07.04.2005

Bundestag - Drucksache 15/5216

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2354   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,53835
BGBl. I 2005 S. 2354 (https://dejure.org/2005,53835)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 17.08.2005, Seite 2354
  • Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts
  • vom 12.08.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 14.04.2005   BT   Im Verwaltungsrecht auch die Zustellung elektronischer Dokumente regeln
  • 11.05.2005   BT   Grünes Licht für die Zustellung elektronischer Dokumente im Verwaltungsrecht
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 10/14 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Zwar gilt - anders als nach der früheren Rechtslage - bei Zustellung des Widerspruchsbescheids mittels Einschreiben mit Rückschein, die die Beklagte hier gewählt hat, gemäß § 85 Abs. 3 Satz 2 SGG iVm § 4 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz - VwZG - (idF des zum 1.2.2006 in Kraft getretenen Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.8.2005 - BGBl I 2354) die Zustellung an dem Tag als bewirkt, den der Rückschein angibt.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Das Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) vom 9. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 715) i.d.F. des Gesetzes vom 17. Januar 2008 (GVBl. LSA S. 2) regelt in seinem § 1 Abs. 1, dass auf das Zustellungsverfahren der Behörden des Landes Sachsen-Anhalt sowie der unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Landesfinanzbehörden die Vorschriften der §§ 2 bis 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung finden.
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    bb) Wegen der gesetzlich vorgesehenen Zustellverpflichtung richtete sich die Zustellung der Verfügung an den Adressaten entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts nicht nach § 41 VwVfG, sondern nach dem Verwaltungszustellungsgesetz vom 3. Juli 1952 in der bis zum 30. Januar 2006 geltenden Fassung des Zustellreformgesesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206; nachfolgend VwVfG a.F.; vgl. Art. 4 des Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.8.2005, BGBl. I S. 2354).
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