23.05.1984
Bundestag - Drucksache 10/1483
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1984 S. 796 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 30.06.1984, Seite 796
- Erstes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
- vom 29.06.1984
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 20.10.1994 - V R 24/92
Umsatzbesteuerung für im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes …
Sie bauten Getreide und Feldgemüse (Ackerbohnen) an und versteuerten im Streitjahr (1984) ihre im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze nach Durchschnittsätzen (§ 24 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1980 in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 29. Juni 1984, BGBl I 1984, 796, BStBl I 1984, 423 -- im folgenden: UStG 1980 --).Aus der Entstehungsgeschichte (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, BTDrucks 10/1483, S. 6, zu Art. 1, zu Nr. 1, 2 -- entspricht § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1980 --) wird durch das zur Erläuterung des Begriffs "Hilfsumsätze" in Klammern angeführte Beispiel des Verkaufs einer gebrauchten Landmaschine deutlich, daß der Gesetzgeber an den verwandten und umsatzsteuerrechtlich seinem Inhalt nach bereits feststehenden Begriff des "Hilfsgeschäfts" anknüpfen wollte (vgl. zum Hilfsumsatz i. S. von § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1980: BFH-Urteil vom 24. Februar 1988 X R 67/82, BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622).
- BFH, 31.07.1987 - V R 25/79
Kein Umsatzsteuer-Kürzungsanspruch bei Umsätzen eines Landwirts über seinen …
Der Senat kann offenlassen, ob der Klägerin die Umsatzsteuerkürzung für die streitigen Kartoffellieferungen nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufwAG im Hinblick darauf zu versagen ist, daß für diese Lieferungen - entgegen dem Wortlaut des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 AufwAG - nach § 24 Abs. 1 UStG 1967 ein Durchschnittssatz von 8 v.H. bei der Klägerin nicht gilt, weil die Genossenschaft für die Regelbesteuerung optiert hatte (vgl. hierzu: Wachweger, Deutsche Steuer-Zeitung/Ausgabe A - DStZ/A -, 1970, 23, 25 unter 3b; Benda, UR 1976, 24, 25; ohne Verfasser, Der Betrieb - DB - 1970, 83, unter A 1b; Schmidtmann, UStR 1970, 83, 85, unter 6;… Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, Kommentar, 6. Aufl., E § 24 Anm. 155, 160; Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 11. Mai 1970 IV A/1 - S 7.410 - 8/70 unter C Abs. 1, Sätze 1 und 2, BStBl I 1970, 520; vgl. in diesem Zusammenhang auch § 24a Abs. 1 Satz 1 UStG 1980 in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 29. Juni 1984, BGBl I 1984, 796, BStBl I 1984, 423 und hierzu: Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 24a Anm. 4;… Bunjes/Geist, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 2. Aufl., § 24a Anm. 2; Lange in Schüle/Theske/Wendt, Kommentar zur Umsatzsteuer, § 24 UStG 1980 Anm. 126;… Schuhmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, Kommentar, 4. Aufl., § 24a Anm. 16; Schreiben des BMF vom 19. November 1984 IV A 2 - S 7.410 - 141/84, BStBl I 1984, 604, unter C I Abs. 1 Satz 2). - BVerwG, 27.12.1994 - 3 B 65.94
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die …
Soweit der Kläger eine Verletzung seines Eigentumsrechts und des Grundsatzes des Vertrauensschutzes darin sieht, daß in § 3 LaFG anders als in § 24 a UStG eine Förderungshöchstgrenze festgelegt worden ist, scheitert die Rüge schon daran, daß die erhöhte Absetzungsmöglichkeit nach § 24 a Abs. 1 UStG durch das Gesetz vom 29. Juni 1984 (BGBl I S. 796) von vornherein nur befristet bis zum 31. Dezember 1988 eröffnet worden war.