30.12.1975

Bundestag - Drucksache 7/4529

Bericht und Antrag, Urheber: Sonderausschuss für die Strafrechtsreform

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 1278   

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https://dejure.org/1976,6012
BGBl. I 1976 S. 1278 (https://dejure.org/1976,6012)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 29.05.1976, Seite 1278
  • Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRÄndG)
  • vom 25.05.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Anläßlich der Einfügung der die Fahrerlaubnis betreffenden Ausnahmeregelung in das Bundeszentralregistergesetz durch das Gesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl I S. 1278) hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Ausnahme des jetzigen § 52 Abs. 1 Nr. 4 im Interesse einer ausreichenden Berücksichtigung sicherheitsrechtlicher Bedürfnisse auf die Untersagung der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes und die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst zu erstrecken (BTDrucks 7/4328 S. 16).
  • BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73

    Kein Ausschluss der Wählbarkeit zum Bürgermeister wegen getilgter Verurteilung

    Zum einen sind in § 50 Nr. 1 bis 4 der hier noch maßgeblichen alten Fassung (jetzt Absatz 1 Nr. 1 bis 4) detailliert die Fälle festgelegt, bei denen - und nur bei denen - vom Verwertungsverbot abgewichen werden darf; sie sind - abgesehen von geringfügigen Ergänzungen der Nr. 4 - insbesondere im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs erweitert (und nicht nur klargestellt) worden durch die Einfügung eines Absatzes 2 durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1278, vgl. dazu das erwähnte Urteil vom 17. Dezember 1976 a.a.O.).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74

    Verwertung von im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen -

    Gegen eine Ausdehnung der Tilgungshemmung in derartigen Fällen bestehen um so weniger Bedenken, als die den Eintragungen zugrunde liegenden Sachverhalte - von den ohnehin nach § 50 Abs. 2 BZHG verwertbaren und aus Gründen der Verkehrssicherheit auch im Verkehrszentralregister aufzubewahrenden Verkehrsstraftaten abgesehen - keinen diskriminierenden Charakter haben und in aller Regel nicht zu einer Existenzgefährdung führen können (vgl. zur Verlängerung der Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister für Verkehrsstraftaten BT-Drucks. 7/4328, 2.26 zu Nr. 26 - Änderung des § 50 - S. 12).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2

    Das an 1. Juni 1976 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZHÄndG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1278) hat dem § 50 BZRG, der die Ausnahmen vom Verwertungsverbot des § 49 Abs. 1 BZRG regelt, einen Absatz 2 angefügt.
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der

    Gegen eine Ausdehnung der Tilgungshemmung in derartigen Fällen bestehen um so weniger Bedenken, als die den Eintragungen zugrunde liegenden Sachverhalte - von den ohnehin nach § 50 Abs. 2 BZRG verwertbaren und aus Gründen der Verkehrssicherheit auch im Verkehrszentralregister aufzubewahrenden Verkehrsstraftaten abgesehen - keinen diskriminierenden Charakter haben und in aller Regel nicht zu einer Existenzgefährdung führen können (vgl. zur Verlängerung der Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister für Verkehrsstraftaten BT-Drucks. 7/4328, 2.26 zu Nr. 26 - Änderung des § 50 - S. 12).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74

    Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der

    Gegen eine Ausdehnung der Tilgungshemmung in derartigen Fällen bestehen um so weniger Bedenken, als die den Eintragungen zugrunde liegenden Sachverhalte - von den ohnehin nach § 50 Abs. 2 BZRG verwertbaren und aus Gründen der Verkehrssicherheit auch im Verkehrszentralregister aufzubewahrenden Verkehrsstraftaten abgesehen - keinen diskriminierenden Charakter haben und in aller Regel nicht zu einer Existenzgefährdung führen können (vgl. zur Verlängerung der Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister für Verkehrsstraftaten BT-Drucks. 7/4328, 2.26 zu Nr. 26 - Änderung des § 50 - S. 12).
  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79

    Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der

    Die Überliegefrist ist durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 25. Mai 1976 (BGBl I S. 1278) gesetzlich geregelt worden.
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz

    Zwar ist inzwischen durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRÄndG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1278) mit Wirkung vom 1. Juni 1976 § 50 Abs. 2 in das Bundeszentralregistergesetz eingefügt worden, wonach, abweichend von § 49 Abs. 1 eine frühere Tat in Verfahren, die die Entziehung oder Erteilung der Fahrerlaubnis betreffen, berücksichtigt werden darf, wenn sie in das Verkehrszentralregister einzutragen war.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 52.74

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Das am 1. Juni 1976 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRÄndG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1278) hat dem § 50 BZRG, der die Ausnahmen vom Verwertungsverbot des § 49 Abs. 1 BZRG regelt, einen Absatz 2 angefügt.
  • BVerwG, 02.01.1979 - 7 B 224.78

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Nichtzulassung der Revision mangels

    Grundsätzliche Bedeutung, die als geltend gemacht allein in Betracht kommt, kommt der Rechtssache nämlich nicht zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß in einem auf Erteilung der Fahrerlaubnis gerichteten Verfahren bereits getilgte oder tilgungsreife Eintragungen über Verkehrsstraftaten auf Grund der Neufassung des § 50 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes durch Gesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1278) berücksichtigt werden dürfen, dies auch dann, wenn zur Zeit der Entscheidung der Verwaltungsbehörde über den Antrag die Neufassung des § 50 Abs. 2 a.a.O. noch nicht galt.
  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 1.76

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 73.74

    Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis - Alkohol im Verkehr

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