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   AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13   

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https://dejure.org/2015,7295
AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13 (https://dejure.org/2015,7295)
AG Ahlen, Entscheidung vom 12.03.2015 - 30 C 626/13 (https://dejure.org/2015,7295)
AG Ahlen, Entscheidung vom 12. März 2015 - 30 C 626/13 (https://dejure.org/2015,7295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Regressanspruch wegen Obliegenheitsverletzung

  • blutalkohol PDF, S. 85
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den

    Auszug aus AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
    Während in Fällen absoluter Fahruntüchtigkeit ein Anscheinsbeweis für die vom Versicherer zu beweisende Ursächlichkeit der Alkoholisierung für den Versicherungsfall spricht, muss der Versicherer in Fällen relativer Fahruntüchtigkeit alkoholtypische Ausfallerscheinungen beweisen, die den Schluss auf die alkoholbedingte Herbeiführung des Versicherungsfalles rechtfertigen (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.01.2009 - 5 U 698/05).
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
    In vergleichbaren Konstellationen - grobe Fahrlässigkeit, BAK von ca. 0,6 Promille und Geradeausfahren in einer Kurve - geht die bisherige Rechtsprechung von einer Ausgangs-Regressquote von etwa 60 % aus (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 25.08.2010 - I-20 U 74/10).
  • OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 197/93

    Unfall; Alkoholisierter Fahrer; Typische alkoholbedinge Fahrfehler;

    Auszug aus AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
    Wird die relative Fahruntüchtigkeit mit einem alkoholtypischen Fehler begründet, ist damit in aller Regel der Beweis für die Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall begründet (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 27.10.1993 - 20 U 197/93).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
    In Anbetracht der Beweislast für das vorsätzliche Handeln des Beklagten, die auf der Seite der Klägerin liegt (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 304/93), ist das Gericht nicht davon überzeugt, dass der Beklagte seine Fahruntüchtigkeit billigend in Kauf nahm, also mit Eventualvorsatz handelte.
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
    Grob fahrlässig handelt hingegen, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenem Fall jedem hätte einleuchten müssen, und wer auch in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten gezeigt hat, das ein gewöhnliches Maß erheblich überschreitet (BGH, Urt. v. 29.01.2003 - IV ZR 173/01 - VersR 2003, 364).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
    Relative Fahruntüchtigkeit setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGHSt 13, 83, 90; 44, 219, 221).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07

    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit:

    Auszug aus AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
    Vielmehr können unter Umständen zum Nachweis der Fahrunsicherheit auch sonstige Auffälligkeiten im Verhalten des Fahrzeugführers genügen, sofern sie konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung seiner psychophysischen Leistungsfähigkeit, insbesondere seiner Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.2008 - 4 StR 639/07; ebenso BGHSt 31, 42, 44 f.; 44, 221 f.).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
    Relative Fahruntüchtigkeit setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGHSt 13, 83, 90; 44, 219, 221).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus AG Ahlen, 12.03.2015 - 30 C 626/13
    Vielmehr können unter Umständen zum Nachweis der Fahrunsicherheit auch sonstige Auffälligkeiten im Verhalten des Fahrzeugführers genügen, sofern sie konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung seiner psychophysischen Leistungsfähigkeit, insbesondere seiner Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.2008 - 4 StR 639/07; ebenso BGHSt 31, 42, 44 f.; 44, 221 f.).
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