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   Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80 (https://dejure.org/1981,17714)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.06.1981 - 172/80 (https://dejure.org/1981,17714)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - 172/80 (https://dejure.org/1981,17714)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Gerhard Züchner gegen Bayerische Vereinsbank AG.

    Banküberweisungsgebühren

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80
    Für den Nachweis eines verbotenen Verhaltens reicht es nicht aus, daß die beteiligten Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit darauf abgestellt haben, dem tatsächlichen oder erwarteten Verhalten anderer Mitbewerber Rechnung zu tragen; vielmehr muß eine "unmittelbare oder mittelbare Fühlungnahme zwischen Unternehmen" vorliegen, "die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht" (Rechtssachen 40 bis 48, 50, 54, 111, 113 und 114/73, Suiker Unie/Kommission, Slg. 1975, 1663, 1965 f.).
  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80
    Eine abgestimmte Verhaltensweise hat der Gerichtshof in der Rechtssache 48/69 (ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, 658) als eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen definiert, die bewußt eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten läßt.
  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80
    Zu Artikel 90 Absatz 2 hat der Gerichtshof, selbst wenn die Banken als Unternehmen angesehen werden können, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, in der Rechtssache 127/73 (BRT/SABAM, Slg. 1 - Aus dem Englischen übersetzt.
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80
    Den Begriff der beherrschenden Stellung hat der Gerichtshof in der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, 286) und in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, 520) definiert.
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80
    Den Begriff der beherrschenden Stellung hat der Gerichtshof in der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, 286) und in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, 520) definiert.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80
    Da jedoch die Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur mittelbar zu sein braucht (ich verweise z. B. auf die Rechtssachen 56 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321, 389), genügt es, wenn das nationale Gericht feststellt, daß die Erhebung der Gebühr für Auslandsüberweisungen anderweitig geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten, etwa durch die Erschwerung von Auslandskäufen, zu beeinträchtigen.
  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80
    Erreichen die erstgenannten Überweisungen einen ähnlichen Bedeutungsgrad wie z. B. die in der Rechtssache 19/77 (Miller/Kommission, Slg. 1978, 131) behandelte Geschäftstätigkeit (d. h. in der Größenordnung von 5 %) im Gegensatz zu einer Geschäftstätigkeit, wie sie Gegenstand z. B. der Rechtssachen 56/65 (Technique Minière/Maschinenbau Ulm, Slg. 1966, 281) und 5/69 (Völk/Vervaecke, Slg. 1969, 295) war (d. h. weniger als 1 %), so kann das nationale Gericht davon ausgehen, daß die Wettbewerbsbeschränkung erheblich ist.
  • EuGH, 14.07.1971 - 10/71

    Muller

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80
    Das kann der Fall sein, wenn, wie in der Rechtssache 10/71 (Staatsanwaltschaft von Luxemburg/Muller, Slg. 1971, 723), die Gründung eines Unternehmens durch Gesetz geregelt wird und dem Unternehmen bestimmte Vorrechte zur Erreichung der mit seiner Gründung verfolgten Ziele eingeräumt werden oder wenn ein reines Privatunternehmen von einem Mitgliedstaat mit derartigen Dienstleistungen betraut wird.
  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 172/80
    Erreichen die erstgenannten Überweisungen einen ähnlichen Bedeutungsgrad wie z. B. die in der Rechtssache 19/77 (Miller/Kommission, Slg. 1978, 131) behandelte Geschäftstätigkeit (d. h. in der Größenordnung von 5 %) im Gegensatz zu einer Geschäftstätigkeit, wie sie Gegenstand z. B. der Rechtssachen 56/65 (Technique Minière/Maschinenbau Ulm, Slg. 1966, 281) und 5/69 (Völk/Vervaecke, Slg. 1969, 295) war (d. h. weniger als 1 %), so kann das nationale Gericht davon ausgehen, daß die Wettbewerbsbeschränkung erheblich ist.
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