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AG Überlingen, 12.11.2018 - 1 C 138/18 |
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- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Überlingen, 12.11.2018 - 1 C 138/18
Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen und/oder Reparaturweg -Seite 3 - ausfindig zu machen (vergleiche BGH-Urteil vom 22.07.2014; Az. VI ZR 357/13).
- LG Landau/Pfalz, 09.03.2021 - 1 S 27/19 1 C 138/18 AG Landau in der Pfalz, ZwSt.
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz - Zweigstelle Bad Bergzabern - -Seite 2 - vom 24.01.2019, Az. 1 C 138/18, geringfügig abgeändert und wie folgt neu gefasst:.