Rechtsprechung
AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Höhe der Zugewinnforderung i.R. der Zugewinnausgleichsberechnung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01
- OLG Köln, 28.12.2017 - 10 UF 8/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Bamberg, 18.08.1994 - 2 UF 140/93
Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und …
Auszug aus AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01
Teilweise wird versucht, in Anlehnung an einen ( zeitlich vor der zitierten BGH-Entscheidung entwickelten ) Lösungsansatz des OLG Bamberg ( FamRZ 1995, 607 ff ) zum Ausgleich des Kaufkraftschwundes eine pauschale Hinzurechnung zum Anfangsvermögen i. H. v. 50% des Nominalwertes vorzunehmen, der dann hinzuzurechnen wäre, wenn der gesamte Wertzuwachs bereits zu Beginn der Ehezeit eingetreten wäre. - OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03
Zinsanspruch aus Zugewinnausgleichsforderung
Auszug aus AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01
Diese Forderung kann gegenüber dem Zugewinnausgleichsbetrag von 146 887, 52 EUR zur Aufrechnung gestellt werden, denn es steht dem weder ein im Gesetz verankerter noch aus der Systematik abzuleitender immanenter Aufrechnungsausschluss entgegen ( OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1032 f ). - BGH, 06.10.2010 - XII ZR 10/09
Zugewinnausgleich: Ermittlung des Endvermögens bei Gesamtschuld der Eheleute mit …
Auszug aus AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01
Zugewinnrechtlich nicht relevant sind hingegen Forderungen, die nach vernünftigen kaufmännischen Erwägungen auszubuchen, weil dauerhaft uneinbringlich sind ( Palandt, Brudermüller, BGB 72. Aufl. § 1376 RN 20 und BGH FamRZ 2011, 25 ff ). - BGH, 22.11.2006 - XII ZR 8/05
Berücksichtigung der Übernahme eines Wohnrechts bei der Ermittlung des Anfangs- …
Auszug aus AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01
Das soll in der Weise geschehen, dass nach regelmäßig einzuholender sachverständiger Beratung der Wert des Nießbrauchs zum Anfangsstichtag bzw. zum Zeitpunkt des Vermögenserwerbs und -soweit fortbestehend- auch zum Endstichtag ermittelt wird, desweiteren der "gleitende" Erwerbsvorgang für die dazwischen liegenden Zeiträume und letzterer Wert soll durch eine Hinzurechnung zum Anfangsvermögen vom Ausgleich ausgenommen werden ( BGH NJW 2007, 2245 ff ). - BGH, 15.11.2000 - XII ZR 197/98
Berücksichtigung einer Abfindung
Auszug aus AG Aachen, 16.12.2014 - 220 F 454/01
Forderungen zählen dann zum Aktivvermögen, wenn sie zumindest eine Aussicht auf Realisierung haben, selbst wenn insoweit Risiken bestehen ( BGH FamRZ 2001, 278 ).
- OLG Köln, 28.12.2017 - 10 UF 8/15
Berechnung des Zugewinnausgleichs
Unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird auf die Berufung des Antragsgegners im Übrigen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 16.12.2014 - 220 F 454/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Antragstellerin beantragt nunmehr, das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 16.12.2014 - 220 F 454/01 - abzuändern und den Antragsgegner zu verurteilen.
Mit der von ihm eingelegten Berufung verfolgt er den Antrag auf Zurückweisung eines Zugewinnausgleichsanspruchs weiter und beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Aachen vom 16.12.2014 - 220 F 454/01 - den Antrag auf Zugewinnausgleich abzuweisen.