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AG Ansbach, 26.11.2015 - 5 C 1066/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Ansbach, 26.11.2015 - 5 C 1066/15
- LG Ansbach, 03.06.2016 - 1 S 14/16
- LG Ansbach, 30.09.2016 - 1 S 14/16
- BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16
- BGH, 07.05.2018 - II ZR 272/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08
Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus AG Ansbach, 26.11.2015 - 5 C 1066/15
Für den Umstand, dass eine Gewinnausschüttung nicht unter § 172 IV S. 2 HGB fällt, ist der Beklagte als Kommanditist darlegungs- und beweisbelastet (BGH Urteil vom 22.03.2011 - 2 ZR 271/08, NJW 2011, 2351).
- LG Ansbach, 30.09.2016 - 1 S 14/16
Kommanditistenhaftung gegenüber Insolvenzverwalter
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Ansbach vom 26.11.2015, Az. 5 C 1066/15, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 26.11.2015 verkündeten und am 01.12.2015 zugestellten Urteils des Amtsgerichts Ansbach, Az. 5 C 1066/15 wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen.
- LG Ansbach, 03.06.2016 - 1 S 14/16
Haftung des Kommanditisten im Insolvenzverfahren bei Einlagenrückgewähr
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ansbach vom 26.11.2015, Az. 5 C 1066/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.