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AG Achim, 09.12.2019 - 11 M 30/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- www.bremer-inkasso.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Potsdam, 29.11.2017 - 14 T 105/17
Zwangsvollstreckungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit für die Vollstreckung eines …
Auszug aus AG Achim, 09.12.2019 - 11 M 30/19
Das Verfahren über den Gläubigerauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft ist jedoch mit dem Erlass des Haftbefehls abgeschlossen - wie bereits aus dem in § 802f ZPO geregelten Verfahrensgang zu ersehen (vgl. LG Potsdam, DGVZ 2018, 72 f., m.w.N.). - AG Heidelberg, 12.07.2018 - 1 M 18/18
Auszug aus AG Achim, 09.12.2019 - 11 M 30/19
Die Durchführung des Haftbefehls sei gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 GvKostG ein besonderer Auftrag, für welchen der ursprünglich zuständige Gerichtsvollzieher zuständig sei (AG Heidelberg, DGVZ 2018, 216).