11.01.2007

Bundestag - Drucksache 16/4017

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 748   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,48019
BGBl. I 2007 S. 748 (https://dejure.org/2007,48019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,48019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 23.05.2007, Seite 748
  • Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
  • vom 16.05.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (G-SIG: 16019334)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Außerdem kann das Bundesministerium des Innern nach der - mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl I S. 748) eingeführten - Neuregelung in § 23 Abs. 2 AufenthG zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt.

    Nach den Gesetzesmaterialien enthält § 23 Abs. 2 AufenthG daher eine der Anordnungsbefugnis der Länder nach § 23 Abs. 1 AufenthG nachgebildete Anordnungsbefugnis des Bundes, derer es wegen der gleichzeitigen Verlagerung der Zuständigkeit für das Aufnahmeverfahren von den Ländern auf den Bund (vgl. § 75 Nr. 8 AufenthG) bedurfte, da Anordnungen der Länder als Rechtsgrundlage für den Bundesvollzug nicht in Betracht kommen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, BTDrucks 16/4444 S. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - 12 B 137/08

    Einbeziehung eines Abkömmlings in einen Aufnahmebescheid bei Begehung einer nach

    Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG i.d.F. des 7. Änderungsgesetzes vom 16. Mai 2007, BGBl. I S. 748, wird der im Aussiedlungsgebiet lebende Abkömmling einer Bezugsperson i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz BVFG zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur dann einbezogen, wenn die Bezugsperson dies ausdrücklich beantragt, er Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzt und in seiner Person keine Ausschlussgründe i.S.d. § 5 BVFG vorliegen.

    Gesetzliche Regelungen, die in Bezug auf bereits bestandskräftig erteilte, jedoch noch nicht ausgenutzte Einbeziehungsbescheide die bundesrechtliche Widerrufsmöglichkeit nach § 49 VwVfG abändern, beschränken oder sogar ausschließen, sind weder dargelegt noch aus dem BVFG, dem 7. Änderungsgesetz vom 16. Mai 2007, BGBl. I S. 748, oder aus sonstigen einschlägigen Regelungsbereichen ersichtlich.

    Der Vorhalt des Antragstellers, der Gesetzeszweck, wie er sich aus der Bundestagsdrucksache 16/4017 zum Entwurf des 7. Änderungsgesetzes zum BVFG, S. 10, ergebe, beziehe sich nicht auf die Vergangenheit, sondern der Gesetzgeber habe seine Zielsetzung nur für die Zukunft verfolgt, führt nicht weiter.

  • BVerwG, 05.07.2007 - 5 C 30.06

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung - bei Härtefall; Bescheinigung gemäß §

    Freilich ist mit Blick sowohl auf sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltende als auch noch in den Aussiedlungsgebieten lebende Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern darauf hinzuweisen, dass sie auch nach neuem Recht für den Zeitpunkt der Aussiedlung deutsche Sprachkenntnisse gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG a.F. bzw. in den Fällen des § 27 Abs. 2 BVFG für den Zeitpunkt "der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes" (§ 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG in der Fassung des Gesetzes vom 16. Mai 2007, BGBl I S. 748) zu belegen haben, wenn sie - über den Status des § 15 Abs. 2 BVFG hinaus - zukünftig einen eigenen Spätaussiedlerstatus (§ 15 Abs. 1 BVFG) erlangen wollen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10

    Rechtswidrigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung gegenüber

    Insoweit sind die mittlerweile vorliegenden gesetzlichen Neuerungen - wie die Aufhebung des Kontingentflüchtlingsgesetz (als der gesetzlichen Grundlage, an der sich die Verwaltung orientiert hat) mit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und die Neufassung des § 23 Abs. 2 AufenthG (in der Fassung durch Art. 2 Abs. 2 des 7. Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16.05.2007 <BGBl. I S. 748>), wonach nunmehr für die Aufnahme jüdischer Immigranten nicht mehr die Gewährung einer besonderen Rechtsstellung vorgesehen ist, sondern nur noch die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (näher GK-AufenthG, § 23 Rn. 7, 36 ff.) - ebenso wenig von Einfluss auf den Status der Klägerin wie die aktuellen Verwaltungsvorschriften, die davon ausgehen, dass die Rechtsstellung als Kontingentflüchtling im weiteren Sinne ausgelaufen sei (siehe Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum Ausländerrecht vom 02.11.2010 - Az.: 4-1310/131 - zu Nr. 23.2.2.1.2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 802/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheides bzgl. der Aufnahme als Aussiedler im Härteweg

    § 100a Abs. 1 BVFG ist jedoch anlässlich späterer Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes, die auch § 6 Abs. 2 BVFG betrafen (Zuwanderungsgesetz vom 20. Juni 2002, BGBl. I S. 1946; Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16. Mai 2007, BGBl. I S. 748; Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. September 2013, BGBl. I S. 3554) nicht aufgehoben worden und verweist dementsprechend für die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen - nach wie vor - auf die aktuelle Rechtslage ("gilt").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - 11 A 2122/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheids durch Erwerb der Rechtsstellung als

    Die durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl. I S. 748) in § 100 Abs. 4 und 5 sowie § 100a Abs. 2 eingefügten Befristungen für Übernahmegenehmigungen und Aufnahmebescheide von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2009 sind durch das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1694) wieder aufgehoben worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 2925/09

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung

    vgl. Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Siebten Gesetz zur Änderung des BVFG, BT-Drucks. 16/4017, Seiten 11.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - L 11 R 5794/06

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Vertriebener - Übernahmegenehmigung - Aufgabe

    Mit der durch Art. 1 Nr. 14 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 17. Mai 2007 (BGBl I S. 748) mit Wirkung ab 17. Mai 2007 eingeführten Übergangsregelung in § 100 Abs. 4 BVFG hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BVerwG zum sog. Günstigkeitsprinzip (BVerwG, Urteil vom 2. November 2000, 5 C 1/0, ZFSH/SGB 2001, 348) übernommen (BT-Drs. 16/4017 S. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2008 - 12 A 698/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbeziehung in das Verteilungsverfahren nach

    Der auf Einbeziehung der früheren Kläger zu 1. und 3. gerichtete Anspruch scheitert daran, daß die Voraussetzungen der im vorliegenden Fall in Ermangelung von Übergangsregelungen maßgebenden Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 - BGBl. I S. 829 - und der Änderungen durch das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 - BGBl. I S. 1950 - sowie das Siebte Gesetz zur Änderung des BVFG vom 16. Mai 2007 - BGBl. I S. 748 - nicht erfüllt sind.
  • VG Köln, 12.11.2014 - 4 K 6300/13

    Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung für Ehegatten und

    § 100a Abs. 1 BVFG ist jedoch anlässlich späterer Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes, die auch § 6 Abs. 2 BVFG betrafen (Zuwanderungsgesetz vom 20. Juni 2002, BGBl. I S. 1946; Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16. Mai 2007, BGBl. I S. 748; Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 6. September 2013, BGBl. I S. 3554) nicht aufgehoben worden und verweist dementsprechend für die Ausstellung von Spätaussiedlerbescheinigungen - nach wie vor - auf die aktuelle Rechtslage ("gilt").".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 292/09

    Ablehnung einer rückwirkenden Einbeziehung von Abkömmlingen in den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2008 - 12 A 3497/06

    Erteilung eines Aufnahmebescheids; Erfordernis familiärer Vermittlung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - 2 A 871/06

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides oder Einbeziehungsbescheides für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 2923/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 2924/09

    Anforderungen an die Erteilung einer Bescheinigung zum Nachweis der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2008 - 12 A 1858/06

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Spätaussiedler aus dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2007 - 12 A 1277/06

    Anforderungen an die Substantiierung von durch familiäre Vermittlung erworbenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - 2 A 4861/05

    D (A), Bundesvertriebenengesetz, Aufnahmebescheid, Spätaussiedler,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - 12 A 65/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2008 - 12 A 1547/07

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids; Feststellung der notwendigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1146/07

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides trotz fehlender Voraussetzungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1159/07

    Anspruch auf Einbeziehung von Familienangehörigen in einen Aufnahmebescheid gem.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 12 A 2118/06

    Beruhen ungenügender Kenntnisse der deutschen Sprache auf einer sprachlichen oder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2011 - 12 A 2524/09

    Mangelnde Spätaussiedlereigenschaft bei Ausübung von für die Aufrechterhaltung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - 12 A 575/09

    Nachweis der familiären Vermittlung der Sprachkenntnisse bei einer das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1101/07

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids wegen Vereinsammung in einem

  • VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 15 K 07.03224

    Zum Wiederaufgreifen eines Bescheinigungsverfahrens für Spätaussiedler wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht