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AG Ahlen, 18.12.2002 - 16 F 162/02 |
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Verfahrensgang
- AG Ahlen, 18.12.2002 - 16 F 162/02
- AG Ahlen, 18.12.2002 - 16 F 156/02
- AG Ahlen, 29.07.2005 - 16 F 156/02
- AG Ahlen, 29.07.2005 - 16 F 40/03
- OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 197/05
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 197/05
Zur Berücksichtigung des Pflegegeldes als Einkommen der Pflegeperson
In dem Parallelverfahren16 F 40/03 AG Ahlen hat der Beklagte Vollstreckungsgegenklage gegen eine im Scheidungsverfahren 16 F 162/02 AG Ahlen erlassene einstweilige Anordnung auf Zahlung von Trennungsunterhalt erhoben und sich dazu ebenso wie im Trennungsunterhaltsverfahren auf Verwirkung berufen.In dem seit dem 08.10.2002 rechtshängigen Scheidungsverfahren (16 F 162/02 AG Ahlen) wurde der der Klägerin zustehende Trennungsunterhalt durch einstweilige Anordnung vom 18.12.02 wie folgt tituliert:.
die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts Ahlen vom 18.12.2002 - Aktenzeichen 16 F 162/02 - für unzulässig zu erklären.
b) die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts Ahlen vom 18.12.2002 - Aktenzeichen 16 F 162/02 - für unzulässig zu erklären,.