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   AG Achim, 10.03.2014 - 8 F 446/12   

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https://dejure.org/2014,51884
AG Achim, 10.03.2014 - 8 F 446/12 (https://dejure.org/2014,51884)
AG Achim, Entscheidung vom 10.03.2014 - 8 F 446/12 (https://dejure.org/2014,51884)
AG Achim, Entscheidung vom 10. März 2014 - 8 F 446/12 (https://dejure.org/2014,51884)
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Volltextveröffentlichung

  • kanzleibeier.eu

    Gemeinsame elterliche Sorge trotz Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern, wenn die Eltern-Kind-Beziehung noch nicht betroffen ist.

 
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  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Auszug aus AG Achim, 10.03.2014 - 8 F 446/12
    Bei Verfahrenseinleitung galt sowohl für den Erstantrag als auch für die Antragserweiterung vom Januar 2013 die aufgrund der Entscheidung des EUGHMR vom 3. Dezember 2009 (FamRZ 2010, 103 ff.) veranlasste Übergangslösung des BVerfG (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 1403 ff.), wonach sowohl für die Einräumung der Mitsorge gegen den Willen des anderen Elternteils als auch für einen Sorgerechtswechsel gegen den Willen des anderen Elternteils bei Ausscheiden der Mitsorge eine positive Kindeswohlprüfung erforderlich war.
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus AG Achim, 10.03.2014 - 8 F 446/12
    Bei Verfahrenseinleitung galt sowohl für den Erstantrag als auch für die Antragserweiterung vom Januar 2013 die aufgrund der Entscheidung des EUGHMR vom 3. Dezember 2009 (FamRZ 2010, 103 ff.) veranlasste Übergangslösung des BVerfG (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 1403 ff.), wonach sowohl für die Einräumung der Mitsorge gegen den Willen des anderen Elternteils als auch für einen Sorgerechtswechsel gegen den Willen des anderen Elternteils bei Ausscheiden der Mitsorge eine positive Kindeswohlprüfung erforderlich war.
  • OLG Brandenburg, 19.09.2013 - 9 UF 96/11

    Elterliche Sorge: Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

    Auszug aus AG Achim, 10.03.2014 - 8 F 446/12
    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn diese Störung der Sorgerechtsausübungskompetenz schwerwiegend und nachhaltig ist (vgl. nochmals OLG Celle, aaO; OLG Brandenburg, NJW 2014, 233 (234) mit Hinweis auf BVerfG, aa0).
  • OLG Celle, 16.01.2014 - 10 UF 80/13

    Voraussetzungen für die Beibehaltung der Alleinsorge seitens der mit dem

    Auszug aus AG Achim, 10.03.2014 - 8 F 446/12
    Danach ist von einer Einräumung der Mitsorge abzusehen, wenn sich diese entgegen der gesetzlichen Konzeption von der positiven Auswirkung einer gemeinsamen Elternverantwortung nachteilig auf das Kind auswirkte, insbesondere wenn sie zu einer erheblichen Belastung des Kindes führte (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 10 UF 80/13 - mit Verweis auf die gesetzgeberischen Vorstellungen; vgl. auch Huber/Antomo, Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, FamRZ 2012, 1257 ff (1260)).
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