07.12.1989
Bundestag - Drucksache 11/6003
Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BR, Urheber: Bundesregierung
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1990 S. 936 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 29.05.1990, Seite 936
- Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG)
- vom 22.05.1990
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (124)
- BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG - …
Deshalb kommen nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II - wie bereits zuvor nach § 65 Abs. 3 Nr. 2 BAföG bzw § 26 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - in diesen Fällen ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Betracht (vgl zur Begründung BR-Drucks 548/89, S 47, 65; BR-Drucks 548/1/89, S 5; BT-Drucks 11/5961, S 20 und 25).Die weitergehende Begünstigung, die sich im Wesentlichen aus der individuellen Berücksichtigung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ergibt, ist eine vom Gesetzgeber schon mit Einführung der Vorgängervorschriften zu § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II bewusst in Kauf genommene Folge der Verknüpfung der insgesamt pauschalierten und nicht durchgehend bedarfsdeckenden Ausbildungsförderung mit der an den konkreten Umständen des Einzelfalles orientierten Grundsicherung (vgl etwa BT-Drucks 11/5961, S 25 und BT-Drucks 16/1410, S 24).
- BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 31.03
Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung; …
Ein nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes gestellter Aktualisierungsantrag im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG kann nach der Neufassung dieser Bestimmung durch das 12. BAföG-ÄndG vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) keine Berücksichtigung mehr finden.Mit der Änderung des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) sei der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 24 Abs. 3 BAföG a.F. (Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983, BGBl I S. 645), wonach in Fällen wie dem der Klägerin ein nachträgliches Aktualisierungsbegehren zulässig gewesen sei, die Grundlage entzogen.
Zwar könnten nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellte Anträge auf eine aktualisierte Einkommensberechnung gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 letzter Halbsatz BAföG nicht berücksichtigt werden, doch sei auch für die Neufassung des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG durch das 12. BAföG-ÄndG vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) an der zu § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG a.F. ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 58, 200 und nachfolgende Entscheidungen) festzuhalten, wonach der Auszubildende auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes noch eine Aktualisierung der Berechnung verlangen könne, wenn er erst nach Vorliegen des Steuerbescheides seiner Eltern habe erkennen können, dass deren im vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum erzieltes Einkommen zu einer höheren Anrechnung auf den Bedarf und damit zur Rückforderung von Förderungsbeträgen führe.
Zwar habe der Gesetzgeber, wie sich aus der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs ergebe (BTDrucks 11/5961, S. 23), bei der Neufassung das weitergehende Ziel verfolgt, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG (a.F.) die Grundlage zu entziehen, doch habe er dabei den Sinn der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entweder verkannt oder sich darüber unreflektiert hinweggesetzt.
Die vom Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der früher geltenden Gesetzesfassung (Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983, BGBl I S. 645) vorgenommene Auslegung des § 24 Abs. 3 BAföG in der Fassung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - 12. BAföG-ÄndG - vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) dahingehend, dass diese Bestimmung der Berücksichtigung einer erst nach Ende des Bewilligungszeitraumes gegenüber einem Rückforderungsbegehren hinsichtlich einer unter Vorbehalt gewährten Förderung erhobenen Aktualisierungseinrede nicht entgegenstehe, ist mit Bundesrecht unvereinbar (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).
Infolge der Neufassung dieser Bestimmung in Verbindung mit der dazu gegebenen Gesetzentwurfsbegründung (BTDrucks 11/5961, S. 23) kann an der zu § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG a.F. (Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983, BGBl I S. 645) ergangenen Rechtsprechung des Senats nicht festgehalten werden, wonach ein Auszubildender auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes noch die Aktualisierung der Berechnung verlangen konnte, wenn er erst nach Vorliegen des Steuerbescheides seiner Eltern erkennen konnte, dass deren im vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum erzieltes Einkommen zu höheren Anrechnungen auf den Bedarf und damit zur Rückforderung geleisteter Förderungsbeträge führte (Urteil vom 12. Juli 1979 - BVerwG 5 C 7.78 - BVerwGE 58, 200 bzw. Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 1; bestätigend Urteil vom 25. April 1985 - BVerwG 5 C 42.82 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 6; Urteil vom 21. November 1991 - BVerwG 5 C 32.87 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 18).
Der Wille des Gesetzgebers, mit der Neufassung des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG a.F. die Grundlage zu entziehen, kommt in der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs (BTDrucks 11/5961, S. 23) hinreichend zum Ausdruck.
- BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 61/07 R
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und …
Deshalb kommen nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II - wie bereits zuvor nach § 65 Abs. 3 Nr. 2 BAföG bzw § 26 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - in diesen Fällen ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Betracht (vgl zur Begründung BR-Drucks 548/89, S 47, 65; BR-Drucks 548/1/89, S 5; BT-Drucks 11/5961, S 20 und 25).Die weitergehende Begünstigung, die sich im Wesentlichen aus der individuellen Berücksichtigung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ergibt, ist eine vom Gesetzgeber schon mit Einführung der Vorgängervorschriften zu § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II bewusst in Kauf genommene Folge der Verknüpfung der insgesamt pauschalierten und nicht durchgehend bedarfsdeckenden Ausbildungsförderung mit der an den konkreten Umständen des Einzelfalles orientierten Grundsicherung (vgl etwa BT-Drucks 11/5961, S 25 und BT-Drucks 16/1410, S 24).
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte (BTDrucks 11/5961 S. 24) und systematischer Stellung regelt die durch Gesetz vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) eingefügte Bestimmung entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts auch eine Ausnahme zur Berücksichtigung von Verbindlichkeiten nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG. - BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 62/07 R
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und …
Deshalb kommen nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II - wie bereits zuvor nach § 65 Abs. 3 Nr. 2 BAföG bzw § 26 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - in diesen Fällen ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Betracht (vgl zur Begründung BR-Drucks 548/89, S 47, 65; BR-Drucks 548/1/89, S 5; BT-Drucks 11/5961, S 20 und 25).Die weitergehende Begünstigung, die sich im Wesentlichen aus der individuellen Berücksichtigung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ergibt, ist eine vom Gesetzgeber schon mit Einführung der Vorgängervorschriften zu § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II bewusst in Kauf genommene Folge der Verknüpfung der insgesamt pauschalierten und nicht durchgehend bedarfsdeckenden Ausbildungsförderung mit der an den konkreten Umständen des Einzelfalles orientierten Grundsicherung (vgl etwa BT-Drucks 11/5961, S 25 und BT-Drucks 16/1410, S 24).
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93
Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …
Die Änderung des § 11 III BAföG durch das 12.BAföG-Änderungsgesetz vom 22.5.1990 (BGBl. I, 936) ist nicht verfassungswidrig.Das Berufungsgericht hat die Klage deshalb für unbegründet gehalten, weil die nach dem festgestellten Sachverhalt dafür allein in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen des § 11 Abs. 3 BAföG hier in der Fassung des 12. BAföG-Änderungsgesetzes vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) anzuwenden seien und es an den Voraussetzungen dieser Anspruchsgrundlagen fehle.
Da der Gesetzgeber dieses Ergebnis als unbillig empfand, wurde die an die Erfüllung der Unterhaltspflicht geknüpfte elternunabhängige Förderung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) für die Zukunft - unter Einfügung einer Übergangsregelung - gestrichen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines 12. BAföG-Änderungsgesetzes, BT-Drs. 11/5961, S. 13 f. zu A. 1.2.).
Grund dafür war die Befürchtung des Gesetzgebers, daß das mit der Änderung des § 11 Abs. 3 BAföG verfolgte Ziel anderenfalls unterlaufen würde, weil in Fällen des bisherigen § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG im Rahmen der "Vorausleistung" praktisch unverändert elternunabhängige Vollförderung gewährt werden müßte (vgl. BT-Drs. 11/5961 S. 14 zu A.1.2. am Ende).
- BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 35.95
Ausbildungsförderungsrecht - Regelungsgegenstand des § 36 Abs. 1 S. 2 BAföG , …
Die Ansicht des Berufungsgerichts, der Kläger habe nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BAföG in der Fassung des 12. BAföG-Änderungsgesetzes vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) keinen Anspruch auf Vorausleistungen, verletzt Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).Die Gesetzesbegründung stellt vielmehr ausdrücklich klar, daß als "berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung ... auch eine betriebliche oder überbetrieblich durchgeführte Ausbildung (zählt), die nicht nach § 2 förderungsfähig ist" (BTDrucks 11/5961 S. 24 zu Nr. 28 Buchst. b; ebenso Tz. 36.1.17 BAföG-VwV, eingefügt durch ÄndVwV 1990 vom 21. Dezember 1990 [GMBl 1991 S. 2]).
Ausweislich der Gesetzesbegründung (BTDrucks 11/5961 S. 14 Nr. 1.2) ist § 36 Abs. 1 Satz 2 BAföG als flankierende, die Abschaffung der elternunabhängigen Förderung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG sichernde Norm gedacht: "Die Begrenzung der elternunabhängigen Förderung auf die Fälle des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BAföG erfordert es, die Vorausleistung nach § 36 BAföG auf diejenigen zu beschränken, die noch keine Ausbildung berufsqualifizierend abgeschlossen haben.
Die mit der Änderung des § 11 Abs. 3 BAföG angestrebte engere Anbindung der Ausbildungsförderung an die wirtschaftliche Leistungskraft der Eltern würde damit unterlaufen." Und in der Einzelbegründung zu § 36 Abs. 1 Satz 2 BAföG (BTDrucks 11/5961 S. 24 zu Nr. 28 Buchst. b) heißt es: "Durch die Anfügung werden Auszubildende, die sich in einer beruflichen Zweitausbildung befinden, von der Möglichkeit der Vorausleistung nach Absatz 1 ausgeschlossen, da anderenfalls das mit der Einschränkung der elternunabhängigen Förderung verfolgte Ziel einer stärkeren Anbindung der Ausbildungsförderung an die wirtschaftliche Leistungskraft der Eltern nicht oder nur teilweise erreicht werden könnte ..." Da die Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über die Anrechnung elterlichen Einkommens und Vermögens nicht darauf abstellen, ob die Eltern ihre Unterhaltspflicht nach § 1610 Abs. 2 BGB bereits erfüllt haben oder nicht, wären auch nach Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Vorausleistungen nach § 36 Abs. 1 BAföG zu erbringen, ohne daß die Föderungsverwaltung Rückgriff nach § 37 BAföG nehmen könnte.
Hatte der Gesetzgeber bei der Einschränkung der Vorleistungspflicht die Ausgrenzung von "Zweitausbildungen" (BTDrucks 11/5961 S. 24 zu Nr. 28 Buchst. b) im Blick, spricht bei Berücksichtigung der Intention des Gesetzgebers, die Streichung der elternunabhängigen Förderung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG durch eine entsprechende Einschränkung der Vorausleistungen abzusichern, und der Systematik der Förderungstatbestände des § 11 Abs. 3 Satz 1 BAföG viel dafür, einen Ausschluß von Vorausleistungen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BAföG im allgemeinen nur dann anzunehmen, wenn die berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung mindestens drei Jahre gedauert hat.
- BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
BAföG-Volldarlehen
Im Jahre 1990 wurde die Förderungsart für Studierende durch Art. 1 Nr. 16 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG) vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) erneut geändert. - OVG Hamburg, 01.03.2012 - 4 Bf 116/10
Ausbildungsförderung; Hilfe zum Studienabschluss; universitäre …
Mit ihr sollte gegenüber der früheren befristeten Regelung zur Studienabschlussförderung in § 15 Abs. 3 a BAföG (in der Fassung des 12. BAföGÄndG v. 22.5.1990, BGBl. I S. 936) eine dauerhafte Regelung über eine verlässliche Hilfe zum Studienabschluss geschaffen werden.Die frühere Regelung über eine Abschlussförderung in § 15 Abs. 3 a Satz 1 BAföG (i.d.F. des 12. BAföGÄndG v. 22.5.1990, BGBl. I S. 936) betonte den zeitlichen Ablauf noch deutlich.
Dies sollte vermeiden, dass sich deren Studienabschluss weiter verzögerte, da sie sonst gezwungen wären, Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen (BT-Drs. 11/5961, S. 14).
Zugleich wurde durch die Forderungen, dass sich die Studierenden vor Ablauf der Förderungshöchstdauer zum Examen gemeldet haben mussten und dass die Hochschule bescheinigen musste, dass sie tatsächlich "innerhalb der nächsten zwei Semester ihr Studium abschließen können", gewährleistet, dass die finanziell abgesicherten Studierenden ihr Studium "zügig abschließen" konnten (BT-Drs. 11/5961, a.a.O.).
- EuGH, 07.12.1993 - C-109/92
Wirth / Landeshauptstadt Hannover
3 Aus den Akten geht hervor, daß die Ausbildungsförderung in Deutschland zur maßgeblichen Zeit im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 26. Juli 1971 (BGBl I S. 1409) in der Fassung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) geregelt war. - BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97
Ausbildungsförderung über Förderungshöchstdauer hinaus; Förderungshöchstdauer, …
- BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14
Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung; …
- BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 39/06 R
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähiger Personenkreis - Wohnen …
- BVerwG, 05.03.1998 - 5 C 1.97
Bescheinigung über die besondere Förderlichkeit eines
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
Vereinbarkeit der Anrechnung von Elterneinkommen auf den Bedarf an …
- VG Hamburg, 04.05.2017 - 2 K 1667/16
Ausbildungsförderung für Auslandsstudium - Visiting Scholar
- BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99
Bei den Eltern wohnen i. S. v. § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG; Wohnen bei den Eltern …
- BVerfG, 07.10.1999 - 1 BvL 7/93
Durch Beantwortung der Vorlagefrage in anderem verfassungsgerichtlichen Verfahren …
- BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 23.98
Ausbildungsförderung für Kinder von Auslandsdeutschen; Schülerförderung für …
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 12 S 1098/17
Ausbildungsförderung für Besuch des 11. Schuljahres; zumutbare Ausbildungsstätte …
- VGH Baden-Württemberg, 31.12.1993 - 7 S 975/93
Berücksichtigung von Elterneinkommen bei der Ausbildungsförderung nach BAföG - …
- BVerwG, 21.02.2013 - 5 C 14.12
Hilfe zum Studienabschluss; Studienabschlussförderung; in sich selbständiger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 4 A 2896/05
Einschränkung für den Besuch von Berufsfachschulen ; Einschränkung der …
- OVG Niedersachsen, 31.10.1996 - 10 L 5536/95
Ergänzende Auslandsausbildung; Ersetzende Ausbildung; Förderung zweier …
- BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 7 A 11510/06
Ausbildungsförderung: Anforderungen an integrierten Studiengang - Besuch von …
- BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97
Ausbildungsförderung bei Eignungsnachweis nach § 48 BAföG; Eignungsbescheinigung, …
- BVerwG, 25.11.1992 - 11 C 23.92
BAföG - Abschlußprüfung
- VGH Baden-Württemberg, 04.10.2006 - 7 S 2152/05
Aktualisierungsantrag bei der Ausbildungsförderung
- OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
Gewährung von elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Voraussetzungen für die …
- BSG, 18.02.1997 - 1 RR 1/94
Übertragung der Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Studenten auf …
- BVerwG, 17.10.1996 - 5 C 9.95
Ausbildungsförderung - Unwirksamkeit des § 6 Abs. 4 BAföG -TeilerlaßV wegen …
- BSG, 07.11.1995 - 12 RK 38/94
Versicherungspflicht von Berufsfachschülern
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07
Zum Nachweis der Abgabe von Anträgen auf Leistung von Ausbildungsförderung und …
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1371/03
Zur Studienerfolgsprognose bei der Prüfung eines Anspruchs auf Weiterförderung …
- BVerwG, 06.04.2000 - 5 C 24.99
Bankdarlehen, Ausbildungsförderung durch verzinsliches -; Darlehen, …
- BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf …
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
Klageerhebung und Schriftlichkeitserfordernis; Unterschrift; Voraussetzungen der …
- VG Stuttgart, 25.02.2010 - 11 K 3096/09
Bewilligung von Ausbildungsförderung für Auslandspraktika - örtliche …
- BVerwG, 03.07.1990 - 5 B 53.90
Qualifizierung des Ausbildungsweges Lehre-Fachabitur bzw. fachgebundene …
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2017 - 12 S 2630/15
Ausbildungsförderung für den Besuch des 10. Schuljahres eines auswärtigen …
- BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 18.92
- BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92
Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz - …
- VG Saarlouis, 08.05.2013 - 3 K 1858/12
Ausbildungsförderung: Ausschlussfrist für Aktualisierungsanträge
- BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1690/92
Verfassungsrechtliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer bei der …
- BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 20.92
Anspruch auf Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium - Zusammenhang …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 28 AS 1919/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausnahme vom Leistungsausschluss für …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1992 - 7 S 1615/92
Berufsqualifizierender Ausbildungsabschluß iSv BAföG § 36 Abs 1 S 2F: 1990-05-22
- OVG Sachsen, 13.09.2012 - 1 A 383/10
Anwendbarkeit des § 44 Abs. 1 SGB X auf das Rücknahmebegehren hinsichtlich eines …
- VG Stuttgart, 19.03.2007 - 11 K 2106/05
Rückforderung von Ausbildungsförderung; Abzug eines Verwandtendarlehens vom …
- BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 10.98
Ausbildungsförderungsdarlehen, Antragsfrist für leistungsabhängigen Teilerlaß;; …
- BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 36.97
Ausbildungsunterbrechung, krankheitsbedingte, als Beendigungsgrund der …
- BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 22.93
Gewährung von Ausbildungsförderungsleistungen - Freibeträge vom Einkommen und …
- BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern
- OVG Sachsen, 13.09.2012 - 1 A 78/11
Anrechnungsfreiheit eines Härtefreibetrags i.S.v. § 25 Abs. 6 S. 1 BAföG nur auf …
- VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 2 K 09.00569
Aktualisierungsantrag nach Ende des Bewilligungszeitraums unbehelflich
- BVerwG, 14.01.2002 - 5 B 55.01
- BVerwG, 09.02.1993 - 11 B 81.92
Anfechtungsklage gegen einen Feststellungsbescheid und Rückzahlungsbescheid - …
- OVG Hamburg, 15.08.1995 - Bf V 61/94
Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Einstellung der Unterhaltsleistungen; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 6 B 2.08
Keine erweiternde Auslegungsmöglichkeit von BAföG § 2 Abs. 1 a S. 1 Nr. 1; …
- BVerwG, 07.01.1993 - 11 B 90.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose
- BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 2.92
Freizügigkeit - Ausbildungsförderung - Arbeitnehmer - Berufstätigkeit - …
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - 7 S 1816/99
Auslandsstudium: Erhöhungsbetrag für fortbestehende Krankenversicherung
- OVG Niedersachsen, 12.05.1998 - 4 M 2072/98
Ausbildung; Sozialhilfe; Förderungsfähige Ausbildung; Ausbildungsförderung
- BVerwG, 29.12.1997 - 5 B 18.97
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1997 - 16 A 2230/97
Gewährung von Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe je zur Hälfte als …
- BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 80.96
Verfassungswidrigkeit der Förderungsart Darlehen bei Gewährleistung einer …
- BVerwG, 11.12.1992 - 11 B 15.92
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Gewährung elternunabhängiger …
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2017 - 12 S 1085/17
Zur Frage des zumutbaren Zeitaufwandes zum Erreichen einer Ausbildungsstätte.
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95
Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen hochschulintern bedingter …
- BVerwG, 09.08.1995 - 5 B 87.95
Verfassungsmäßigkeit des § 18b Abs. 5 S. 1 Nr. 3 …
- BVerwG, 28.12.1994 - 11 B 205.94
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aspekt der grundsätzlichen …
- OVG Hamburg, 21.12.1994 - Bs IV 240/94
Sozialhilferecht; Hilfe zum Lebensunterhalt; Schulbesuch; Ausbildungshilfe; …
- LSG Sachsen, 18.12.2014 - L 3 AL 120/12
Aktualisierungsantrag; Berufsausbildungsbeihilfe; Einkommensverhältnisse der …
- VG Hamburg, 31.03.2010 - 2 K 1948/09
Prognose zur Ausbildungsbeendigung innerhalb der Hilfedauer
- VG Koblenz, 22.04.1997 - 6 K 2110/94
Antrag eines Hauptschullehrers auf Erhöhung seiner Bezüge; Geltendmachung einer …
- BVerwG, 14.09.1994 - 11 B 91.94
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs auf …
- BVerwG, 10.05.1996 - 5 B 61.96
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2018 - 6 B 6.16
Ausbildungsförderung; Auslandspraktikum; Ausbildung im Ausland; integrierter …
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95
Grundsätzlich kein Nacheinander von Studienabschlußförderung und Weiterförderung …
- OVG Bremen, 03.09.1991 - 2 BA 29/91
Förderungsfähige Ausbildung; Elternteil; Gemeinsame Kinder; Freibetrag; …
- VG München, 14.04.2011 - M 15 K 10.5073
Ausbildungsförderung für den Besuch einer privaten Wirtschaftsschule, die auf …
- BVerwG, 17.10.1996 - 5 C 24.95
Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens nach dem …
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1993 - 7 S 340/93
Ausbildungsförderung: wichtiger Grund für Neigungswandel - Abbruch eines …
- BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 145.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Höhe von Rückzahlungsraten für …
- BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 21.09.1992 - 11 B 10.92
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 2 AL 59/10
Berechnung der einem Auszubildenden zu gewährenden Berufsausbildungsbeihilfe
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 89/06
- VG Trier, 20.12.2007 - 6 K 439/07
Ausbildungsförderung für den Besuch der 11. Klasse eines Gymnasiums
- BVerwG, 18.06.1996 - 5 B 190.95
Auslegung des Begriffs "unwesentlich erwerbstätig" im Sinne des § 18 b Abs. 5 S. …
- BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 153.93
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der …
- BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 77.92
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Umstellung der …
- VG Freiburg, 29.03.2012 - 6 K 163/12
BaföG-Leistungen für Strafgefangene in Baden-Württemberg
- BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 81.96
Umstellung der Ausbildungsförderung auf eine hälftige Zuschussförderung - …
- BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 9.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 38.92
Ausschluss der elterlichen Unterhaltspflicht - Ergänzende Förderung eines …
- BVerwG, 03.07.1992 - 5 B 17.92
Förderung eines Auslandsstudiums bei Unmöglichkeit des Erhalts eines inländischen …
- OVG Sachsen, 15.03.2015 - 1 A 101/14
Förderungsfähige Ausbildung, Hotelfachmann, staatliche Ersatzschule
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.1999 - 7 S 418/99
Wohngeld für Studierende - Ausschlussregelung des WoGG § 41 Abs 3 S 1
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1995 - 16 A 2479/93
Juristischer Vorbereitungsdienst; Beamter auf Widerruf
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 7 S 860/91
Rechtzeitigkeit der Zulassung zur Abschlußprüfung im Rahmen von …
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.1991 - 7 S 470/91
Zur richterlichen Rechtsfortbildung im einstweiligen Anordnungsverfahren
- VG Hamburg, 01.08.2005 - 2 E 1759/05
Weiterbewilligung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.
- VG Köln, 02.08.2004 - 25 K 4842/03
Gewährung eines leistungsabhängigen Teilerlasses mit Zeitkomponente i.S.v. § 18b …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 3876/95
Ausbildungsförderung; Teilerlaß; Maßgebliche Abschlussprüfung; Erste Juristische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1997 - 16 A 476/96
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 7 S 2711/94
Ausbildungsförderung: besondere Förderlichkeit eines Auslandspraktikums
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 7 S 1054/93
Ausbildungsförderung: elternunabhängige Förderung - Erwerbstätigkeit iSd BAföG § …
- OVG Niedersachsen, 08.10.1992 - 10 M 2418/92
Ausbildungsförderung
- OVG Bremen, 12.05.1992 - 2 BA 12/92
Auszubildender; Ausbildungsförderung; Anrechnung des Elterneinkommens; Beginn des …
- VG München, 17.06.2010 - M 15 K 10.2165
Besondere Bedeutung des Besuchs von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für …
- VGH Bayern, 26.04.2010 - 12 ZB 09.340
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG Hamburg, 10.03.2010 - 2 K 2174/09
Ausbildungsförderung: Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
- VG Oldenburg, 09.03.2009 - 13 A 1410/07
Ausbildungsförderung; Auslandsstudium; Förderungsdauer; Förderungshöchstdauer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1997 - 16 A 61/95
Festsetzung der Förderungshöchstdauer für die Gewährung eines Darlehens nach dem …
- VG Berlin, 27.09.1994 - 8 A 60.91
Höhe der elternunabhängigen Ausbildungsförderung; Schüler einer …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.1992 - 7 S 403/92
Zur Frage ob zwei zweijährige berufsqualifizierende Ausbildungen den …
- OVG Niedersachsen, 17.01.1991 - 14 A 294/88
Gewährung von Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1997 - 8 A 6402/95
- VG Augsburg, 18.12.2009 - Au 3 E 09.1794
Ausbildungsförderung; Auslandssemester; zusammenhängender Zeitraum; besondere …
- VG Augsburg, 10.03.2009 - Au 3 K 08.880
Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung; Angehörigendarlehen