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AG Ahrensburg, 06.07.2017 - 48 C 250/17 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus AG Ahrensburg, 06.07.2017 - 48 C 250/17
Der Klagantrag war auch als Zahlungsantrag berechtigt, da eine Zahlungsaufforderung im Sinne des 8 250 BGB fruchtios verstrich (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2004 - XI ZR 355/02). - AG Hamburg-Barmbek, 28.06.2017 - 814 C 12/17
Auszug aus AG Ahrensburg, 06.07.2017 - 48 C 250/17
Eine etwaige Abrede zwischen Reparaturwerkstatt und Lackiererei über eine kosienlose Verbringung ist im Verhältnis zur geschädigten Partei unerheblich (AG Hamburg-Barmbek, Urt. v. 28.06.2017 - 814 C 12/17), Die Zinsforderung folgt aus & 288 Abs. 1 BGB.