15.06.2001

Bundestag - Drucksache 14/6281

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3586   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,36778
BGBl. I 2001 S. 3586 (https://dejure.org/2001,36778)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 18.12.2001, Seite 3586
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (2. MPG-ÄndG)
  • vom 13.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 19.06.2001   BT   Umsetzung der EU-Richtlinie über In-vitro-Diagnostika geplant
  • 24.09.2001   BT   Experten nehmen Reform des Medizinproduktegesetzes unter die Lupe
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 01.02.2018 - I ZR 82/17

    Gefäßgerüst

    Die Bestimmung wurde mit Art. 2 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (2. MPG-Änderungsgesetz) vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3586) in das Heilmittelwerbegesetz aufgenommen.

    Zur Einführung von § 1 Abs. 1 Nr. 1a HWG heißt es dort explizit, soweit im Heilmittelwerbegesetz in den einzelnen Vorschriften von "Gegenständen" die Rede sei, seien damit nicht Medizinprodukte im Sinne des § 3 MPG gemeint (Begründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes, BT-Drucks. 14/6281, S. 39).

    Diese zusätzliche Sachinformation sollte neben Ärzten auch dem Hersteller möglich sein (BT-Drucks. 14/6281, S. 39).

    In einer Bewerbung von Blutdruckmessgeräten, Fieberthermometern oder ähnlichen Produkten sah der Gesetzgeber beispielsweise nicht die Gefahr, dass ernsthaft erkrankte Menschen aufgrund der Werbebotschaft nur noch Eigendiagnosen stellen und auf eine an sich gebotene Arztkonsultation verzichten (vgl. BT-Drucks. 14/6281, S. 39 f. zu § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 HWG aF, der auf Medizinprodukte keine Anwendung fand).

    Er hielt diese Differenzierung aber auch bei potenziell gesundheitsgefährdenden Medizinprodukten für angezeigt, da diese nur von Ärzten oder zumindest nur nach ärztlicher Anleitung angewendet werden können (BT-Drucks. 14/6281, S. 39).

    Diese Beurteilung spiegelt die Intention des Gesetzgebers wider, der mit dem 2. MPG-Änderungsgesetz die bildliche Darstellung bei der Werbung für Medizinprodukte, einschließlich der Darstellung einer Krankengeschichte, zulassen wollte, weil ohne bildliche Darstellung häufig keine leicht verständliche Information von Patientinnen und Patienten möglich sei (vgl. BT-Drucks. 14/6281, S. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 10 S 3090/08

    Hyaluronsäure-Fertigspritze "GO-ON" zur intraartikulären Anwendung bei

    Dafür könnte etwa sprechen, dass in der Begründung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (BT-Drs. 14/6281 vom 15.06.2001, S. 41) darauf hingewiesen wird, dass gerade für arzneimittelähnliche Medizinprodukte wie die ausdrücklich erwähnte Hyaluronsäure weiterhin ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse bestehen soll.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    Die Beschwerdeführer - die Trägerin einer Gefäßklinik und ihr früherer Geschäftsführer - wenden sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, durch welche sie wegen Verstoßes gegen § 12 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl I S. 3068), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2001 (BGBl I S. 3586 - im Folgenden: HWG), und gegen § 27 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 14. Januar 1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. März 2001 (im Folgenden: BO), zur Unterlassung einer im Internet geschalteten Werbung verurteilt worden sind.
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 34/16 R

    Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss - Medizinproduktehersteller -

    Vor diesem Hintergrund sollte durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (2. MPG-ÄndG) vom 13.12.2001 (BGBl I 3586) eine Anspruchsgrundlage für die Verordnung von apothekenpflichtigen arzneimittelähnlichen Medizinprodukte zulasten der GKV geschaffen werden, die vor dem Inkrafttreten des MPG vom 1.1.1995 in den Regelungsbereich des AMG einbezogen waren.
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 133/07

    In-vitro-Diagnostika

    Der Begriff des erstmaligen Inverkehrbringens wurde durch § 3 Nr. 11 Satz 2 MPG umgesetzt (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum 2. MPG-ÄndG, BT-Drucks. 14/6281, S. 28).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2005 - 2 U 143/04

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Augenoptikers: Verstoß gegen das

    Dies betrifft etwa das Verbot der irreführenden Werbung (§ 3 HWG) oder das Zugabeverbot (§ 7 HWG; Gassner a.a.O. 865 [II 6 b]; vgl. auch BT-Dr 14/7331 S 47/48).

    Nach der Aufhebung der ZugabeVO wurden speziell auf den Arzneimittelbereich zugeschnittene Zugabemöglichkeiten direkt in § 7 Abs. 1 aufgenommen (vgl. BT-Dr 14/7331 S. 47).

  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 47.02

    Medizinprodukte; Medizinprodukte-Betreiber; gesetzliche Krankenkassen; Sach- und

    Das Medizinproduktegesetz ist am 7. August 2002 (BGBl I S. 3146) neu bekannt gemacht worden, nachdem es durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl I S. 3586) wesentlich umgestaltet worden war.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 6 U 64/16

    Keine Anwendung von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG auf Medizinprodukte (hier:

    Ausdrücklich heißt es in der Gesetzesbegründung wie folgt: "Soweit im HWG in den einzelnen Vorschriften von "Gegenständen" die Rede ist, sind damit nicht Medizinprodukte i.S. des § 3 des Medizinproduktgesetzes gemeint" (BT-Drucks. 14/6281, S. 39).
  • OLG Koblenz, 30.08.2005 - 4 U 244/05

    Wettbewerbswidrige Werbung für ein Medizinprodukt: Werbung mit der

    In der Bundestags-Drucksache 14/7331 vom 7. November 2001 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes - ist die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion wiedergegeben.
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2012 - 4 U 110/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines "Gratis-Beratungs-IPad" bei Erreichen

    Schließlich verfolgt das Gesetz auch nicht - wie die Beklagte meint - lediglich sozial- und fiskalpolitische Zwecke, sondern dient gerade im Bereich der Medizinprodukte, die vielfach von den Kassen nicht mehr erstattet werden, weiterhin der öffentlichen Gesundheit bzw. den Belangen des Patientenschutzes (Bundestags-Drs. 14/6281 S. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 13 A 5022/00

    Medizinprodukte; Zahnbleichmittel; Erteilung der CE-Kennzeichnung als

  • VG Ansbach, 18.09.2008 - AN 16 K 07.01026

    Unrechtmäßiges Anbringen einer CE-Kennzeichnung auf einem Medizinprodukt

  • VGH Hessen, 02.02.2017 - 6 B 2740/16

    CE-Kennzeichnung eines Medizinproduktes

  • LG Düsseldorf, 25.02.2016 - 14c O 160/14

    Schadensersatzanspruch wegen irreführender und wettbewerbswidriger Behauptung der

  • VG Freiburg, 24.11.2003 - 1 K 1477/03

    Umfang der Herstellerpflicht zur Einweisung des Nutzers bei einem medizinischen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 24 KR 149/07

    Apothekenpflichtiges Arzneimittel; New-Fill; Verfassungskonforme Auslegung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 9 S 1121/02

    Füllmengenkontrolle: Joghurtbecher - Nennfüllmenge - Füllmenge

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2002 - 11 LC 150/02

    Bestandsverzeichnis; Betreiber; Eigentum; Leihe; Medizinprodukt; Patient;

  • OVG Berlin, 24.09.2003 - 1 B 16.03

    Feststellung, dass eine verwendete Fertigpackung nicht gegen eine bestimmte

  • VG Braunschweig, 26.02.2002 - 5 A 307/01

    Aktives Medizinprodukt; Beatmungsgerät; berufsmäßige Pflicht;

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