28.02.1985

Bundestag - Drucksache 10/2951

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 2226   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14916
BGBl. I 1985 S. 2226 (https://dejure.org/1985,14916)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 19.12.1985, Seite 2226
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
  • vom 12.12.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 32 AS 345/17

    Sozialgerichtliches Verfahren: Auferlegen einer Verschuldens- und

    Mit dem Verweis der o. g. Gegenansicht auf die Gesetzesbegründung zu § 192 SGG wird unberücksichtigt gelassen, dass zum einen § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG als Adressaten ausdrücklich einen "Beteiligten", wozu nach § 69 SGG der Prozessbevollmächtigte nicht rechnet, benennt, während § 34 Abs. 2 BVerfGG eine solche Beschränkung auf Beteiligte nicht vorsieht, und dass zum anderen es erst die seit 11. August 1993 geltende Fassung des § 34 Abs. 2 BVerfGG überhaupt ermöglicht hat, auch einem Prozessbevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr aufzuerlegen, denn die bis zum 10. August 1993 gültige Fassung des § 34 Abs. 2 Sätze 1 und 3 BVerfGG (in der Fassung des Gesetzes vom 12. Dezember 1985, BGBl I 1985, 2226) lautete:.
  • BVerfG, 12.07.1991 - 2 BvR 1463/90

    Zuständigkeit des BVerfG für Entscheidungen in Berlin nach dem Grundlagenvertrag

    § 106 BVerfGG erstreckte von Anfang an den Geltungsbereich des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auch unabhängig von einer Übernahme durch den Berliner Gesetzgeber auf Berlin, soweit das Grundgesetz für das Land Berlin galt; inhaltsgleiche Vorschriften enthielten sämtliche Änderungsgesetze zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (vgl. etwa Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 1985, BGBl. I S. 2226; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 106 Rdnr. 1).
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