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   AG Albstadt, 30.05.2007 - 7 M 742/07   

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https://dejure.org/2007,28145
AG Albstadt, 30.05.2007 - 7 M 742/07 (https://dejure.org/2007,28145)
AG Albstadt, Entscheidung vom 30.05.2007 - 7 M 742/07 (https://dejure.org/2007,28145)
AG Albstadt, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 7 M 742/07 (https://dejure.org/2007,28145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bezüglich des zuständigen Rentenversicherungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Gerichtsvollziehers zur Ladung eines Schuldners zur Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bezüglich des zuständigen Rentenversicherungsträgers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16

    Vermögenauskunft in der Zwangsvollstreckung: Pflicht zur Angabe der Höhe einer

    Die weiteren von der Gläubigerin zitierten Entscheidungen betreffen nicht die hier zugrunde liegende Fallkonstellation einer zukünftigen Anwartschaft, sondern die Bezeichnung des Versorgungsträgers (AG Albstadt, Beschluß vom 30. Mai 2007 - JurBüro 2007, 500; LG Kiel, Beschluß vom 16. April 1998 - 4 T 43/98 - JurBüro 1998, 606) oder Angaben zu den Einkommen von Unterhaltsverpflichteten (BGH, Beschluß vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 297/03 - NJW 2004, 2979).
  • LG München I, 18.05.2009 - 20 T 7136/09

    Offenbarungsversicherung: Nachbesserung eines materiell unrichtigen

    Die Gläubigerin bezieht sich dem gegenüber auf Gerichtsentscheidungen des LG Stendal (Beschl. v. 24.09.1999 - 25 T 300/99 = JurBüro 2000, 45 f.) und des LG Detmold (Beschl. v. 09.07.1997 - 2 T 259/97 = Rpfleger 1997, 537 f.), die abweichend von der h. M. ein Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses auch im Falle unrichtiger Angaben befürworten (ähnlich jüngst auch AG Albstadt, Beschl. v. 30.05.2007 - 7 M 742/07 = JurBüro 2007, 500, wobei in den Gründen des Beschlusses freilich ausgeführt wird, die Angaben des Schuldners zum Rententräger seien "unvollständig").
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