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   AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17   

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AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17 (https://dejure.org/2018,58595)
AG Ansbach, Entscheidung vom 16.08.2018 - 2 C 1600/17 (https://dejure.org/2018,58595)
AG Ansbach, Entscheidung vom 16. August 2018 - 2 C 1600/17 (https://dejure.org/2018,58595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ZMR 2019, 596
 
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  • BGH, 27.07.2016 - XII ZR 59/14

    Gewerberaummiete: Anforderungen an den Vortrag zu Mängelrügen des Mieters

    Auszug aus AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17
    Nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zu den Substantiierungsanforderungen (BGH, Beschluss vom 27.07.2016 - XII ZR 59/14, NJW-RR 2016, 1291) muss der Mieter, der sich gegenüber dem Zahlungsanspruch des Vermieters auf einen Mangel der Mietsache beruft und daraus eine Minderung des Mietzinses herleitet, konkrete Sachmängel darlegen, welche die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen.
  • BGH, 07.09.2005 - VIII ZR 24/05

    Verzug des Mieters mit den Mietzahlungen bei Tod des Vermieters

    Auszug aus AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17
    Selbst wenn der Eigentümer eine vermietete Sache unter Nießbrauchsvorbehalt veräußert, bleibt er Vermieter (BGH NJW 06, 51) und ist daher auch berechtigt, rückständige Mietforderungen klageweise geltend zu machen.
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 315/11

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Mieteranspruch auf Rückzahlung von

    Auszug aus AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17
    Ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 315/11) nur, wenn der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen.
  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17
    Bei verspäteter Abrechnung stehen dem Vermieter daher die geschuldeten Vorauszahlungen zu (BGH NZM 2005, 13 WuM 2007, 700).
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17
    Eine Aufrechnungserklärung ist unwirksam, wenn es - wie hier - an der erforderlichen Bestimmtheit fehlt (OLG Köln, NJW 2005, 1127).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Auszug aus AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17
    Dem Mieter steht für laufende Nebenkostenvorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu (BGH ZMR 1994, 339).
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus AG Ansbach, 16.08.2018 - 2 C 1600/17
    Bei verspäteter Abrechnung stehen dem Vermieter daher die geschuldeten Vorauszahlungen zu (BGH NZM 2005, 13 WuM 2007, 700).
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