09.05.2006

Bundestag - Drucksache 16/1410

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 1706   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,45007
BGBl. I 2006 S. 1706 (https://dejure.org/2006,45007)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 25.07.2006, Seite 1706
  • Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • vom 20.07.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (G-SIG: 16019199)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 11.05.2006   BT   Bei Hartz IV sollen Milliarden Euro gespart werden
  • 15.05.2006   BT   Regierung: Eheähnliche Partnerschaften nicht besser stellen als Ehen
  • 31.05.2006   BT   Koalition beschließt weitere Hartz-IV-Verschärfung - Linke verlässt Sitzung
 
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Wird zitiert von ... (700)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl I S. 1706) wurde dies geändert; nach § 31 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB II a.F. wurden Regelbedarfsleistungen bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung im Sinne des § 31 Abs. 1 SGB II nun um 60 % gemindert, bei einer weiteren Pflichtverletzung fiel das Arbeitslosengeld II völlig weg.
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten

    In der Begründung des Gesetzentwurfs zur Einfügung des S 2 in die Regelung des § 22 Abs. 1 SGB II wird diese Verknüpfung ebenfalls betont (BT-Drucks 16/1410, S 23) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Der daraus resultierenden alternativen Leistungszuständigkeit muss aus Gründen der Prozessökonomie ebenso wie in Fällen alternativer Leistungszuständigkeit von Sozialversicherungsträgern im Rahmen des § 75 Abs. 2 SGG Rechnung getragen werden; dies hat der Gesetzgeber bei der Einführung des SGB II und der Ersetzung des BSHG durch das SGB XII übersehen, wie sich insbesondere in der Änderung des § 75 Abs. 2 SGG durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl I 1706) mit Wirkung ab 1. August 2006 zeigt.

    Begründet wurde die Ergänzung damit, dass es keine einheitliche Rechtsprechung zu der Frage gebe, ob § 75 Abs. 2 und 5 SGG auf Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe Anwendung finde (BT-Drucks 16/1410 S 34 zu Art. 9).

    Eine davon abweichende Festlegung des Bedarfs ist ausgeschlossen." Zur Begründung dieser Klarstellung (BT-Drucks 16/1696 S 26 zu Nr. 2) ist ausgeführt, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts würden mit Ausnahme der Kosten der Unterkunft und der Heizung grundsätzlich in pauschalierter Form erbracht.

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