Gesetzgebung
   BGBl. I 1980 S. 1537   

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BGBl. I 1980 S. 1537 (https://dejure.org/1980,6174)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 28.08.1980, Seite 1537
  • Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze
  • vom 18.08.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BFH, 19.01.2017 - VI R 75/14

    Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben - Stufenweise Ermittlung der

    Seit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 --Steueränderungsvereinfachungsgesetz-- (BGBl I 1980, 1537) bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nicht mehr nach dem um bestimmte Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 4 bis 7 EStG a.F.) und Spenden (§ 10b EStG a.F.) verminderten, sondern nach dem ungekürzten Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Es gibt --soweit ersichtlich-- keine Äußerungen im Gesetzgebungsverfahren, dass § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG in dem hier streitigen Punkt i.S. der bisherigen Verwaltungsauffassung zu verstehen sei (vgl. insbesondere BTDrucks 7/1470, S. 282; BTDrucks 7/2180, S. 20; BTDrucks 8/3688, S. 19).

    Seit dem Steueränderungsvereinfachungsgesetz bestimmt sich die Bemessungsgrundlage --wie unter II.1.c cc ausgeführt-- nicht mehr nach dem um bestimmte Sonderausgaben und Spenden verminderten, sondern aus Vereinfachungsgründen nach dem ungekürzten Gesamtbetrag der Einkünfte (BTDrucks 8/3688, S. 19).

  • BFH, 05.12.2019 - II R 5/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom

    Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18.08.1980 (BGBl I 1980, 1537) eingefügt und beruht auf einer Änderung des Adoptionsrechts (vgl. BTDrucks 8/3688, S. 23).
  • BFH, 30.03.1990 - VI R 188/87

    Nebenberufliche Tätigkeit i. S. von § 3 Nr. 26 EStG, wenn Zeitaufwand niedriger

    a) Dieser Begriff wird in der Rechtsprechung der FG und im Schrifttum nach unterschiedlichen Kriterien bestimmt, so z.B. nach dem Umfang, in dem aus der Tätigkeit der Lebensunterhalt bestritten wird (z.B. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 3 EStG, Grüne Seiten, Erl. zu Nr. 26 m.w.N.; in diesem Sinne auch die Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze, BTDrucks 8/3688 S. 16) oder bestritten werden kann (FG München, Urteil vom 6. Mai 1983 V 274/82 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 62; FG Münster, Urteil vom 28. Januar 1987 IV 3873 u. 4570/83 E, EFG 1987, 395), oder nach dem Verhältnis der nebenberuflichen Tätigkeit zu dem vom Steuerpflichtigen ausgeübten - nicht unbedingt der Einkunftserzielung dienenden - Hauptberuf (FG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 1983 I 290/82, EFG 1984, 110; v. Beckerath in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 3 Rdnr. B 26/33 m.w.N.), oder danach, wie die fragliche Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der Merkmale Zeitaufwand, Höhe der Vergütung und Umfang des Beitrags zum Lebensunterhalt, zu beurteilen ist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Februar 1989 3 K 227/87, EFG 1989, 398; Meincke in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 3 Rdnr. 143; Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 19. Juni 1981, BStBl I 1981, 502), oder ob die Tätigkeit als solche nach Inhalt, Zeitaufwand und Höhe der Vergütung nebenberuflichen Charakter hat (Schmidt-Liebig, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1984, 369).

    Danach sollten die im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich tätigen Bürger von steuerlichen Verpflichtungen freigestellt werden, soweit sie für diese Tätigkeiten im wesentlichen nur eine Aufwandsentschädigung erhalten (BTDrucks 8/3688 S. 16).

    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, daß nach den Gesetzesmaterialien (BTDrucks 8/3688 S. 16) eine nebenberufliche Tätigkeit angenommen wird, wenn aus ihr nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten werde.

  • BFH, 25.11.1987 - I R 126/85

    Abgrenzung der Spenden an politische Parteien von den Betriebsausgaben und

    Erst durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (BGBl I 1980, 1537, BStBl I 1980, 581) war der Betrag auf 1.800 DM angehoben worden, was erstmals für den Veranlagungszeitraum 1980 galt (§ 54 Abs. 9 KStG 1981).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    § 1 Absatz 1 Nummer 4 und § 9 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes - ErbStG - vom 17. April 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 933), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (Bundesgesetzbl. I S. 1537), sind mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie Stiftungen im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 4 ErbStG betreffen.
  • FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16

    § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

    § 15 Abs. 1a ErbStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (BGBl I 1980, 1537) eingefügt.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    d) § 25 ErbStG 1974 ist durch Art. 7 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (BGBl I S. 1537) neu gefaßt worden.
  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

    Es ließ die stille Beteiligung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 10 des durch das Gesetz vom 18. August 1980 (BGBl I S. 1537) geänderten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) vom 17. April 1974 (BGBl I S. 933) steuerfrei, unterwarf jedoch die Beteiligungen an den beiden anderen Gesellschaften und später in der Entscheidung über den Einspruch des Beschwerdeführers auch das Darlehenskonto der Erbschaftsteuer.
  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Die nunmehr geltende Fassung ("die in Rechnungen im Sinne des § 14 gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, ...") erhielt § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 durch Art. 8 Nr. 2 Buchst. a des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (BGBl I 1980, 1537, BStBl I 1980, 581).

    Wie aus der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze hervorgeht (vgl. BTDrucks 8/3688 S.23), hat in erster Linie dem Umstand Rechnung getragen werden sollen, daß der BFH mit seinem Urteil in BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657 entschieden hatte, § 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - 1. UStDV -, der für den zeitlichen Geltungsbereich des UStG 1967/1973 die Anerkennung von Gutschriften als Rechnungen hatte herbeiführen sollen, rechtsunwirksam sei.

    Zur Begründung hatte der Finanzausschuß geltend gemacht (BTDrucks 8/4007 S.19), durch die Streichung werde klargestellt, daß der Rechnungsbegriff nicht nur für § 14 Abs. 1 UStG 1980, sondern für das gesamte UStG 1980 gelte.

  • BFH, 29.01.1987 - IV R 189/85

    Nebenamtliche Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers bei der ersten

    Ziel des § 3 Nr. 26 EStG ist es, Bürger, die in der vom Gesetz dargestellten Weise tätig werden, von steuerlichen Verpflichtungen zu befreien und dadurch die Bereitschaft zur Übernahme solcher Betätigungen zu fördern (vgl. Regierungsbegründung, BTDrucks 8/3688 S. 16).
  • FG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 2 K 317/17

    Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG für ehrenamtliche Tätigkeit als

  • BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92

    Geringwertige Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten - Überschußeinkünfte -

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 83/95

    Auch für vor dem 1. Januar 1980 vorgenommene Einlagen entspricht der Einlagewert

  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06

    Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes - § 15 Abs.

  • BFH, 30.01.1986 - IV R 247/84

    Vermutung - Nebenberufliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbständige

  • FG Hamburg, 30.08.1985 - V 93/84
  • BFH, 06.09.1989 - II R 87/87

    Erbschaftsteuer - Stiefschwiegerkind

  • BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 31.92

    Absetzung - Abnutzung - Gemeinschaftsrecht - Fahrzeuge - Wirtschaftsgüter

  • BFH, 14.12.1995 - II R 18/93

    Ermittlung des Kapitalwerts einer Nutzungs- oder Duldungsauflage bei Anwendung

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Verzinsung der Vorausleistung auf den

  • BFH, 07.06.1989 - II R 183/85

    Schenkungsteuerliche Bereicherung bei Schenkung unter Auflage

  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 8/82

    Verstoß gegen das Werbeverbot für Steuerberater

  • BFH, 04.08.1987 - VII R 169/85

    Eine Tätigkeit als Arbeitnehmer ist mit dem Beruf des Steuerberaters nur in den

  • BFH, 15.11.2002 - XI B 2/02

    AfA; erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

  • BFH, 23.03.1998 - II B 97/97

    Abhängigkeit der Stundung von der erfolgten Steuerfestsetzung vor Wegfall der

  • BFH, 16.12.1992 - II R 114/89

    Schenkungssteuerrechtliche Bewertung von gemischten freigebigen Zuwendungen

  • BFH, 23.09.1983 - III R 177/81

    Verarbeitendes Gewerbe - Zulage - Berlin - Verhältnisse der einzelnen

  • BFH, 02.06.1981 - VII R 3/81

    Übergangszeit - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung -

  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 42.92

    Verlagerung des Betriebs - Umweltschutz

  • BFH, 22.04.1988 - VI R 193/84

    Berlin-Zulage - Bemessung - Arbeitslohn - Aufwandsentschädigung - Nebenberufliche

  • BFH, 26.05.1981 - IV R 128/78

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 EStG

  • BVerwG, 19.06.1984 - 7 B 69.83

    Voraussetzungen einer unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 7 d

  • BFH, 13.11.1987 - VI R 154/84

    Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für eine nebenberufliche Tätigkeiten

  • BFH, 14.01.1986 - VII R 121/83

    Zulassung zur Teilnahme an einer weiteren Wiederholung der

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 14/82

    Verbot berufswidriger Werbung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte -

  • VG Dessau, 02.02.2004 - 3 A 55/03
  • FG Hamburg, 10.11.1998 - III 196/97

    Wirksame Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte im Rahmen der Ermittlung der

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