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AG Ahrensburg, 28.07.2020 - 47 C 257/20 |
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Verfahrensgang
- AG Ahrensburg, 28.07.2020 - 47 C 257/20
- LG Lübeck, 02.06.2022 - 14 S 106/20
Wird zitiert von ...
- LG Lübeck, 02.06.2022 - 14 S 106/20
Vermutung von Sorgfaltspflichtverstoß bei abgeschlossenem Wendevorgang
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Ahrensburg vom 28.07.2020, Az. 47 C 257/20, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 28. Juli 2020 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Ahrensburg - 47 C 257/20 - die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 3.814,56 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 29. Februar 2020 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 571, 44 EUR zu zahlen.