19.02.2013

Bundestag - Drucksache 17/12370

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundeskanzleramt (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3082   

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https://dejure.org/2013,68767
BGBl. I 2013 S. 3082 (https://dejure.org/2013,68767)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 12.08.2013, Seite 3082
  • Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
  • vom 07.08.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 28.02.2013   BT   Regierung will Filmförderung durch den Bund weiterführen
  • 15.04.2013   BT   Prinzipielle Zustimmung für Novelle des Filmförderungsgesetzes
  • 15.04.2013   BT   Novelle des Filmförderungsgesetzes stößt auf Zuspruch
  • 15.05.2013   BT   Grünes Licht für Filmförderungsnovelle
  • 27.05.2013   BT   Bundestag verlängert Filmabgabe bis 2016
  • 30.05.2013   BT   Filmförderung und Schutz des audiovisuellen Erbes (in: Kommunen, Wohnungsmarkt, Freiberufler)
  • 07.06.2013   BT   Filmförderung (in: Petitionen, Vertriebene, Gedenkstunde)
  • 10.06.2013   BT   Filmförderung soll bis 2016 verlängert werden
  • 12.06.2013   BT   Filmabgabe bis Ende 2016 verlängert (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 26.11.2014 - 6 C 12.13

    Auswerten eines Films; Auszahlungsbescheid; Förderungsbescheid; Geförderter Film;

    Zwar umschreibt der nunmehr einschlägige § 20 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes in seiner Fassung durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3082) - FFG 2014 - die Sperrfristen nicht mehr mit Hilfe des Verbs "betragen", sondern benutzt hierfür das Verb "enden".

    Hierdurch soll nach der Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass eine Sperrfristverletzung auch dann vorliege, wenn der Film oder Teile desselben bereits vor der regulären Erstaufführung im Kino in einer der anderen Auswertungsstufen ausgewertet worden seien (BT-Drs. 17/12370 S. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - 6 B 9.18

    Filmabgabe; DVD als Beilage zu Programmzeitschrift; Verjährung; Verbrauchsteuer

    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, ist diese Fassung für die in den Jahren 2009 bis 2013 zu leistende Filmabgabe maßgeblich, weil nach der Übergangsregelung der derzeit geltenden Fassung des Filmförderungsgesetzes (vgl. § 170 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3413) Verwaltungsverfahren, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes liefen, nach den bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Vorschriften fortgesetzt werden, und die Übergangsvorschrift der vorangegangenen Fassung des Filmförderungsgesetzes (§ 73 Abs. 8 in der Fassung des 7. Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes vom 7. August 2013, BGBl. I S. 3082), vorsah, dass § 66a in der Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes mit Wirkung vom Beginn des 1. Januar 2009 gilt.
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