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   AG Aachen, 17.04.2015 - 227 F 382/14   

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AG Aachen, 17.04.2015 - 227 F 382/14 (https://dejure.org/2015,78860)
AG Aachen, Entscheidung vom 17.04.2015 - 227 F 382/14 (https://dejure.org/2015,78860)
AG Aachen, Entscheidung vom 17. April 2015 - 227 F 382/14 (https://dejure.org/2015,78860)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 141/15

    Voraussetzungen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen

    Mit Antrag vom 30.10.2014 machte die Antragsgegnerin ein weiteres Zugewinnausgleichsverfahren anhängig, in dem das Amtsgericht - Familiengericht - Aachen der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 17.4.2015 - 227 F 382/14 - einen weiteren Zugewinnausgleich in Höhe von 7.218,23 Euro zusprach.

    Mit Antrag vom 16.7.2014, zu einem Zeitpunkt, als das zweite güterrechtliche Verfahren (- 227 F 382/14 - Amtsgericht Aachen) noch nicht abgeschlossen war, hat der Antragsteller im vorliegenden Verfahren die Abänderung des Senatsbeschlusses vom 26.2.2014 - 10 UF 61/13 - dahin gehend begehrt, dass er ab dem 1.1.2015 nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sei.

  • OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 85/15

    Gerichtliche Kontrolle eines Ehevertrages hinsichtlich des Anspruchs auf

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 17.4.2015 - 227 F 382/14 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Nach Hinweis auf einen Rechenfehler in der Berechnung des geltend gemachten Ausgleichsbetrags beantragt die Antragstellerin, 1. unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 17.4.2015 - 227 F 382/14 - den Antragsgegner zu verpflichten, an sie 41.164,73 Euro abzüglich bereits titulierter 7.218,23 Euro nebst 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.3.2010 zu zahlen;.

    Der Antragsgegner beantragt, 1. den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 17.4.2015 - 227 F 382/14 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen;.

  • AG Eschweiler, 30.06.2015 - 13 F 188/14

    Abänderung des Titels über den nachehelichen Unterhalt bei wesentlichen

    Die Antragsgegnerin machte unter dem Aktenzeichen Amtsgericht Aachen 227 F 382/14 ein weiteres Verfahren auf Zahlung eines zusätzlichen Zugewinnausgleichs in Höhe von 75.077,86 EUR anhängig.

    Das Verfahren über den Zugewinnausgleich (Amtsgericht Aachen - 227 F 382/14) ist jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

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