11.12.1997

Bundestag - Drucksache 13/9438

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 866   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,31647
BGBl. I 1998 S. 866 (https://dejure.org/1998,31647)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 13.05.1998, Seite 866
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und anderer Gesetze
  • vom 18.02.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08

    Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine

    Es ist zwar richtig, dass mit der Einführung dieser Bestimmung eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens bezweckt wurde (BT-Drucks. 13/9438 S. 9).
  • LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14

    Erkenntnisquellen, Nachlasspfleger, öffentliche Urkunde

    Sie geht zurück auf die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (BT-Dr. 13/9438, S. 3).
  • AG Schleswig, 20.12.2011 - 1 AR -6- 34

    Zum öffentlichen Interesse i.R.d. JVKostO; openJur hat keinen Anspruch auf

    Wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, hatte der Gesetzgeber die Verbilligung oder die kostenlose Abgabe beispielsweise dann im Blick, wenn ein Forschungsvorhaben öffentlichen Zwecken dient oder wenn die Entscheidungen im öffentlichen Interesse für Zwecke der Aus- und Fortbildung verwendet werden (vgl. Bundestags Drucksache 13/9438, S. 10).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2000 - 11 W 32/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung an Ehepartner des Gegners

    Sie geht zurück auf die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (BT-Drs. 13/9438, S. 3).
  • LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14

    Gericht muss eine Entscheidung, die auch zur gewerblichen Nutzung bereitgestellt

    Es ist beispielsweise erforderlich, dass die Entscheidungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens öffentlichen Zwecken diesen oder diese für Zwecke der Aus- und Fortbildung dienen (vgl. BT-Drucksache 13/9438, Seite 10).
  • LG Flensburg, 18.06.2012 - 5 T 25/12

    An der bloßen freien Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen besteht kein

    Es ist beispielsweise erforderlich, dass die Entscheidungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens öffentlichen Zwecken dienen oder diese für Zwecke der Aus- und Fortbildung dienen (vgl. BT-Drucksache 13/9438, S. 10).
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