982 - L 10 Lw 2/82
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