Rechtsprechung
   AG Ahlen, 20.12.2017 - 3 C 493/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61414
AG Ahlen, 20.12.2017 - 3 C 493/05 (https://dejure.org/2017,61414)
AG Ahlen, Entscheidung vom 20.12.2017 - 3 C 493/05 (https://dejure.org/2017,61414)
AG Ahlen, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 3 C 493/05 (https://dejure.org/2017,61414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus AG Ahlen, 20.12.2017 - 3 C 493/05
    Unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks der Vorschrift, nämlich dass der Zeitpunkt des Verjährungsbeginns aus Gründen der Klarheit und der Sicherheit des Rechtsverkehrs klar erkennbar sein muss, sowie des Interesses des Schuldners, der durch die gem. § 204 Abs. 2 BGB wieder beginnende Verjährung geschützt werden soll, reicht es für den Ausschluss der Vorschrift des § 204 Abs. 2 BGB aber nicht aus, wenn eine Partei aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterverfahrens abwartet (vgl. BGH, Urt. vom 18.10.2000, Az.: XII ZR 85/98, NJW 2001, 218; Urt. vom 21.02.1983, Az.: VIII ZR 4/82, NJW 1983, 2496).

    Denn die Parteien haben es in einem solchen Fall selbst in der Hand, einen zeitweiligen Verzicht auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede zu vereinbaren, der deren Erhebung unzulässig macht (vgl. BGH, Urt. vom 18.10.2000, Az.: XII ZR 85/98, NJW 2001, 218).

    Da aber selbst die Vereinbarung des Ruhen des Verfahrens, die letztlich in dem Beschluss nach § 251 ZPO vom 03.03.2008 zum Ausdruck kommt, für sich allein nicht ausreicht, um eine solche Abrede anzunehmen (vgl. BGH, Urt. vom 18.10.2000, Az.: XII ZR 85/98, NJW 2001, 218), ist die Vorschrift des § 204 Abs. 2 BGB im hiesigen Fall anwendbar gewesen.

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus AG Ahlen, 20.12.2017 - 3 C 493/05
    Nach Ablauf dieser angemessenen Frist verstößt die Verjährungseinrede des Schuldners nicht mehr gegen Treu und Glauben (vgl. zum Ganzen BGH, Urt. vom 18.12.1997, Az.: IX ZR 180/96 m.w.N.; Ellenberger, in: Palandt: a.a.O., Überbl v § 194 Rn. 20).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

    Auszug aus AG Ahlen, 20.12.2017 - 3 C 493/05
    Unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks der Vorschrift, nämlich dass der Zeitpunkt des Verjährungsbeginns aus Gründen der Klarheit und der Sicherheit des Rechtsverkehrs klar erkennbar sein muss, sowie des Interesses des Schuldners, der durch die gem. § 204 Abs. 2 BGB wieder beginnende Verjährung geschützt werden soll, reicht es für den Ausschluss der Vorschrift des § 204 Abs. 2 BGB aber nicht aus, wenn eine Partei aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterverfahrens abwartet (vgl. BGH, Urt. vom 18.10.2000, Az.: XII ZR 85/98, NJW 2001, 218; Urt. vom 21.02.1983, Az.: VIII ZR 4/82, NJW 1983, 2496).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus AG Ahlen, 20.12.2017 - 3 C 493/05
    Zwar greift die Vorschrift des § 204 Abs. 2 BGB ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein triftiger, nach außen hin erkennbarer Grund besteht, das Verfahren einstweilen nicht zu betreiben (vgl. Jaspersen, in: a.a.O., § 251 ZPO Rn. 8 mit Verweis auf BGH, Urt. vom 28.09.1999, Az.: VI ZR 195/98, NJW 1999, 3774).
  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    Auszug aus AG Ahlen, 20.12.2017 - 3 C 493/05
    Anschließend hätte die Klägerin - nach einer angemessenen kurzen Überlegungsfrist - den Prozess gegen die Beklagten fortsetzen müssen (so auch BGH, Urt. vom 23.04.1998, Az.: III ZR 7-97, NJW 1998, 2274 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht