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   AG Ahaus, 08.09.2016 - 12 F 101/16   

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https://dejure.org/2016,38136
AG Ahaus, 08.09.2016 - 12 F 101/16 (https://dejure.org/2016,38136)
AG Ahaus, Entscheidung vom 08.09.2016 - 12 F 101/16 (https://dejure.org/2016,38136)
AG Ahaus, Entscheidung vom 08. September 2016 - 12 F 101/16 (https://dejure.org/2016,38136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • RA Kotz

    Pflegeheimkosten - Umfang des Anspruchs auf Familienunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlung von Elternunterhalt aufgrund der Heimunterbringung der Eltern

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 485/14

    Familienunterhalt: Eheliche Lebensgemeinschaft bei dauerhafter Heimunterbringung

    Auszug aus AG Ahaus, 08.09.2016 - 12 F 101/16
    Will ein Ehegatte dennoch die Trennung iSd § 1567 BGB herbeiführen, bedarf es hierzu einer entsprechenden Äußerung oder eines sonstigen für den anderen Ehegatten erkennbaren Verhaltens, dass unmissverständlich den Willen zum Ausdruck bringt, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht weiterführen zu wollen (BGH NJW 2016, 2122).
  • OLG Nürnberg, 20.08.2007 - 10 UF 662/07

    Ehegattenunterhalt: Zur Pflicht des Vermögenseinsatzes des pflegebedürftig

    Auszug aus AG Ahaus, 08.09.2016 - 12 F 101/16
    Ein Ehegatte ist jedoch im Rahmen des Familienunterhaltes auch zum Einsatz seines Vermögens verpflichtet, sofern dies der Billigkeit entspricht (OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 788).
  • VG Düsseldorf, 20.06.2018 - 21 L 1727/18
    Jedoch selbst wenn der monatliche Bedarf des Ehemanns der Antragstellerin dessen gesamtes Renteneinkommen aufzehren würde und er mithin aus Barmitteln nicht leistungsfähig wäre, bliebe seine Unterhaltspflicht bestehen, denn ein Ehegatte ist zur Leistung des Familienunterhaltes auch zum Einsatz seines Vermögens verpflichtet, sofern dies der Billigkeit entspricht, AG Ahaus, Beschluss vom 8. September 2016 - 12 F 101/16 -, in: juris (Rn. 33) mit weiteren Nachweisen.
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