22.01.1998

Bundestag - Drucksache 13/9695

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2046   

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https://dejure.org/1998,28590
BGBl. I 1998 S. 2046 (https://dejure.org/1998,28590)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 17.08.1998, Seite 2046
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
  • vom 06.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Das Filmförderungsgesetz genügt auch in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I S. 2771, erhalten hat, diesen verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F., und zwar unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftseinheit.

    Das in diesen Abkommen vereinbarte Leistungsvolumen war öffentlich bekannt und Gegenstand der Erörterung in den Gesetzgebungsverfahren zur Änderung und regelmäßigen Verlängerung der Geltungsdauer des Filmförderungsgesetzes (vgl. z.B. BTDrucks 13/9695 S. 12; 15/1506 S. 20).

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Das Filmförderungsgesetz hat bereits am 15. November 1994 - damals in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1993, BGBl. I S. 66 - bestanden und genügte bis zu diesem Zeitpunkt den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG a.F. Ob das Gesetz seitdem, insbesondere in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl. I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl. I S. 2771, erhalten hat, auch den verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F. genügt, begegnet Bedenken.

    Ob dies dieselben sind wie diejenigen in §§ 66, 66a FFG 2004 - Prozentanteil vom Umsatz - oder die vom Gesetzgeber schon einmal ins Auge gefassten - Zahl der ausgestrahlten Filme und Zuschaueranteil (BTDrucks 13/9695 S. 23) - oder andere, kann auf sich beruhen.

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 23.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Das Filmförderungsgesetz genügt auch in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I S. 2771, erhalten hat, diesen verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F., und zwar unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftseinheit.

    Das in diesen Abkommen vereinbarte Leistungsvolumen war öffentlich bekannt und Gegenstand der Erörterung in den Gesetzgebungsverfahren zur Änderung und regelmäßigen Verlängerung der Geltungsdauer des Filmförderungsgesetzes (vgl. z.B. BTDrucks 13/9695 S. 12; 15/1506 S. 20).

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Das Filmförderungsgesetz genügt auch in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I S. 2771, erhalten hat, diesen verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F., und zwar unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftseinheit.

    Das in diesen Abkommen vereinbarte Leistungsvolumen war öffentlich bekannt und Gegenstand der Erörterung in den Gesetzgebungsverfahren zur Änderung und regelmäßigen Verlängerung der Geltungsdauer des Filmförderungsgesetzes (vgl. z.B. BTDrucks 13/9695 S. 12; 15/1506 S. 20).

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 25.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Das Filmförderungsgesetz genügt auch in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I S. 2771, erhalten hat, diesen verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F., und zwar unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftseinheit.

    Das in diesen Abkommen vereinbarte Leistungsvolumen war öffentlich bekannt und Gegenstand der Erörterung in den Gesetzgebungsverfahren zur Änderung und regelmäßigen Verlängerung der Geltungsdauer des Filmförderungsgesetzes (vgl. z.B. BTDrucks 13/9695 S. 12; 15/1506 S. 20).

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 26.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

    Das Filmförderungsgesetz genügt auch in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I S. 2771, erhalten hat, diesen verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F., und zwar unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftseinheit.

    Das in diesen Abkommen vereinbarte Leistungsvolumen war öffentlich bekannt und Gegenstand der Erörterung in den Gesetzgebungsverfahren zur Änderung und regelmäßigen Verlängerung der Geltungsdauer des Filmförderungsgesetzes (vgl. z.B. BTDrucks 13/9695 S. 12; 15/1506 S. 20).

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 5.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

    Das Filmförderungsgesetz hat bereits am 15. November 1994 damals in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1993, BGBl I S. 66 bestanden und genügte bis zu diesem Zeitpunkt den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG a.F. Ob das Gesetz seitdem, insbesondere in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I S. 2771, erhalten hat, auch den verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F. genügt, begegnet Bedenken.

    Ob dies dieselben sind wie diejenigen in §§ 66, 66a FFG 2004 Prozentanteil vom Umsatz oder die vom Gesetzgeber schon einmal ins Auge gefassten Zahl der ausgestrahlten Filme und Zuschaueranteil (BTDrucks 13/9695 S. 23) oder andere, kann auf sich beruhen.

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 50.07

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

    Das Filmförderungsgesetz hat bereits am 15. November 1994 damals in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1993, BGBl I S. 66 bestanden und genügte bis zu diesem Zeitpunkt den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG a.F. Ob das Gesetz seitdem, insbesondere in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I S. 2771, erhalten hat, auch den verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F. genügt, begegnet Bedenken.

    Ob dies dieselben sind wie diejenigen in §§ 66, 66a FFG 2004 Prozentanteil vom Umsatz oder die vom Gesetzgeber schon einmal ins Auge gefassten Zahl der ausgestrahlten Filme und Zuschaueranteil (BTDrucks 13/9695 S. 23) oder andere, kann auf sich beruhen.

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 48.07

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

    Das Filmförderungsgesetz hat bereits am 15. November 1994 damals in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1993, BGBl I S. 66 bestanden und genügte bis zu diesem Zeitpunkt den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG a.F. Ob das Gesetz seitdem, insbesondere in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I S. 2771, erhalten hat, auch den verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F. genügt, begegnet Bedenken.

    Ob dies dieselben sind wie diejenigen in §§ 66, 66a FFG 2004 Prozentanteil vom Umsatz oder die vom Gesetzgeber schon einmal ins Auge gefassten Zahl der ausgestrahlten Filme und Zuschaueranteil (BTDrucks 13/9695 S. 23) oder andere, kann auf sich beruhen.

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 49.07

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

    Das Filmförderungsgesetz hat bereits am 15. November 1994 damals in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1993, BGBl I S. 66 bestanden und genügte bis zu diesem Zeitpunkt den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG a.F. Ob das Gesetz seitdem, insbesondere in den Fassungen, die es durch das Dritte Änderungsgesetz vom 6. August 1998, BGBl I S. 2046, und das Vierte Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I S. 2771, erhalten hat, auch den verschärften Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG n.F. genügt, begegnet Bedenken.

    Ob dies dieselben sind wie diejenigen in §§ 66, 66a FFG 2004 Prozentanteil vom Umsatz oder die vom Gesetzgeber schon einmal ins Auge gefassten Zahl der ausgestrahlten Filme und Zuschaueranteil (BTDrucks 13/9695 S. 23) oder andere, kann auf sich beruhen.

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 27.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 29.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 28.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 30.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 8.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 9.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 6.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 7.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 31.08

    Filmtheater; Neuerrichtung; Strukturverbesserung; Multiplexkino.

  • BVerwG, 26.11.2014 - 6 C 12.13

    Auswerten eines Films; Auszahlungsbescheid; Förderungsbescheid; Geförderter Film;

  • BVerwG, 28.10.2009 - 6 C 32.08

    Keine Kinoförderung bei drohendem Verdrängungswettbewerb

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 517.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 5.05

    Kinobetreiber müssen weiterhin deutschen Film fördern

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 512.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 524.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 7.05

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 4.07

    Förderung der Errichtung eines Filmtheaters zur Strukturverbesserung:

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 6.05

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 483.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 522.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG Berlin, 20.09.2007 - 22 A 523.04

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Filmförderungsgesetz; Erhebung von

  • VG München, 29.01.2015 - M 17 K 13.2314

    Anspruch auf Zahlung einer Filmabgabe

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