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   AG Achern, 24.09.2012 - 2 C 177/12   

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https://dejure.org/2012,57871
AG Achern, 24.09.2012 - 2 C 177/12 (https://dejure.org/2012,57871)
AG Achern, Entscheidung vom 24.09.2012 - 2 C 177/12 (https://dejure.org/2012,57871)
AG Achern, Entscheidung vom 24. September 2012 - 2 C 177/12 (https://dejure.org/2012,57871)
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Sonstiges

  • captain-huk.de (Sonstiges)

    Zu den Schadenskürzungen der HUK-Coburg Allg. Vers. AG mit Verfügung vom 24.09.2012

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Achern, 24.09.2012 - 2 C 177/12
    Er hat dazu den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages zu befriedigen und nicht zwingend in jedem Fall vom Geschädigten gezahlte Rechnungsbeträge zu erstatten (vgl. BGHZ 61, 346, 347f.; BGHZ 63, 182, 184).

    Nach zutreffender Auffassung des BGH in dem Verfahren VI ZR 164/07 kann die Berechnung des Schadens grundsätzlich nicht von etwaigen rechtlichen Mängeln  der zu seiner Beseitigung tatsächlich eingegangenen Verbindlichkeiten ( z.B. einer überhöhten Honorarforderung des Sachverständigen ) abhängig gemacht werden ( vgl. auch BGHZ 61, 346, 348 ).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Achern, 24.09.2012 - 2 C 177/12
    Nach zutreffender Auffassung des BGH in dem Verfahren VI ZR 164/07 kann die Berechnung des Schadens grundsätzlich nicht von etwaigen rechtlichen Mängeln  der zu seiner Beseitigung tatsächlich eingegangenen Verbindlichkeiten ( z.B. einer überhöhten Honorarforderung des Sachverständigen ) abhängig gemacht werden ( vgl. auch BGHZ 61, 346, 348 ).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Achern, 24.09.2012 - 2 C 177/12
    Er hat dazu den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages zu befriedigen und nicht zwingend in jedem Fall vom Geschädigten gezahlte Rechnungsbeträge zu erstatten (vgl. BGHZ 61, 346, 347f.; BGHZ 63, 182, 184).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Achern, 24.09.2012 - 2 C 177/12
    Wahrt der Geschädigte des Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen ( vgl. BGH Urt. v. 29.6.2004 - VI ZR 211/03 - ).
  • AG Hagen, 21.10.2002 - 10 C 335/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten;

    Auszug aus AG Achern, 24.09.2012 - 2 C 177/12
    Die Gegenmeinung ( vgl. AG Hagen NZV 2003, 144 f. ) berücksichtigt insoweit nicht, dass es dem Geschädigten bei Sachverständigengutachten mangels Vergleichsmöglichkeiten noch weniger als bei Mietwagenkosten überhaupt möglich ist, vor der Auftragserteilung die Angemessenheit einer Vergütung zu beurteilen.
  • AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96

    Durch Taxe festgelegte Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen;

    Auszug aus AG Achern, 24.09.2012 - 2 C 177/12
    Dies gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorares (vgl. AG Essen VersR 2000, 68 f.).
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