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   AG Andernach, 01.03.2007 - 6 C 1189/06   

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https://dejure.org/2007,30776
AG Andernach, 01.03.2007 - 6 C 1189/06 (https://dejure.org/2007,30776)
AG Andernach, Entscheidung vom 01.03.2007 - 6 C 1189/06 (https://dejure.org/2007,30776)
AG Andernach, Entscheidung vom 01. März 2007 - 6 C 1189/06 (https://dejure.org/2007,30776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Wohnung als Schenkung oder ehebezogene Zuwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Wohnung als Schenkung oder ehebezogene Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 190
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus AG Andernach, 01.03.2007 - 6 C 1189/06
    Der Wortwahl in einer Notariatsurkunde kommt für die Einschätzung des rechtsgeschäftlichen Inhalts der beurkundeten Erklärung erhebliches Gewicht zu, weil die notarielle Urkunde die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat (siehe BGH, Urteil vom 28.03.2006, Aktz.: X ZR 85/04 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Schleswig, 04.10.2006 - 15 UF 50/06

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung im Falle des Versprechens

    Auszug aus AG Andernach, 01.03.2007 - 6 C 1189/06
    Er geht von deren Fortbestand und davon aus, dass ihm deshalb der dem anderen zugewendete Gegenstand letztlich erhalten bleiben wird (siehe Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil v. 04.10.2006, Aktz.: 15 UF 50/06).
  • BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14

    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen

    Es sei daher ein deutlicher Abschlag vorzunehmen (Schopp, ZMR 1994, 552; Staudinger/Haas, BGB [2006] § 2311 Rn. 79; Staudinger/Herzog, [2015] § 2311 Rn. 118; J. Mayer in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB Stand: 1.02.15 § 2311 Rn. 20; Riedel in Mayer/Süß/Tanck/Bittler/Wälzholz, Handbuch Pflichtteilsrecht 3. Aufl. § 5 Rn. 154; Riedel in Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht 3. Aufl. § 2311 Rn. 129; Rösler in Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 2. Aufl. C VI Rn. 88; Horn in Scherer, Anwaltshandbuch Erbrecht 4. Aufl. § 46 Rn. 91; und so auch AG Andernach, FamRZ 2008, 190, 192).
  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines

    aa) So wird in der Literatur zu dem Pflichtteilsanspruch nach § 2311 BGB die Ansicht vertreten, dass für den Verkehrswert eines zum Nachlass gehörenden Miteigentumsanteils ein deutlicher Abschlag von dessen prozentualem Anteil am Verkehrswert des Grundstücks vorgenommen werden müsse, weil ein Miteigentumsanteil in der Regel kaum veräußerlich sei (vgl. MüKoBGB/Lange, 7. Aufl., § 2311 Rn. 32; Staudinger/Stephanie Herzog, BGB [2015], § 2311 Rn. 118; vgl. auch AG Andernach, FamRZ 2008, 190, 192).
  • SG Osnabrück, 28.07.2020 - S 16 AS 508/17

    Verwertbarkeit des Miteigentumsanteils als Vermögen hinsichtlich Gewährung von

    Im erbrechtlichen Zusammenhang wird vertreten, dass für einen Miteigentumsanteil praktisch kein Markt vorhanden sei, der Wert aber auch nicht bei Null liege, da ein solcher Miteigentumsanteil zumindest als Kreditunterlage verwandt werden könne (Amtsgericht (AG) Andernach, Urteil vom 01.03.2007 - 6 C 1189/06, Rn. 40; daran anknüpfend: Rösler in: Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 4. Aufl. 2015, Rn. 118; Herzog in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 2311, Rn. 113; ähnlich: G. Müller in: BeckOK BGB, 45. Edition, § 2311, Rn. 28; Birkenheier in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 2311 BGB, Rn. 57; ausführlich: Täffner in: DS 2011, 390 ff.).

    Dies wird in der erbrechtlichen Rechtsprechung und Literatur ebenfalls ganz überwiegend bejaht (AG Andernach, Urteil vom 01.03.2007, 6 C 1189/06, Rn. 41; Rösler in: Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 4. Aufl. 2015, Rn. 118; Herzog in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 2311, Rn. 113; G. Müller in: BeckOK BGB, 45. Edition, § 2311, Rn. 28; andere Ansicht wohl nur: Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG), Urteil vom 12.10.1999, 3 U 179/98).

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