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AG Amberg, 14.09.2015 - 2 C 527/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Missachtung Rechtsfahrgebot in Kurve - Haftung
- verkehrsanwaelte.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abkommen auf die Gegenfahrbahn und Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 13 U 24/12
Verkehrsunfallprozess: Beweislast für ein Zurücktreten der eigenen Betriebsgefahr …
Auszug aus AG Amberg, 14.09.2015 - 2 C 527/15
Im Verkehrsunfallprozess hat derjenige, der sich auf das vollständige Zurücktreten seiner eigenen mitwirkenden, nicht erhöhenden Betriebsgefahr hinter dem Verantwortungsteil des Unfallgegners mit der Folge, dessen Vollhaftung für die Unfallfolgen nach § 17 Abs. 1 und 2 StVG beruft, die tatsächlichen Voraussetzungen zu beweisen, aus denen sich ein schwerwiegender Verkehrsverstoß des Unfallgegners ergibt, der dessen volle Einstandspflicht rechtfertigt (OLG Stuttgart, Az.: 13 U 24/12).
- AG Bremerhaven, 15.12.2021 - 56 C 671/19
Kollision zweier Fahrzeuge in Kreuzungsbereich
Aus Sicht des Gerichts stellt ein Verlassen der Fahrspur in einer Kurve nicht automatisch einen groben Verkehrsverstoß in dem Sinne dar, dass die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeuges dahinter zurückzutreten hätte (vgl. AG Amberg, Urteil vom 14. September 2015 - 2 C 527/15 -" juris).