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07.11.1991

Bundestag - Drucksache 12/1506

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 297   

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https://dejure.org/1992,19138
BGBl. I 1992 S. 297 (https://dejure.org/1992,19138)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 28.02.1992, Seite 297
  • Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
  • vom 25.02.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (176)

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Mit dem Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992) vom 25. Februar 1992 (BGBl I S. 297) ordnete der Gesetzgeber die weitgehende Übernahme der Steuerbilanzwerte zur Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer an (vgl. BVerfGE 117, 1 ).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Der in § 109 BewG vorgesehene Bewertungsmaßstab sah bis zum Steueränderungsgesetz 1992 (vom 25. Februar 1992, BGBl I S. 297) grundsätzlich die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert (§ 10 BewG) vor; ausgenommen waren gemäß § 109 Abs. 2 BewG die Wirtschaftsgüter, für die schon Einheitswerte festgestellt worden waren, insbesondere also Betriebsgrundstücke.
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Denn mit dem Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992) vom 25. Februar 1992 (BGBl I S. 297) hat der Gesetzgeber in § 109 Abs. 1 BewG die weitgehende Übernahme der Steuerbilanzwerte angeordnet.
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Gesetzgebung
   12-95365   

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