Rechtsprechung zur COVID-19-Pandemie
- 8178 Entscheidungen (Urteile/Beschlüsse/Verfügungen) -

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OLG Düsseldorf

OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 16 U 154/21

Coronavirus-Argument ist keine Allzweckwaffe!

nachfolgend: OLG Düsseldorf, 09.03.2023 - 16 U 154/21

OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - 3 RVs 42/22

Subventionsbetrug wegen Corona-Soforthilfen für zwei Betriebe (Kosmetiksalons); Abgrenzung von Haupt- und Nebenerwerb bei Subventionsgewährung unbeachtlich bei zwischenzeitlich fehlenden Gewinnen; Zweckwidrige Verwendung von Corona-Hilfen bei Soloselbständigen

OLG Düsseldorf, 31.10.2022 - 3 RBs 198/22

Verwerfung Einspruch, genügende Entschuldigung, Nachweis

OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 U 262/21

Rechtsstellung des Mieters von nach Beginn der Corona-Pandemie angemieteten Geschäftsräumen

OLG Düsseldorf, 20.09.2022 - 24 U 117/21

Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis Pandemie bedingte Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts Vereinbarungen zur Miethöhe während der Covid-19-Pandemie Voraussetzungen für eine Anpassung der Geschäftsgrundlage

OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 12 U 7/22

Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach Insolvenzanfechtung Mittelbare Gläubigerbenachteiligung Dolo-agit-Einrede in Bezug auf einen Vorsteuerabzugsberichtigungsanspruch

nachfolgend: BGH, 08.02.2024 - IX ZR 194/22

OLG Düsseldorf, 23.08.2022 - 24 U 8/21

COVID-19-Pandemie: Keine automatische Vertragsanpassung bei Betriebsschließung

OLG Düsseldorf, 16.08.2022 - 1 U 30/22

Corona-Lockdown: Doch keine Vertragsanpassung?

OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 10 U 192/21

Herabsetzung von Pachtzahlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie Störung der Geschäftsgrundlage Schließung eines Hotelbetriebs durch den Betreiber wegen ausbleibender Gäste

nachfolgend: BGH, anhängiges Verfahren - XII ZR 74/22

OLG Düsseldorf, 23.05.2022 - 12 U 42/21

Rückgewähr von im letzten Jahr vor einem Insolvenzeröffnungsantrag geleisteten Zahlungen Verein der 3. Fußballbundesliga Benachteiligung von Gläubigern Voraussetzung für die Aussetzung der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags (vorliegend verneint)

OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 3 Wx 216/21

Kontaktbeschränkung: Nottestament trotz Corona ungültig

OLG Düsseldorf, 30.06.2021 - Verg 43/20

Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über Betriebsführungsleistungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Fehlendes Interesse für die Feststellung einer Rechtsverletzung

OLG Düsseldorf, 15.04.2021 - 15 U 17/21

Begriff der unlauteren Bewerbung; Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus; Regelung zur Leistung einer Eigenbeteiligung keine Marktverhaltensregelung; Keine Schutzfunktion zugunsten anderer Marktteilnehmer

OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20

Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Betrieb außerschulischer Bildungseinrichtungen Verschlechterung von Zuschlagschancen Mangelhafte Dokumentation Aufhebung eines Vergabeverfahrens

OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 22/20

Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages Kein Kontrahierungszwang eines öffentlichen Auftraggebers Anspruch auf Fortsetzung eines Vergabeverfahrens

OLG Düsseldorf, 28.12.2020 - 1 UF 172/20

Kindesrückführung nach Frankreich nicht wegen der Corona-Virus-Pandemie abzulehnen

OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 12 U 26/20

1. Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung ist nicht zu bewilligen, wenn ungeachtet eines Verfahrensmangels in erster Instanz der Antragsteller mit seinem Begehren im Ergebnis nicht durchdringen wird (Anschluss an BGH, Beschl. v. 02.03.2017 - IX ZA 28/16, Rn. 2). 2. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 128 Abs. 2 ZPO kann nur ergehen, wenn die Parteien einer entsprechenden Anordnung zumindest nachträglich klar, eindeutig und vorbehaltlos zustimmen. Das Schweigen einer Partei auf die Anordnung des schriftlichen Verfahrens kann auch unter Berücksichtigung der im März 2020 bestehenden COVID-19-Situation nicht als Zustimmung gedeutet werden. 3. Eine Zahlungserleichterung oder Zahlungsvereinbarung i.S.v. § 133 Abs. 3 InsO liegt vor, wenn dem Schuldner verkehrsübliche Ratenzahlungen gewährt oder bereits geltende Zahlungsmodalitäten modifiziert werden. Dass die Bank lediglich Zahlungen des Schuldners auf dessen Girokonto entgegengenommen hat, reicht hierfür nicht aus. 4. Die Vermutungswirkung des § 133 Abs. 3 InsO greift nicht ein, wenn dem Anfechtungsgegner bereits vor Vereinbarung der Zahlungserleichterung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bekannt war. 5. Bei einem nicht unternehmerisch oder gewerblich tätigen Schuldner muss neben der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit auch die Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligung festgestellt werden. Hierfür genügt nicht, dass der Schuldner erklärt, er könne neben seinen laufenden Verpflichtungen nicht mehr als 350 EUR monatlich an den Anfechtungsgegner zahlen, denn aufgrund dieser Erklärung muss der Gläubiger nicht damit rechnen, dass bei Leistung der angekündigten Zahlungen weitere Gläubiger nicht bedient werden können.

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