24.10.2000

Bundestag - Drucksache 14/4371

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1971   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,43017
BGBl. I 2000 S. 1971 (https://dejure.org/2000,43017)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 28.12.2000, Seite 1971
  • Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz)
  • vom 21.12.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 26.10.2000   BT   EINMALZAHLUNGEN BEI ARBEITSLOSENGELD BERÜCKSICHTIGEN (GESETZENTWURF)
  • 13.11.2000   BT   EXPERTEN DISKUTIEREN ÜBER EINMALZAHLUNGEN
  • 15.11.2000   BT   GESETZENTWURF ZU EINMALZAHLUNGEN FAND ÜBERWIEGEND ZUSTIMMUNG
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    bb) Der Gesetzgeber nahm mit der Regelung des § 7 Abs. 2 S 2 AAG die durch den Beschluss des BVerfG vom 24.5.2000 (BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1) auch bei § 14 Abs. 2 LFZG aF gebotene, aber durch das Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz vom 21.12.2000, BGBl I 1971) noch unterbliebene Änderung der Regelungen über die umlagepflichtigen Arbeitsentgelte vor.
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R

    Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt -

    Der Gesetzgeber ist dem mit dem Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) vom 21. Dezember 2000 (BGBl I 1971) nachgekommen.

    Der materielle Anspruch auf die höhere Leistung folgt aus § 47 Abs. 2 Satz 6 iVm § 47a Abs. 1 SGB V, jeweils in der Fassung des Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl I 1971).

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Da die volle Erstattung von Arbeitslosengeld durch den Arbeitgeber verfassungswidrig war (BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 2296/96 und 1 BvR 1081/97 - BVerfGE 99, 202), wurde die gesetzliche Regelung (nunmehr § 148 SGB III) dahingehend geändert, dass der Arbeitgeber nur noch 30 % des Arbeitslosengelds zu erstatten hatte (Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt vom 21. Dezember 2000, BGBl. I S. 1971).
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