21.04.1990
Bundestag - Drucksache 11/6937
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1990 S. 1247 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 30.06.1990, Seite 1247
- Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler (Aussiedleraufnahmegesetz - AAG)
- vom 28.06.1990
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (121)
- BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93
Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation
Diese in Zusammenhang zu sehenden, durch das Aussiedleraufnahmegesetz (AAG) vom 28. Juni 1990 (BGBl I S. 1247) mit Wirkung vom 1. Juli 1990 eingeführten Vorschriften machen nämlich sowohl in ihrer vom 1. Juli 1990 bis zum 31. Dezember 1992 geltenden als auch in ihrer Fassung, die sie mit Wirkung vom 1. Januar 1993 durch Art. 1 Nrn. 25 und 26 des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes erhalten haben, den Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids davon abhängig, daß der Aufnahmebewerber das Vertreibungsgebiet (Aussiedlungsgebiet) noch nicht verlassen hat.Er muß daher entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Regelung den Abschluß des zur Erteilung des Aufnahmebescheids notwendigen Verwaltungsverfahrens im Vertreibungsgebiet abwarten (BT-Drs. 11/6937, S. 5 und 6).
Das Aussiedleraufnahmeverfahren dient mit dem Erfordernis eines Aufnahmebescheids vor dem Verlassen des Vertreibungsgebiets dem Zweck, den Zustrom von Ausweisbewerbern aus den Ostvertreibungsgebieten, der durch die dort eingetretenen, mit einer größeren Ausreisefreiheit verbundenen politischen Veränderungen entstanden ist, durch eine vorläufige Prüfung der Aussiedlereigenschaft sowohl im Hinblick auf die mit einer Aufnahme verbundenen innerstaatlichen Belastungen als auch zum Zwecke der Vermeidung unberechtigter, aus Rechtsgründen nicht zu erfüllender Erwartungen in den Aussiedlungsgebieten in geordnete Bahnen zu lenken (vgl. BT-Drs. 11/6937, S. 5 und 6).
Die Aufnahme der Aussiedler soll in diesem Sinne verbessert, nicht aber über Gebühr verzögert werden (Empfehlungen des Innenausschusses, BT-Drs. 11/7280, S. 8).
Nach den veränderten politischen Verhältnissen in den Aussiedlungsgebieten ist es einem Betroffenen regelmäßig zuzumuten, bis zum Abschluß des Aufnahmeverfahrens in den Vertreibungsgebieten zu bleiben (BT-Drs. 11/6937, S. 5).
Es darf sich aber nie um eine Situation handeln, die der Antragsteller oder andere Personen durch ein ihnen zurechenbares Verhalten mit der Absicht herbeigeführt haben, das Regelerfordernis des § 27 Abs. 1 BVFG n.F. zu umgehen (BT-Drs. 11/6937, S. 6).
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Zwar galt zu der Zeit, als der Kläger die Erteilung eines Aufnahmebescheids am 5. September 1991 beantragte und dieser Antrag am 21. Oktober 1992 abgelehnt wurde, das Bundesvertriebenengesetz noch in seiner alten, durch das Aussiedleraufnahmegesetz (AAG) vom 28. Juni 1990 (BGBl I S. 1247) modifizierten Fassung, nach der ein Aufnahmebescheid Personen zu erteilen war, die nach Verlassen der Aussiedlungsgebiete die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erfüllten. - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts steht den Klägern ein Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises nach § 15 Abs. 1, 2 BVFG zu, weil sie Vertriebene (Aussiedler) im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG i. d. F. des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1247) sind.Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Aussiedleraufnahmegesetzes (BT-Drucks. 11/6937) sah eine - später auch Gesetz gewordene - Änderung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG lediglich insoweit vor, als nach dem Inkrafttreten des Gesetzes den Aussiedlerstatus nur erhalten sollte, wer das Vertreibungsgebiet im Wege des im einzelnen geregelten Aufnahmeverfahrens verlassen hatte.
Demgegenüber schlug der Bundesrat darüber hinaus eine Regelung vor, mit der durch Einführung bestimmter Tatbestandsmerkmale in die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG klargestellt werden sollte, daß Aussiedler nur sein könne, wer seine Heimat nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus Gründen verlassen habe, die noch kriegsfolgenbedingt seien und ihn wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit beträfen (BR-Drucks. 222/1/90; BT-Drucks. 11/7189).
Die Bundesregierung hat ihm widersprochen (BT-Drucks. 11/7189 sowie BT-Drucks. 11/7324).
Im Bericht des Innenausschusses (BT-Drucks. 11/7280) heißt es dazu u. a., die im Bundesvertriebenengesetz festgelegten sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für Aussiedler würden durch den neuen Titel "Aufnahme" materiellrechtlich weder nach Wortlaut noch nach Sinn verändert; in den Gesetzen nicht enthaltene Erwägungen und unbestimmte Begriffe könnten weder das Bundesvertriebenengesetz noch andere Eingliederungsgesetze einschränken oder unterlaufen.
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92
Zulässigkeit einer Sprungrevision - Politische Veränderungen in östlichen …
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts steht den Klägern nach § 15 Abs. 1, 2 BVFG ein Anspruch auf Ausstellung des beantragten Vertriebenenausweises zu, weil die Kläger zu 1 und 3 Vertriebene nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1247) sind und die Klägerin zu 2 nach § 1 Abs. 3 BVFG als solche gilt.Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Aussiedleraufnahmegesetzes (BT-Drucks. 11/6937) sah eine - später auch Gesetz gewordene - Änderung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG lediglich insoweit vor, als nach dem Inkrafttreten des Gesetzes den Aussiedlerstatus nur erhalten sollte, wer das Vertreibungsgebiet im Wege des im einzelnen geregelten Aufnahmeverfahrens verlassen hatte.
Demgegenüber schlug der Bundesrat darüber hinaus eine Regelung vor, mit der durch Einführung bestimmter Tatbestandsmerkmale in die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG klargestellt werden sollte, daß Aussiedler nur sein könne, wer seine Heimat nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus Gründen verlassen habe, die noch kriegsfolgenbedingt seien und ihn wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit beträfen (BR-Drucks. 222/1/90; BT-Drucks. 11/7189).
Die Bundesregierung hat ihm widersprochen (BT-Drucks. 11/7189 sowie BT-Drucks. 11/7324).
Im Bericht des Innenausschusses (BT-Drucks. 11/7280) heißt es dazu u.a., die im Bundesvertriebenengesetz festgelegten sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für Aussiedler würden durch den neuen Titel "Aufnahme" materiellrechtlich weder nach Wortlaut noch nach Sinn verändert; in den Gesetzen nicht enthaltene Erwägungen und unbestimmte Begriffe könnten weder das Bundesvertriebenengesetz noch andere Eingliederungsgesetze einschränken oder unterlaufen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 2 A 1379/95
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides wegen der Einbeziehung in die …
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 -, aaO, unter Bezugnahme auf Bundestagsdrucksache 11/6937, S. 5 u. 6.vgl. Empfehlungen des Innenausschusses, Bundestagsdrucksache 11/7280, S. 8.
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 343.93 -, aaO. unter Bezugnahme auf Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler, Bundestagsdrucksache 11/6937, S. 5 u. 6.
vgl. Bundestagsdrucksache 11/6937, S. 6.
vgl. Bundestagsdrucksache 11/7189, S. 2 und 5.
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92
Vertriebeneneigenschaft eines Aussiedlers aus Oberschlesien - Wegfall der …
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts steht der Klägerin ein Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises nach § 15 Abs. 1, 2 BVFG zu, weil sie Vertriebene (Aussiedlerin) im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1247) ist.Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Aussiedleraufnahmegesetzes (BT-Drucks. 11/6937) sah eine - später auch Gesetz gewordene - Änderung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG lediglich insoweit vor, als nach dem Inkrafttreten des Gesetzes den Aussiedlerstatus nur erhalten sollte, wer das Vertreibungsgebiet im Wege des im einzelnen geregelten Aufnahmeverfahrens verlassen hatte.
Demgegenüber schlug der Bundesrat darüber hinaus eine Regelung vor, mit der durch Einführung bestimmter Tatbestandsmerkmale in die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG klargestellt werden sollte, daß Aussiedler nur sein könne, wer seine Heimat nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus Gründen verlassen habe, die noch kriegsfolgenbedingt seien und ihn wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit beträfen (BR-Drucks. 222/1/90; BT-Drucks. 11/7189).
Die Bundesregierung hat ihm widersprochen (BT-Drucks. 11/7189 sowie BT-Drucks. 11/7324).
Im Bericht des Innenausschusses (BT-Drucks. 11/7280) heißt es dazu u.a., die im Bundesvertriebenengesetz festgelegten sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für Aussiedler würden durch den neuen Titel "Aufnahme" materiellrechtlich weder nach Wortlaut noch nach Sinn verändert; in den Gesetzen nicht enthaltene Erwägungen und unbestimmte Begriffe könnten weder das Bundesvertriebenengesetz noch andere Eingliederungsgesetze einschränken oder unterlaufen.
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 9.92
Vertriebeneneigenschaft eines Aussiedlers aus Oberschlesien - Wegfall der …
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts steht dem Kläger ein Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises nach § 15 Abs. 1, 2 BVFG zu, weil er Vertriebener (Aussiedler) im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1247) ist.Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Aussiedleraufnahmegesetzes (BT-Drucks. 11/6937) sah eine - später auch Gesetz gewordene - Änderung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG lediglich insoweit vor, als nach dem Inkrafttreten des Gesetzes den Aussiedlerstatus nur erhalten sollte, wer das Vertreibungsgebiet im Wege des im einzelnen geregelten Aufnahmeverfahrens verlassen hatte.
Demgegenüber schlug der Bundesrat darüber hinaus eine Regelung vor, mit der durch Einführung bestimmter Tatbestandsmerkmale in die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG klargestellt werden sollte, daß Aussiedler nur sein könne, wer seine Heimat nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus Gründen verlassen habe, die noch kriegsfolgenbedingt seien und ihn wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit beträfen (BR-Drucks. 222/1/90; BT-Drucks. 11/7189).
Die Bundesregierung hat ihm widersprochen (BT-Drucks. 11/7189 sowie BT-Drucks. 11/7324).
Im Bericht des Innenausschusses (BT-Drucks. 11/7280) heißt es dazu u.a., die im Bundesvertriebenengesetz festgelegten sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für Aussiedler würden durch den neuen Titel "Aufnahme" materiellrechtlich weder nach Wortlaut noch nach Sinn verändert; in den Gesetzen nicht enthaltene Erwägungen und unbestimmte Begriffe könnten weder das Bundesvertriebenengesetz noch andere Eingliederungsgesetze einschränken oder unterlaufen.
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
Ausstellung eines Vertriebenenausweises einer aus Polen stammenden deutschen …
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts steht der Klägerin ein Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises nach § 15 Abs. 1, 2 BVFG zu, weil sie Vertriebene (Aussiedlerin) im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1247) ist.Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Aussiedleraufnahmegesetzes (BT-Drucks. 11/6937) sah eine - später auch Gesetz gewordene - Änderung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG lediglich insoweit vor, als nach dem Inkrafttreten des Gesetzes den Aussiedlerstatus nur erhalten sollte, wer das Vertreibungsgebiet im Wege des im einzelnen geregelten Aufnahmeverfahrens verlassen hatte.
Demgegenüber schlug der Bundesrat darüber hinaus eine Regelung vor, mit der durch Einführung bestimmter Tatbestandsmerkmale in die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG klargestellt werden sollte, daß Aussiedler nur sein könne, wer seine Heimat nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus Gründen verlassen habe, die noch kriegsfolgenbedingt seien und ihn wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit beträfen (BR-Drucks. 222/1/90; BT-Drucks. 11/7189).
Die Bundesregierung hat ihm widersprochen (BT-Drucks. 11/7189 sowie BT-Drucks. 11/7324).
Im Bericht des Innenausschusses (BT-Drucks. 11/7280) heißt es dazu u.a., die im Bundesvertriebenengesetz festgelegten sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für Aussiedler würden durch den neuen Titel "Aufnahme" materiellrechtlich weder nach Wortlaut noch nach Sinn verändert; in den Gesetzen nicht enthaltene Erwägungen und unbestimmte Begriffe könnten weder das Bundesvertriebenengesetz noch andere Eingliederungsgesetze einschränken oder unterlaufen.
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92
Antrag auf Erteilung eines Vertriebenenausweises - Erforderlichkeit der Darlegung …
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts steht dem Kläger ein Anspruch auf Ausstellung des beantragten Vertriebenenausweises nach § 15 Abs. 1, 2 BVFG zu, weil er Vertriebener (Aussiedler) im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1247) ist.Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Aussiedleraufnahmegesetzes (BT-Drucks. 11/6937) sah eine - später auch Gesetz gewordene - Änderung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG lediglich insoweit vor, als nach dem Inkrafttreten des Gesetzes den Aussiedlerstatus nur erhalten sollte, wer das Vertreibungsgebiet im Wege des im einzelnen geregelten Aufnahmeverfahrens verlassen hatte.
Demgegenüber schlug der Bundesrat darüber hinaus eine Regelung vor, mit der durch Einführung bestimmter Tatbestandsmerkmale in die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG klargestellt werden sollte, daß Aussiedler nur sein könne, wer seine Heimat nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus Gründen verlassen habe, die noch kriegsfolgenbedingt seien und ihn wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit beträfen (BR-Drucks. 222/1/90; BT-Drucks. 11/7189).
Die Bundesregierung hat ihm widersprochen (BT-Drucks. 11/7189 sowie BT-Drucks. 11/7324).
Im Bericht des Innenausschusses (BT-Drucks. 11/7280) heißt es dazu u.a., die im Bundesvertriebenengesetz festgelegten sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für Aussiedler würden durch den neuen Titel "Aufnahme" materiellrechtlich weder nach Wortlaut noch nach Sinn verändert; in den Gesetzen nicht enthaltene Erwägungen und unbestimmte Begriffe könnten weder das Bundesvertriebenengesetz noch andere Eingliederungsgesetze einschränken oder unterlaufen.
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bekenntnis zur deutschen …
Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts steht dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises gemäß § 15 Abs. 1 2 BVFG, zu, weil er Vertriebener im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I S. 1247) ist.Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Aussiedleraufnahmegesetzes (BT-Drucks. 11/6937) sah eine - später auch Gesetz gewordene - Änderung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG lediglich insoweit vor, als nach dem Inkrafttreten des Gesetzes den Aussiedlerstatus nur erhalten sollte, wer das Vertreibungsgebiet im Wege des im einzelnen geregelten Aufnahmeverfahrens verlassen hatte.
Demgegenüber schlug der Bundesrat darüber hinaus eine Regelung vor, mit der durch Einführung bestimmter Tatbestandsmerkmale in die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG klargestellt werden sollte, daß Aussiedler nur sein könne, wer seine Heimat nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus Gründen verlassen habe, die noch kriegsfolgenbedingt seien und ihn wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen Volkszugehörigkeit beträfen (BR-Drucks. 222/1/90; BT-Drucks. 11/7189).
Die Bundesregierung hat ihm widersprochen (BT-Drucks. 11/7189 sowie BT-Drucks. 11/7324).
Im Bericht des Innenausschusses (BT-Drucks. 11/7280) heißt es dazu u.a., die im Bundesvertriebenengesetz festgelegten sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für Aussiedler würden durch den neuen Titel "Aufnahme" materiellrechtlich weder nach Wortlaut noch nach Sinn verändert; in den Gesetzen nicht enthaltene Erwägungen und unbestimmte Begriffe könnten weder das Bundesvertriebenengesetz noch andere Eingliederungsgesetze einschränken oder unterlaufen.
- BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1996 - 2 A 190/94
Vollmacht zur Durchführung eines vollständigen Verwaltungsverfahrens …
- BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung; …
- BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94
Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …
- BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99
Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2010 - 12 A 2496/09
Erfordernis einer deutschen Volkszugehörigkeit für einen Anspruch auf Aufnahme …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 12 A 2720/04
Kenntnis der deutschen Sprache im Zeitpunkt der Ausreise bzw. Einreise als Indiz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1996 - 2 A 1819/94
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Erfordernis eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1999 - 2 A 5273/98
Einbeziehung eines Abkömmlings in einen vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheid; …
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.1994 - 16 S 1883/93
Vertriebenenrecht: zur Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3F: 1990-06-28
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1996 - 22 A 3415/94
Anspruch auf Erteilung eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheides; …
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96
Zum Aufnahmeakt im Sinne des GG Art 116 Abs 1 hinsichtlich der Abkömmlinge eines …
- BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 288.94
Vertriebene - Härtefall - Aufnahmebescheid - Bleiberecht nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2009 - 12 A 1787/08
Berufen eines deutschen Staatsangehörigen auf § 27 Bundesvertriebenengesetz ( …
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00
Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer …
- BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 36.16
Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Aussiedlungsgebiete; Bezugsperson; Ehemann; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - 12 A 2561/09
Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt bei …
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00
Vertriebenenrecht - Aufnahmeverfahren; Verlassen der Aussiedlungsgebiete im Wege …
- VGH Bayern, 23.08.2011 - 11 B 10.1202
Fehlende Angabe der ladungsfähigen Anschrift von im Ausland wohnenden, anwaltlich …
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 10.01
Recht der Vertriebenen - Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2000 - 2 B 566/00
Rücknahme eines vertriebenenrechtlichen Einbeziehungsbescheides; Rücknahme eines …
- OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 985/92
Deutsche; Polnische Verwaltung; Ostgebiete; Vertriebene; Aussiedler
- BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - 2 A 3411/99
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Aufrechterhaltung des …
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.1997 - 16 S 1540/96
Vertriebenenrecht: Rücknahme eines Aufnahmebescheides bzw einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 11 A 1966/13
Anspruch eines Spätaussiedlers und deutschen Staatsangehörigen auf Erteilung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.1999 - 2 A 886/98
Anspruch auf Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid
- BVerwG, 20.02.2019 - 1 C 14.18
Aufnahmeverfahren; Dauer; Ehegatte; Einbeziehungsverfahren; Einreise; Härtefall; …
- BVerwG, 12.06.2001 - 5 C 10.01
Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer …
- BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 36.96
Antrag eines Vertriebenen auf Übernahme im sog. D1-Verfahren - Antrag auf …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.1996 - 16 S 3027/95
Vertriebenenrecht: Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3 - Anforderungen an …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 12 A 1878/09
Erteilung eines Aufnahmebescheids an einen in der russischen Föderation Geborenen …
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 6 S 1067/01
Spätaussiedlerstatus - Änderung der Rechtslage - Vertrauensschutz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2008 - 12 A 338/08
Überleitung eines Lebensschicksals und Vertreibungsschicksals sowie persönliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - 12 A 2720/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1999 - 2 A 2030/96
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides wegen deutscher …
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 1.01
Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - 2 A 5680/98
Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit ; Anspruch auf Erteilung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 12 A 1901/10
Eröffnung der Möglichkeit eines Folgeantrags aufgrund der Verlagerung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 12 A 2835/08
Darlegung eines Anspruchs auf Aufnahme als Vertriebene deutscher …
- BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
Anforderungen an den Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1998 - 2 A 6944/95
Aufnahmebescheid; Besondere Härte; Heirat mit Deutschem; Lebensmittelpunkt im …
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 16 S 2602/93
Vertriebenenrecht: Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit im Falle der sog …
- OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 170/04
Vertriebene, Spätaussiedler, Aufnahmeverfahren, Sprache, Bekenntnis, …
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 16 S 1170/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2006 - 12 A 57/06
Aufnahme von Aussiedlern als Härtefall; Voraussetzungen einer Einbeziehung nach § …
- VGH Bayern, 11.12.2003 - 5 B 00.1739
Abkömmling; Aufnahme finden; Übernahmegenehmigung; D 1 Verfahren; Zusammenhang
- BVerwG, 06.08.1991 - 9 B 167.91
Maßgebliche Verhältnisse für die Beurteilung der Volkszugehörigkeit in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - 12 E 1407/08
Eintragung bzw. Einbeziehung eines nichtdeutschen Abkömmlings in den …
- VG Köln, 01.09.2004 - 10 K 4538/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 19 A 199/01
Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises für einen polnischen …
- VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 1228/96
Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 2 A 5324/96
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ; Anforderungen an die deutsche …
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 16 S 2682/94
Widerlegung der Vermutung des Vertreibungsdrucks bei Personen mit herausgehobener …
- BVerwG, 05.09.2001 - 5 B 29.01
Rückkehr in Befolgung einer ausländerrechtlichen Ausreiseaufforderung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - 11 E 163/13
Anwendung des § 27 Abs. 3 BVFG auf Aussiedler in Abgrenzung zum Begriff der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - 12 A 1841/09
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Vertriebener nach den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1003/09
Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Spätaussiedler bei fehlender …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
Geltendmachung der Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid für deutsche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 2 A 733/99
Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs eines Abkömmlings auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 2 A 2959/95
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Voraussetzungen als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1997 - 2 A 4244/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - 11 A 2603/09
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler; Vorliegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - 12 A 668/10
Möglichkeit des Bestehens eines weiteren allgemeinen vertriebenenrechtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 12 A 1095/09
Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §§ 26 , 27 BVFG in der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 5370/00
Verpflichtung zur Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.1997 - 16 S 1956/96
Vertriebenenausweis: deutsche Volkszugehörigkeit - Indiz für die Abwendung vom …
- VG Köln, 16.07.2013 - 7 K 5676/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 12 A 3234/08
Voraussetzungen für die Anerkennung als Volksdeutscher; Notwendigkeit eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1002/09
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - 12 A 1001/09
Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides i.S.d. §§ 26 ff. BVFG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 467/01
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Ausweises über die …
- BVerwG, 17.10.2000 - 5 B 29.00
Voraussetzungen für das Verlassen des Vertreibungsgebiets im Wege der Aufnahme …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 2 A 2348/99
Anspruch auf Einbeziehung eines nahen Angehörigen in einen Aufnahmebescheid; …
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 16 S 2263/94
Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2010 - 12 A 823/10
Anforderungen an den Erwerb der Vertriebeneneigenschaft eines Elternteils über § …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 19 A 2699/03
Voraussetzungen der Begründung eines Berufungszulassungsgrundes im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 2 A 1456/99
Voraussetzungen des vertriebenenrechtlichen Anspruchs eines Abkömmlings auf …
- OVG Hamburg, 02.11.1999 - 3 Bf 328/98
Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung über die Eigenschaft als Abkömmling …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 2 A 4442/95
Anforderungen an die Substantiierung eines vertriebenenrechtlichen Anspruchs auf …
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.1997 - 16 S 3195/96
Vertriebenenrecht: zur Auslegung des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3 - zum individuellen …
- BSG, 13.08.1996 - 8 BKn 4/95
Voraussetzungen für die Anerkennung als Vertriebener - Notwendigkeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.1996 - 16 S 950/96
Vertriebenenausweis: Feststellung des Bekenntniszusammenhangs in einem Sonderfall
- OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 5 L 335/91
Volkszugehörigkeit; Spätgeborene; Mosaischer Glaube; Estland; Reval; Deutsches …
- VG Köln, 15.09.2015 - 7 K 4740/14
- VG Köln, 09.01.2012 - 7 K 1525/10
Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 670/09
Anforderungen an die Einbeziehung in das Verteilungsverfahren nach Maßgabe der §§ …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 12 A 2624/08
Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung im sog. D-1-Verfahren bei …
- BVerwG, 14.09.1999 - 5 B 61.99
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.1997 - 16 S 3475/95
Vertriebenenrecht: Änderung des Nationalitätseintrags im Inlandspaß - …
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 16 S 1240/95
Vertriebenenausweis: Bekenntniszusammenhang und Überlieferungszusammenhang bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1996 - 2 A 475/94
Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides einer zum deutschen Volkstum …
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.1996 - 16 S 1462/94
Bekenntniszusammenhang bei Spätgeborenen aus der ehemaligen Sowjetunion
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 16 S 3032/94
Vertriebenenrecht: zum Beweiswert einer ununterbrochenen Eintragung der deutschen …
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 6 S 2621/92
Vertriebenenausweis für Aussiedler aus Polen; Sammeleinbürgerung; Erwerb der …
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 16 S 482/93
(Auslegung des BVFG § 105cF: 1990-06-28); Tatbestandwirkung und Rechtmäßigkeit …
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.1991 - 11 S 1455/91
Baden-Württemberg: Sofortvollzug einer Abschiebungsandrohung gegenüber polnischen …
- VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Eltern bei Verlust der deutschen …
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1997 - 6 S 2630/96
- BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16
Ehemann muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz …
- VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 4 K 13.01140
"Aufnahmefinden" i.S.v. Art. 116 Abs. 1 GG bei einem nichtdeutschen Ehegatten …
- VG Köln, 20.04.2011 - 10 K 2792/10
Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1998 - 2 A 1920/96
Anspruch eines ukrainischen Volkszugehörigen auf Erteilung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1996 - 16 S 2230/95
Vertriebenenrecht: Feststellung des Volkstumsbekenntnisses bei Kindern aus …
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.1994 - 6 S 3094/92
Vertriebenenrecht: zum Bekenntnis zum deutschen Volkstum
- VG Ansbach, 02.07.2014 - AN A 4 K 13.01140
Verlust der Rechtsstellung eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes im …
- VG Köln, 21.01.2014 - 12 K 5430/12
Keine nachträgliche Einbeziehung von Abkömmlingen von Aussiedlern
- VG Köln, 12.04.2010 - 10 K 2719/09
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Eltern bei Verlust der deutschen …
- VG Potsdam, 27.09.2004 - 14 L 559/04
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausreiseaufforderung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2001 - 14 A 4134/00