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AG Amberg, 28.02.2013 - 2 C 1205/12 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
AG Amberg sieht Stellung des Sachverständigen korrekt und verurteilt Zurich Versicherung zur Zahlung restlichen Schadensersatzes aus abgetretenem Recht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Mainz, 13.10.2005 - 4 O 49/05
Versicherungsvertragsrecht: Hinweis- und Beratungspflicht der Versicherung oder …
Auszug aus AG Amberg, 28.02.2013 - 2 C 1205/12
Denn solange die Geschädigte bei der Beauftragung des Sachverständigen nicht erkennen konnte, dass dieser sein Honorar geradezu willkürlich festgesetzt hat, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen oder der Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt, sind auch etwa überhöhte Sachverständigengebühren als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (…vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Aufl., 2010, § 249, Rn. 58; OLG Naumburg vom 20.01.2006 - 4 O 49/05, NJW-RR 2006, 1029 ff; OLG Nürnberg vom 03.07.2002 - 4 O 1001/02, VRS 103, 321 ff).Der Versicherer ist demnach nicht rechtlos gestellt (OLG Naumburg vom 20.01.2006 - 4 O 49/05, NJW-RR).
- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Amberg, 28.02.2013 - 2 C 1205/12
Denn solange die Geschädigte bei der Beauftragung des Sachverständigen nicht erkennen konnte, dass dieser sein Honorar geradezu willkürlich festgesetzt hat, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen oder der Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt, sind auch etwa überhöhte Sachverständigengebühren als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (…vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Aufl., 2010, § 249, Rn. 58; OLG Naumburg vom 20.01.2006 - 4 O 49/05, NJW-RR 2006, 1029 ff; OLG Nürnberg vom 03.07.2002 - 4 O 1001/02, VRS 103, 321 ff). - OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung
Auszug aus AG Amberg, 28.02.2013 - 2 C 1205/12
Denn solange die Geschädigte bei der Beauftragung des Sachverständigen nicht erkennen konnte, dass dieser sein Honorar geradezu willkürlich festgesetzt hat, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen oder der Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt, sind auch etwa überhöhte Sachverständigengebühren als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (…vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Aufl., 2010, § 249, Rn. 58; OLG Naumburg vom 20.01.2006 - 4 O 49/05, NJW-RR 2006, 1029 ff; OLG Nürnberg vom 03.07.2002 - 4 O 1001/02, VRS 103, 321 ff).