Rechtsprechung
AG Ansbach, 07.07.2015 - 2 C 1377/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Schmerzensgeld vom Heilpraktiker - Wem es schlecht geht, der muss zum Arzt gehen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Heilpraktiker-Behandlung erfolglos - Patient verlangt vom Heilpraktiker Schmerzensgeld, weil er ihn nicht an Schulmediziner zurückverwies
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.09.2015)
Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Heilpraktiker muss nicht auf schulmedizinische Therapie hinweisen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 147 (Kurzinformation)
Heilpraktiker | Haftung | Pflichtverletzungen eines Heilpraktikers: Haftungsmaßstab
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 26.04.1989 - 27 U 68/88
Krebsbehandlung mit Interferon durch Heilpraktiker
Auszug aus AG Ansbach, 07.07.2015 - 2 C 1377/14
Grundsätzlich darf ein Heilpraktiker davon ausgehen, dass ein Patient, der ohne gewünschten Erfolg in "schulmedizinischer" Behandlung war und sich nun an ihn wendet, sich bewusst von den anerkannten Methoden der "Schulmedizin" ab- und zu alternativen Behandlungen hin wendet (OLG München v. 26.04.1989, 27 U 68/88; OLG München v. 14.11.2012, 3 U 2106/11). - OLG München, 14.11.2012 - 3 U 2106/11
Arzthaftungsprozess: Fehlerhafte Aufklärung und Behandlung durch einen Zahnarzt …
Auszug aus AG Ansbach, 07.07.2015 - 2 C 1377/14
Grundsätzlich darf ein Heilpraktiker davon ausgehen, dass ein Patient, der ohne gewünschten Erfolg in "schulmedizinischer" Behandlung war und sich nun an ihn wendet, sich bewusst von den anerkannten Methoden der "Schulmedizin" ab- und zu alternativen Behandlungen hin wendet (OLG München v. 26.04.1989, 27 U 68/88; OLG München v. 14.11.2012, 3 U 2106/11).