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Gesetzessuche: Widerrufsfrist

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Bürgerliches Recht

BGBEGBGBHWiGFernAbsG

FernUSG

Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

GenG

Versicherungsrecht

VVGVVG a.F.

Sozialrecht

SGB VOEG

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Bürgerliches Recht

    BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

      Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
        Abschnitt 2 - Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
          § 308 (Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit)
        Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen
          Titel 1 - Begründung, Inhalt und Beendigung
            Untertitel 2 - Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
              Kapitel 2 - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
                § 312f (Abschriften und Bestätigungen)
                § 312g (Widerrufsrecht)
          Titel 5 - Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
            Untertitel 2 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
              § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen)
              § 356 (Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen)
              § 356a (Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen)
              § 356b (Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen)
              § 356c (Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen)
              § 356d (Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen)
              § 356e (Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen)
              § 357a (Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen)
              § 357b (Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen)
              § 361 (Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast)
        Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse
          Titel 2 - Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
            § 482a (Widerrufsbelehrung)
            § 486 (Anzahlungsverbot)
          Titel 3 - Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
            Untertitel 1 - Darlehensvertrag
              Kapitel 2 - Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge
                § 492 (Schriftform, Vertragsinhalt)

    EGBGB - Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

      7. Teil - Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten
        Art. 246 (Informationspflichten beim Verbrauchervertrag)
        Art. 246a (Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen)
        Art. 246b (Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen)
        Art. 249 (Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen)

    HWiG - Haustürwiderrufsgesetz

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      Alle Vorschriften
        § 2 (Ende der Widerrufsfrist)

    FernAbsG - Fernabsatzgesetz

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      Alle Vorschriften
        § 3 (Widerrufsrecht, Rückgaberecht)

    FernUSG - Fernunterrichtsschutzgesetz

      1. Abschnitt - Fernunterrichtsvertrag
        § 9 (Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen)

Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

    GenG - Genossenschaftsgesetz

      Abschnitt 2 - Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder
        § 21b (Mitgliederdarlehen)

Versicherungsrecht

    VVG - Versicherungsvertragsgesetz

      Teil 1 - Allgemeiner Teil
        Kapitel 1 - Vorschriften für alle Versicherungszweige
          Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
            § 7a (Querverkäufe)
            § 7d (Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen)
            § 8 (Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung)
            § 9 (Rechtsfolgen des Widerrufs)
      Teil 2 - Einzelne Versicherungszweige
        Kapitel 5 - Lebensversicherung
          § 152 (Widerruf des Versicherungsnehmers)

    VVG a.F. - Versicherungsvertragsgesetz <Fassung bis 31.12.2007>

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      1. Abschnitt - Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige
        5. Titel - Fernabsatzverträge
          § 48b (Unterrichtung des Versicherungsnehmers)
          § 48c (Widerrufsrecht)

Sozialrecht

    SGB V - Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

      Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
        Zweiter Abschnitt - Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
          Erster Titel - Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
            § 73b (Hausarztzentrierte Versorgung)
        Elfter Abschnitt - Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern
          § 140a (Besondere Versorgung)

    OEG - Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

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