Rechtsprechung
AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Abtretung des Anspruchs "auf Erstattung der Mietwagenkosten" ist hinreichend bestimmt -> Schätzung... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; ...
- captain-huk.de
Zu den erforderlichen Mietwagenkosten nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel aus abgetretenem Recht gegen R+V-Direktversicherung entschieden
Verfahrensgang
- AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12
- AG Ahrensburg, 31.03.2014 - 46 C 1396/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers …
Auszug aus AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12
Diese letztgenannten Voraussetzungen stehen jedoch außer Streit (OLG Stuttgart, Urteil vom 18. August 2011, Az. 7 U 109/11 - zitiert nach juris). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12
Das wird insbesondere anzunehmen sein, wenn das beschädigte Fahrzeug schon älter war und als Ersatzfahrzeug ein wesentlich höherwertigeres Fahrzeug angemietet wird (vgl. BGH-Urteil vom 15.02.2005, Az. VI ZR 74/04 - zitiert nach juris). - LG Dortmund, 30.09.2010 - 4 S 48/10
Vornahme eines Aufschlags von 20 % auf die Tarife nach dem …
Auszug aus AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12
Wollte man dem Geschädigten im Nachhinein zum Vorwurf machen, er habe nicht zu günstigeren Konditionen angemietet, würde dies die höchstrichterliche Rechtsprechung letztlich konterkarieren (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 30.09.2010, Az. 4 S 48/10 - zit. nach juris).
- LG Lübeck, 24.08.2012 - 1 S 236/10
Auszug aus AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12
Die Klägerin muss sich allerdings auf ihren Anspruch im Wege des Vorteilsausgleichs ersparte Eigenaufwendungen der Geschädigten in Höhe von 10 % anrechnen lassen, da diese ein Fahrzeug derselben Fahrzeugklasse angemietet hat (vgl. LG Lübeck, Urteil vom 24.08.2012, Az. 1 S 236/10 - zitiert nach juris). - BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
Auszug aus AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12
Da es sich hierbei um eine einzelne, selbstständige Forderung handelt, sind die von dem BGH in seinem Urteil vom 07.06.2011 (Az. VI ZR 260/10) aufgestellten Anforderungen an das Bestimmtheitserfordernis bei einer Abtretung einer Mehrzahl von Forderungen an die hier vorliegende Abtretung nicht zu stellen. - BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten
Auszug aus AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12
Für den Bereich der Mietwagenkosten bedeutet dies, dass er Ersatz nur derjenigen Kosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. VI ZR 40/10 - zitiert nach juris). - BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Ahrensburg, 21.03.2014 - 46 C 1396/12
Das bedeutet für die Mietwagenkosten, dass der von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (vgl. BGH VersR 2008, 1370 m. w. N.).