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AG Ansbach, 07.08.2014 - 4 F 740/14 |
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Verfahrensgang
- AG Ansbach, 07.08.2014 - 4 F 740/14
- OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 10.10.2014 - 9 WF 1163/14
Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren in Familiensachen: Beschwerde des …
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgericht - Familiengericht - Ansbach vom 7.08.2014, 4 F 740/14, wird als unzulässig verworfen.Soweit der Antragsteller sich mit seiner sofortigen Beschwerde vom 25.08.2014 gegen die vom Amtsgericht - Familiengericht - Ansbach im Verfahren 4 F 740/14 mit Beschluss vom 07.08.2014 abgelehnte Einsichtnahme in die von der Antragsgegnerin im Rahmen ihres Verfahrenskostenhilfeantrages vorgelegten Verfahrenskostenhilfeunterlagen wendet, steht ihm ein eigenes Beschwerderecht nicht zu.