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   AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14   

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https://dejure.org/2015,33079
AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14 (https://dejure.org/2015,33079)
AG Ansbach, Entscheidung vom 27.04.2015 - 1 C 1798/14 (https://dejure.org/2015,33079)
AG Ansbach, Entscheidung vom 27. April 2015 - 1 C 1798/14 (https://dejure.org/2015,33079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Erkundigungspflicht wurde genügt, da Vermieter bei regionalen Anbietern zeitnah nachfragte und niemand... | Direktvermittlung; EE Eigenersparnis-Abzug; Erkundigungspflicht; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; ...

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Deshalb trage der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm ein günstigerer Tarif nicht zugänglich gewesen sei (BGH U v 14.10.2008,, Az. VI ZR 308/07).

    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (BGH NJW 2009, 58).

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Danach komme es darauf an, was der Höhe nach "erforderlich" ist und ob dem Geschädigten ein günstigerer Tarif zugänglich gewesen ist (BGH U v 12.10.2004, VI ZR 151/03, U v 04.04.2006, VI ZR 338/04).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Danach komme es darauf an, was der Höhe nach "erforderlich" ist und ob dem Geschädigten ein günstigerer Tarif zugänglich gewesen ist (BGH U v 12.10.2004, VI ZR 151/03, U v 04.04.2006, VI ZR 338/04).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Das Amtsgericht Ansbach geht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10.08.2011, Az. 8 S 4302/11, 26.01.2012, Az. 8 S 9381/11, 29.09.2011, Az. 2 S 185/11 und 31.08.2011, Az. 8 S 1322/11) davon aus, dass die notwendigen und angemessenen Mietwagenkosten grundsätzlich anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels unter Vornahme eines weiteren Abzuges ("Schwacke-Liste") gem. § 287 ZPO geschätzt werden können (vgl. auch BGH NJW 2006, 2106).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Entsprechend der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 30.01.2007, Az. VI ZR 99/06) geht das Gericht in Würdigung des beiderseitigen Sachvortrags davon aus, dass der Klägerin nicht nur ein Mietfahrzeug zu einem "Normaltarif" nicht zugänglich war - zu dessen Höhe führt die Beklagte schon nicht aus - sondern dass ihr überhaupt kein anderes Mietfahrzeug nach ausreichend durchgeführter Markterkundung zugänglich war.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Er müsse - nach früherer Rechtsprechung - nicht zugunsten des Schädigers sparen oder sich in jedem Fall so verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGH VI ZR 138/95).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07

    Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Die Klägerin repliziert, gerade unter Verweis auf BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az VI ZR 210/07, habe hier die Geschädigte alles getan, um günstigere Tarife ausfindig zu machen unter Berücksichtigung der konkreten subjektiven Gegebenheiten, nämlich zumutbarer Anstrengungen auf dem zeitlich und örtlich relevanten Markt.
  • OLG Hamm, 15.05.1997 - 6 U 121/96

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Für einen Abzug von 15% (vgl. hierzu OLG Hamm, r + s 1998, 106; Greger, a. a. O., Anh. I Rn. 124) trägt die Beklagte keine ausreichenden Tatsachengrundlagen vor, die eine höhere Ersparnis als naheliegend erscheinen lassen.
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Diese Grundsätze seien jedoch eingeschränkt durch die Entscheidungen des BGH (12.04.2011, AZ VI ZR 300/09), weil sich ein besonderer Tarif für Ersatzmietwagen entwickelt habe, der nicht mehr maßgeblich von Angebot und Nachfrage bestimmt werde, sondern die Preise durch weitgehend gleichförmiges Verhalten der Anbieter geprägt seien.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2011 - 8 S 4302/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für die

    Auszug aus AG Ansbach, 27.04.2015 - 1 C 1798/14
    Das Amtsgericht Ansbach geht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10.08.2011, Az. 8 S 4302/11, 26.01.2012, Az. 8 S 9381/11, 29.09.2011, Az. 2 S 185/11 und 31.08.2011, Az. 8 S 1322/11) davon aus, dass die notwendigen und angemessenen Mietwagenkosten grundsätzlich anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels unter Vornahme eines weiteren Abzuges ("Schwacke-Liste") gem. § 287 ZPO geschätzt werden können (vgl. auch BGH NJW 2006, 2106).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.01.2012 - 8 S 9381/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Geeignetheit der Schwacke-Liste zur Bestimmung

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2011 - 2 S 185/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Ermittlung objektiv

  • LG Deggendorf, 13.09.2017 - 12 S 34/17

    Unfallregulierung, Mietwagen

    Es steht dabei jedem Vermieter frei, ob er Zusatzleistungen einkalkuliert oder gesondert ausweist (vgl. Auch AG Ansbach, Urteil vom 27.04.2015, Az.: 1 C 1798/14, BeckRS 2015, 18462).
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