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   AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 Js OWi 8785/03   

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AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 Js OWi 8785/03 (https://dejure.org/2003,27550)
AG Alsfeld, Entscheidung vom 07.10.2003 - 202 Js OWi 8785/03 (https://dejure.org/2003,27550)
AG Alsfeld, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 202 Js OWi 8785/03 (https://dejure.org/2003,27550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisverwertungsverbot bei Messung durch Private

 
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  • OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 2 Ws (B) 210/95

    Anforderungen an kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch private Firmen und

    Auszug aus AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03
    Danach folgt aus dem Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot erst dann, wenn von einem ganz gravierenden Verfahrensverstoß zu Lasten des Betroffenen bei der Beweiserhebung auszugehen ist (so schon OLG Frankfurt am Main, NZV 1995, S. 368; KG DAR 1996, S. 504 ff., 506).

    Obwohl seit 1995 verschiedenste Gerichte die bei der Beweiserhebung zu beachtenden Verfahrensgrundsätze wiederholt dargestellt haben (vgl. OLG Frankfurt am Main DAR 1995, 335; AG Freising, DAR 1996, 31; AG Tiergarten, DAR 1996, 326; KG Berlin, DAR 1996, 504) und die hessische Erlasslage auf Grund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren vom 19.12.95 (Staatsanzeiger von 1996, S. 134), insoweit eindeutig ist, handelte die Verwaltungsbehörde dieser Rechtslage im Rahmen der Beweiserhebung zuwider.

  • KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96

    Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines

    Auszug aus AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03
    Danach folgt aus dem Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot erst dann, wenn von einem ganz gravierenden Verfahrensverstoß zu Lasten des Betroffenen bei der Beweiserhebung auszugehen ist (so schon OLG Frankfurt am Main, NZV 1995, S. 368; KG DAR 1996, S. 504 ff., 506).

    Obwohl seit 1995 verschiedenste Gerichte die bei der Beweiserhebung zu beachtenden Verfahrensgrundsätze wiederholt dargestellt haben (vgl. OLG Frankfurt am Main DAR 1995, 335; AG Freising, DAR 1996, 31; AG Tiergarten, DAR 1996, 326; KG Berlin, DAR 1996, 504) und die hessische Erlasslage auf Grund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren vom 19.12.95 (Staatsanzeiger von 1996, S. 134), insoweit eindeutig ist, handelte die Verwaltungsbehörde dieser Rechtslage im Rahmen der Beweiserhebung zuwider.

  • OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 2 Ss OWi 388/02

    Feststellung von Ordnungswidrigkeiten als typische Hoheitsaufgabe aus dem

    Auszug aus AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03
    Hiervon wird regelmäßig auszugehen sein, wenn die Ordnungsbehörde unter bewusster Missachtung der für sie erkennbaren Rechtslage und der sie bindenden Bestimmungen den Einsatz eines Privaten im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung- und Messung veranlasst hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Az: 2 Ss Owi 388/02).
  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03
    Das Gericht übersieht hierbei nicht, dass nicht grundsätzlich jeder Verstoß gegen ein Beweisermittlungsverbot ein Beweisverwertungsverbot zur Folge hat (vgl. BGKSt 19, 325, 331; BGHSt 24, 125, 128).
  • BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96

    Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der

    Auszug aus AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03
    Es entspricht nunmehr mehrjähriger gefestigter Rechtsprechung, dass zu den dem öffentlichen Dienst als hoheitliche Tätigkeit vorbehaltenen Ermittlungshandlungen die Messung, die Registrierung und die Dokumentation von Geschwindigkeitsverstößen selbst dann zu rechnen sind, wenn die Gemeinde Ort, Zeit und Dauer der Messung bestimmt, die Auswertung der Messergebnisse sogar selbst vornimmt, und lediglich der für die Bedienung des Messgeräts und die Durchführung der eigentlichen Messvorgänge bei einem Privatunternehmen tätige Arbeitnehmer für die Dauer der Messung der Gemeinde als Leiharbeitnehmer zur Verfügung steht (vgl. zuletzt BayObLG, DAR 1997, S. 206 ff., m.w.N).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03
    Diese Radarmessung durch den Zeugen N. erfolgte ohne jede gesetzliche Grundlage und danach rechtsfehlerhaft Es ist höchstrichterlich längstens geklärt, dass Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung und die Ermittlung und Verfolgung der sich daraus ergebenden Verkehrsverstöße Angelegenheit der öffentlichen Sicherheit und damit zum Kern der originären Staatsaufgaben zu zählen sind (vgl. BVerfGE 49, S. 24 ff., 56 f.).
  • AG Berlin-Tiergarten, 24.04.1996 - 304a OWi 467/96

    Straßenverkehrsrecht; Verfolgung eines Parkverstoßes durch Privatfirma

    Auszug aus AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03
    Obwohl seit 1995 verschiedenste Gerichte die bei der Beweiserhebung zu beachtenden Verfahrensgrundsätze wiederholt dargestellt haben (vgl. OLG Frankfurt am Main DAR 1995, 335; AG Freising, DAR 1996, 31; AG Tiergarten, DAR 1996, 326; KG Berlin, DAR 1996, 504) und die hessische Erlasslage auf Grund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren vom 19.12.95 (Staatsanzeiger von 1996, S. 134), insoweit eindeutig ist, handelte die Verwaltungsbehörde dieser Rechtslage im Rahmen der Beweiserhebung zuwider.
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