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   AG Aachen, 06.02.2018 - 228 F 259/17   

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AG Aachen, 06.02.2018 - 228 F 259/17 (https://dejure.org/2018,29836)
AG Aachen, Entscheidung vom 06.02.2018 - 228 F 259/17 (https://dejure.org/2018,29836)
AG Aachen, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 228 F 259/17 (https://dejure.org/2018,29836)
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  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus AG Aachen, 06.02.2018 - 228 F 259/17
    Die Grundsätze zur Verwirkung erfahren auch für titulierte Ansprüche, deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen, keine Einschränkung (BGH, FamRZ 1999, 1422; OLG Brandenburg a. a. O.).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus AG Aachen, 06.02.2018 - 228 F 259/17
    Mit dem Umstandsmoment ist gemeint, dass besondere Umstände zum Zeitmoment hinzutreten müssen, aufgrund deren sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGH, FamRZ 1988, 370, 373).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus AG Aachen, 06.02.2018 - 228 F 259/17
    Für die Annahme einer Verwirkung müssen das sogenannte Zeitmoment und das sogenannte Umstandsmoment verwirklicht sein (BGH FamRZ 2010, 1888).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2014 - 10 UF 128/13

    Kindesunterhalt: Verwirkung titulierter Ansprüche

    Auszug aus AG Aachen, 06.02.2018 - 228 F 259/17
    Soweit es beim Umstandsmoment auch darauf ankommt, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen, reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrungsgemäß seine Lebensführung an die ihm zur Verfügung stehenden Einkünfte anpasst, sodass er bei unerwarteten Unterhaltsnachforderungen nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kann und dadurch regelmäßig in Bedrängnis gerät (BGH, a.a.O; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2014, 10 UF 128/13).
  • OLG München, 21.02.2017 - 26 UF 1466/16

    Verwirkung des auf eine Behörde übergegangnenen Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus AG Aachen, 06.02.2018 - 228 F 259/17
    Das Zeitmoment ist daher regelmäßig bereits für Zeitabschnitte, die bei Untätigkeit des Unterhaltsgläubigers mehr als ein Jahr vor dem erneuten Tätigwerden zurückliegen, zu bejahen (BGH a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 21.02.2017, 26 UF 1466/16).
  • OLG Köln, 05.06.2018 - 10 UF 38/18

    Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs auf Kindesunterhalt

    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 06.02.2018 - 228 F 259/17 - gemäß §§ 117 Abs. 3, 68 Abs. 3 S. 2 FamFG im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückzuweisen.
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