10.06.1988

Bundestag - Drucksache 11/2460

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1988 S. 1046   

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BGBl. I 1988 S. 1046 (https://dejure.org/1988,18787)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 26.07.1988, Seite 1046
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des ...
  • vom 20.07.1988

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Dieses Verständnis des § 107 Abs. 1 SGB X wird durch die Behandlung der Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren zum Ersten Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (1. SGBÄndG) vom 20. Juli 1988 (BGBl I 1046) bestätigt.

    Der Bundesrat (BT-Drucks 11/1004 S 19 Nr. 1) hatte damals für § 53 SGB I die Prüfung angeregt, wie vermieden werden könne, daß sich Kreditinstitute letztlich auf Kosten der Sozialleistungsträger befriedigen dürften.

    Die Bundesregierung ist dieser Anregung gefolgt und hat eine Ergänzung des § 107 Abs. 1 SGB X um einen S 2 vorgeschlagen, wonach S 1 auch anzuwenden sei, wenn der Anspruch übertragen oder verpfändet worden ist (BT-Drucks 11/1004, S 20).

    Zu der ins Auge gefaßten Ergänzung des § 107 Abs. 1 SGB X ist es nicht gekommen (zu den Gründen vgl Michaelis/Kramer, DAngVers 1989, 67, 75; Sasdrich, BABl 12/1988, 5, 8; s auch Beschlußempfehlung und Bericht des BT-Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zum Entwurf des 1. SGBÄndG, BT-Drucks 11/2460, S 15, zu Art I zu Nr. 3, wo auf die Erweiterung der Aufrechnungs-/Verrechnungsmöglichkeiten in § 53 Abs. 5 SGB I hingewiesen wird).

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R

    Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht -

    Satz 2 des § 48 Abs. 1 SGB I - eingefügt durch Gesetz vom 20. Juli 1988 (BGBl I 1046) - besagt lediglich, dass bei bestimmten kinderbezogenen Leistungen entgegen früherer Rechtsprechung des BSG (SozR 1200 § 48 Nr. 4) eine Auszahlung auch zu Gunsten sog Zählkinder möglich ist (vgl BT-Drucks 11/1004 S 11; Moll in Hauck/Noftz, SGB I, Stand 2008, § 48 RdNr 4).

    Die Formulierung "unter Berücksichtigung" geht zurück auf die Einfügung des Abs. 1 Satz 2 durch das Gesetz vom 20. Juli 1988 (BGBl I 1046) und wurde in den Gesetzesmaterialien als "sprachliche Anpassung des Gesetzestextes zu der Änderung in Absatz 1" bezeichnet (BT-Drucks 11/1004 S 11).

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

    Das wäre ohne weiteres zu bejahen, wenn im vorliegenden Fall § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB X in seiner derzeit geltenden, durch das Gesetz vom 20. Juli 1988 (BGBl. I S. 1046) geschaffenen Fassung anzuwenden wäre.
  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 61/90

    Verrechnung des abgetretenen Teils einer Geldleistung

    Im übrigen erlaube § 53 Abs. 5 SGB I (angefügt mit Wirkung vom 1. Januar 1989 durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 20. Juli 1988, BGBl. I S. 1046) sogar eine Verrechnung, wenn der Leistungsträger beim Erwerb eines Gegenanspruchs von einer Übertragung oder Pfändung positive Kenntnis gehabt habe.

    Für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches (1. SGB-ÄndG) vom 20. Juli 1988 (BGBl. I S. 1046), das mit Wirkung vom 1. Januar 1989 (vgl. Art. 8 Abs. 2 des 1. SGB-ÄndG eine hier bedeutsame Änderung der Rechtslage herbeiführte (vgl. § 53 Abs. 5 SGB I), war die Verrechnung in entsprechender Anwendung des § 406 BGB zulässig.

    So hat die Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf des 1. SGB-ÄndG die Einfügung des § 53 Abs. 5 SGB I ausdrücklich als Ergänzung des § 406 BGB bezeichnet (vgl. BT-Drucks 11/1004, S. 12).

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Zu beachten ist jedoch insoweit, daß durch die mit Wirkung vom 1. Januar 1989 erfolgte Anfügung des § 53 Abs. 5 SGB I (Art. 1 Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches - 1. SGBÄndG - vom 20. Juli 1988 - BGBl I 1046) die Rechtslage hinsichtlich der Abtretung und Verpfändung anders zu beurteilen sein kann.
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 95/97 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel bei

    Durch § 54 Abs. 5 (jetzt Abs. 3 Nr. 1) SGB I, eingeführt durch das Erste Gesetz zur Änderung des SGB vom 20. Juli 1988 (BGBl I 1046), wurde klargestellt, daß Ansprüche auf Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder unpfändbar sind.

    Die Gesetzesmaterialien begründen dies ausdrücklich damit, daß das Erziehungsgeld keine Lohnersatzleistung sei (BT-Drucks 11/2460 S 15).

    Das Ziel, eine Zweckvereitelung durch Schmälerungen des Erziehungsgeldes zu verhindern, war auch der Grund, warum der Gesetzgeber eine uneingeschränkte Unpfändbarkeit des Erziehungsgeldes für erforderlich hielt (vgl BT-Drucks 11/2460 S 15).

  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

    Das Erziehungsgeld dient weder der Sicherstellung des Unterhalts des Anspruchsberechtigten und seines Kindes noch dem Ersatz entgangenen Lohnes oder Einkommens (vgl. BTDrucks 11/2460 S. 15: "Erziehungsgeld ist keine Lohnersatzleistung"; weiterhin BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 14. Juni 1989 - 1 BvR 594/89 - [SozR 7833 § 3 BErzGG Nr. 2]; BFHE 176, 114 [116 f.]).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 14/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosengeld

    Jedoch hatte das BVerwG diese Rechtsprechung vor dem Hintergrund der Neuregelung des Kindergeldrechts durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I, S. 1250) und der Einfügung des § 48 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB I) durch Gesetze vom 20. Juli 1988 (BGBl. I, S. 1046) und vom 30. Juni 1989 (BGBl. I, S. 1294) aufgegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 C 25/05 - NJW 2004, 2541).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11

    Rentenversicherung

    Das BSG hat allerdings darauf hingewiesen, dass dies mit dem zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Absatz 5 des § 53 SGB I (Art. 1 Nr. 4 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches - 1. SGBÄndG - vom 20. Juli 1988, BGBl I S 1046) anders zu beurteilen sein könnte (BSGE 67, 143 ff = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 1/92

    Anwaltliches Honorar - Vollstreckung - Kindergeld

    Bei dieser Ausgangslage kann der Senat offenlassen, ob ein wohlverstandenes Interesse für die Übertragung des Anspruchs auf Kindergeld aufgrund der Neuregelung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches (1. SGBÄndG) vom 20. Juli 1988 (BGBl. I, S. 1046) nur unter noch weitergehenden Einschränkungen bejaht werden kann als nach seiner bisherigen Rechtsprechung.
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 69.90

    Wohngeld - Versagung - Mißbrauch

  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 63/88

    Pfändungsschutz bei Hilfsbedürftigkeit nach dem BSHG

  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 7/89

    Verrechnung von Arbeitslosengeld gegen eine Beitragsforderung, Berücksichtigung

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90

    Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog.

  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 23/96 R

    Abführung von Kindergeld an einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wegen der

  • OVG Sachsen, 25.01.2005 - 4 B 580/04

    Grundsicherung, Einkommen, Sozialhilfe, Kindergeld, Unterhaltspflicht

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - L 4 KR 872/02

    Rangfolge zwischen Erstattungsanspruch nach § 103 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2005 - 16 A 377/01

    Anspruch auf Kostenerstattung für an eine Hilfeempfängerin geleistete

  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 7/88

    Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte

  • OLG Köln, 11.06.1997 - 16 Wx 41/97

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Sparguthaben über 13.000,-- DM, das aus

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - L 4 RA 872/02

    Kein Vorrang des Erstattungsanspruchs vor abgetretenem Sozialleistungsanspruch,

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.01.2003 - L 1 AL 13/02
  • LSG Bayern, 04.10.1988 - L 15 V 236/87

    Rücknahme; Rücknahmefrist; Verlängerung; Alternativ; Kumulativ; Frist

  • LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 2 RI 140/01
  • BSG, 07.09.1998 - B 5 RJ 63/88

    Auszahlung von gepfändeten Altersruhegeld - Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1

  • BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 32/88
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