Rechtsprechung
AG Alsfeld, 10.02.2021 - 30 C 162/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bruch einer Wasseranschlussleitung: Gemeinde haftet für ausführendes Unternehmen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gemeinde haftet gegenüber Wasseranschlussnehmer auch für Schäden durch Erfüllungsgehilfen! (IBR 2021, 1034)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.2006 - III ZR 303/05
Rechtsnatur des Schuldverhältnisses zwischen der Gemeinde als Betreiberin einer …
Auszug aus AG Alsfeld, 10.02.2021 - 30 C 162/20
Im Rahmen dieser Schutz-und Obhutspflichten hat sie auch für die von ihr beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen einzustehen (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.2006 - III ZR 303/05 = NJW 2007, 1061).