Rechtsprechung
AG Alzey, 29.05.2009 - 1 IK 26/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klageweise Geltendmachung eines Widerspruchs durch den widersprechenden Schuldner i.R.d. Geltendmachung des Rechtsgrundes der unerlaubten Handlung durch den Insolvenzgläubiger
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2009, 525
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 11.02.2010 - 12 U 164/09
Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Behandlung eines vom Schuldner nach …
Die Neufassung des § 184 InsO mit Wirkung zum 01.07.2007 führt dementsprechend dazu, dass der vom Schuldner nicht weiter verfolgte Widerspruch gegen den Schuldgrund der vorsätzlichen unerlaubten Handlung als nicht erhoben gilt, wenn dieser Schuldgrund durch vollstreckbaren Schuldtitel oder Endurteil rechtskräftig festgestellt ist und diese Feststellung nach Durchführung einer richterlichen Schlüssigkeitsprüfung ergangen ist (…vgl. Schumacher in Münchener Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 184, Rn. 8, 8 c;… so auch Pape, NZI 2007, S. 481 ff, S. 486;… Herchen, a. a. O., Rn. 16 a, 16 b; AG Alzey NZI 2009, S. 525;… vgl. auch BGH ZInsO 2006, S. 704).