Rechtsprechung
AG Ahaus, 23.11.2017 - 6 M 1250/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbesserung oder erneute Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.12.2016 - I ZB 54/16
Zwangsvollstreckungsverfahren: Verlangen des Gläubigers auf Nachbesserung des …
Auszug aus AG Ahaus, 23.11.2017 - 6 M 1250/17
Dazu muss aus der Vermögensauskunft selbst ersichtlich sein, dass die Angaben unvollständig, ungenau oder widersprüchlich sind oder aber der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass der Schuldner in der Vermögensauskunft versehentlich unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat (vgl. z. B. BGH vom 15.12.2016, I ZB 54/16, m.w.N.).