Rechtsprechung
AG Ansbach, 09.01.2017 - 5 C 756/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 Nr. 2, § 833
Keine Haftung eines Tierheims für unterlassene Aufklärung über die von einer Katze ausgehenden Gefahren - rewis.io
Keine Haftung eines Tierheims für unterlassene Aufklärung über die von einer Katze ausgehenden Gefahren
Kurzfassungen/Presse (3)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Undankbare Katze
- n-tv.de (Pressemeldung, 10.01.2017)
Ärger in der Probezeit: Haftet ein Tierheim für Katzenbisse?
- kanzlei-sbeaucamp.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Tierheims während der "Probezeit"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05
Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss; …
Auszug aus AG Ansbach, 09.01.2017 - 5 C 756/16
Je ausgeprägter das Informationsgefälle ist, desto eher ist eine Aufklärungspflicht seitens des Schuldners anzunehmen (vgl. BGH, NJW 2006, 3139). - BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73
Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate
Auszug aus AG Ansbach, 09.01.2017 - 5 C 756/16
aa) Eine Warnpflicht des Schuldners ist anzunehmen bei einer Gefahr des Leistungsgegenstandes, wenn der Schuldner erkennen kann und muss, dass sich der Gläubiger dieser Gefahr nicht bewusst ist (vgl. etwa BGH, NJW 1975, 824).